Freitag, 30. August 2013

Gustl Mollath: Leipzigers Allerlei – die Freitagskolumne von Ursula Prem

An den Anfang der heutigen Kolumne möchte ich ein Zitat der von mir sehr geschätzten Ex-Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff setzen:

»Ich befürchte, daß diese Menschen nicht unter Realitätsverlust leiden – sie reden und handeln aus jener Realität heraus, die jene Gutachten entstehen ließ.« [Quelle

Die Rede ist von den psychiatrischen Gutachtern Leipziger, Kröber  und Pfäfflin, den eigentlichen Richtern über das Schicksal Gustl Mollaths. Dessen Rechtsanwalt Gerhard Strate ist es zu verdanken, dass sich inzwischen jeder selbst ein Bild über das erschreckende Wesen jener Schriftstücke machen kann, auf deren Grundlage ein Mensch für siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie verschwindet: Diese und viele weitere Dokumente sind auf seiner Website abrufbar: Die Eule der Minerva ist nun in vollem Flug, der Tag der Wahrheit ist gekommen.


Eule
Bild: La-Liana / Pixelio
Die mit Abstand folgenreichste Beurteilung, die schließlich auch zu Mollaths Einweisung führte, stammt vom Chefarzt des BKH Bayreuth, Klaus Leipziger, vom 25. Juli 2005. Laut seinen Ausführungen auf S.3  stützte er es auf ihm übersandte Gerichtsakten und beigezogene Akten der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, auf Gustl Mollaths eigene Verteidigungsschrift sowie auf, Zitat:

 »Erkenntnisse, die im Rahmen der Unterbringung zur Beobachtung im Bezirkskrankenhaus Bayreuth gemäß § 81 StPO vom 14.02. bis 21.03.2005 erlangt werden konnten.«

Leipzigers ebenso lustlose wie selektive Aufzählung beliebiger Akteninhalte erweckt einen Verdacht: Alles in allem scheint er eine Wahl getroffen zu haben, die sein offenbar bereits vorgefasstes Meinungsbild bestätigte. Dass er in seiner Auswertung zwar die Anzeige der Ex-Frau wegen angeblichen unerlaubten Schusswaffenbesitzes erwähnt, nicht aber das negative Ergebnis einer aufgrund dieser Anzeige ebenso gründlich wie rüde von zwölf Beamten durchgeführten polizeilichen Hausdurchsuchung bei Mollath: geschenkt. Das Wort »Schusswaffen«, zu finden ziemlich am Anfang der gutachterlichen Aktenauswertung, würde künftige Leser in jedem Fall ausreichend triggern und sie auf Zustimmungskurs bringen, mag sich der erfahrene Gutachtenschreiber möglicherweise gedacht haben.

»Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten, mäßig entstellt«,

wusste schon Georg Christoph Lichtenberg, damit die Schwarzkunst der Zersetzung druckreif vorwegnehmend, die es im 20. Jahrhundert in manchen Teilen der Welt sogar zu wissenschaftlichen Ehren bringen sollte. Zur mäßigen Entstellung aber bedarf es nicht viel: Manchmal genügt schon der Verzicht auf die Darstellung von Zusammenhängen, um ein Zitat komplett wirr und und aus der Luft gegriffen wirken zu lassen. Ein Beispiel:

»In einem Schreiben vom 22.02.2003 (Bl.1) an das Amtsgericht Nürnberg, in dem der Angeklagte Bezug auf die Durchsuchung seiner Wohnung am 19.02.2003 nimmt und 7 Fragen formuliert, stellte er unter 6. die Frage:
 „Muss ich davon ausgehen, dass meine zur Verfügungstellung meines Faxgerätes, für ordentliche Jugendliche, im Zusammenhang steht? Siehe Anlage.
Diese vier Blätter gingen an alle wichtigen Medienhäuser und Organisationen Europas, haben letztlich die größten Friedensdemonstrationen der Welt ausgelöst.“«
Zitat aus dem Gutachten Leipzigers, S.5 

Da die Darstellung an dieser Stelle abbricht und Leipziger sich anderen Inhalten zuwendet, wirkt sie wie eine scheinbar unlogische, weil zusammenhanglose, Aussage Mollaths. Dieser selbst sagt dazu auf Anfrage, er habe als aktiver Teilnehmer der Montagsdemos tatsächlich einigen Jugendlichen ermöglicht, sein Faxgerät für das Versenden der Blätter zu benutzen. Da die Durchsuchung seines Hauses zeitnah erfolgte, sei es durchaus nahe für ihn gelegen, hier einen Zusammenhang zu vermuten. Nachvollziehbar, nicht wahr? Im Licht dieser Aussage bekommt der Begriff »Leipziger Allerlei« doch gleich eine völlig neue Bedeutung.




Das ewige Thema Kernseife


Was wurde nicht alles über sie geschrieben: die berühmte Kernseife. Im Gutachten heißt es hierzu beispielsweise:

»Sehr demonstrativ verweigere er [Mollath], sich zu waschen. Er meine, er würde sich nur mit Kernseife waschen, alles andere habe Zusatzstoffe. [...] Deutlich bizarre Verhaltensmuster mit demonstrativer Komponente.« Quelle: Gutachten, S.16  

und

»Der Angeklagte forderte weiter sehr haftend und fixiert Kernseife und hätte sich nicht darauf eingelassen, einen anderen Hygieneartikel zur Körperreinigung zu nutzen.« Quelle: Gutachten, S.19

Auf Seite 17 des Gutachtens heißt es zum Thema Kernseife:

»Unter dem 17.02. ist vermerkt, dass dem Angeklagten durch einen Mitarbeiter Schmierseife mitgebracht worden war. Der Angeklagte hätte daraufhin begonnen, zunächst das Kleingedruckte auf dem Äußeren der Tube zu lesen. Auf Nachfrage des Mitarbeiters kurze Zeit später, ob der Angeklagte jetzt baden würde, hätte dieser den Mitarbeiter nur angelächelt und erklärt, er hätte sich die Telefonnummer, die auf der Verpackung stand, aufgeschrieben und würde dort anrufen, sobald er wieder draußen sei. Der Angeklagte würde stinken.«

Dass das von Leipziger so bezeichnete »sehr haftende und fixierte« Bestehen Mollaths auf Kernseife eine ganz reale Grundlage hatte, enthüllte die Süddeutsche Zeitung am 7. Januar 2013: Einiger Allergien wegen könne sich Mollath eben nur mit Kernseife waschen. Mitlesende Allergiker werden das »Haftende, Fixierte« an dieser Forderung nun mit Leichtigkeit nachvollziehen können.

Bedenklicher im Hinblick auf einen angeblichen »Wahn« könnte da schon die Sache mit dem Kleingedruckten sein: Verdächtigte Mollath etwa einen aufrechten Hersteller harmloser Schmierseife eines heimlichen Vergiftungseifers? – Ein Grund, Mollath selbst zu fragen. Und was er dazu sagt, wirft ein ganz anderes Licht auf diesen Vorgang: Die ihm überreichte Tube sei, so Mollath, keine Kernseife gewesen, sondern ein als solches bezeichnetes Reinigungsmittel für Küchenmaschinen. Marke und Produktname seien ihm nach derart langer Zeit natürlich nicht mehr erinnerlich, doch er entsinne sich genau, dass es sich eben nicht um ein Mittel zur Körperpflege gehandelt habe. Wurde Mollath etwa ein möglicherweise aggressives Reinigungsmittel als Schmierseife angedient, um endlich einen richtigen Wutausbruch zu provozieren und so greifbare Ergebnisse für eine Begutachtung zu generieren? Oder nutzt das BKH Bayreuth schlicht Kernseife zur Reinigung von Maschinen? – Wir werden es nicht mehr zweifelsfrei erfahren, sollten jedoch daraus lernen, dass psychiatrische Gutachten, anders als eine richtige Beweiswürdigung, auch ohne die Sicht der Gegenseite auskommen.


Läppische Freiheit und paralogische Menschenrechte?


Die weitaus erschütterndsten Ausführungen des Gutachtens betreffen das Thema Recht:

»Im Rahmen der Visite am 23.02 hätte der Angeklagte in läppischer Weise erklärt, dass das Meiste, was ihn beschäftige, seine Freiheit sei«,

heißt es auf Seite 18. 

Nicht minder läppisch erscheint dem Gutachter wohl Mollaths Bericht von einem langjährigen Rechtsstreit, an dessen Ende er, Zitat:

»Recht« bekommen hätte. [Quelle]
Tatsächlich: Klaus Leipziger setzt das Wort »Recht« in Anführungszeichen, damit völlig übergehend, dass der Rechtsstreit eines Selbstständigen um mehr als 250.000 DM ein existenzielles Ereignis darstellt. Ausdruck von Querulantentum? – Da lachen ja die Hühner!

Und dann regt sich der Mann auch noch über ihm verweigerte Grundrechte auf: Mollath weise

»deutliche Überheblichkeit in Form von Verweisen auf die Kenntnisse seiner Rechte«

auf (Seite 17)  und

»Paralogisch meine er, der Stationsarzt solle erst einmal das Grundgesetz lesen und sich über grundlegende Menschenrechte informieren«,


Auch mit dem Aussageverweigerungsrecht scheint es nicht weit her zu sein, wenn einer erst in das Räderwerk der forensischen Psychiatrie geraten ist. Zwar heißt es auf Seite 21:

»Der Angeklagte wurde durch den Sachverständigen erstmals am 18.02.2005 auf der Station FP 6 der Klinik für Forensische Psychiatrie beim Bezirkskrankenhaus Bayreuth aufgesucht, begrüßt und in das Arztsprechzimmer geführt.
Dort wurde dem Angeklagten durch den Sachverständigen der Gutachtensauftrag erläutert und der Angeklagte darüber aufgeklärt, dass es ihm frei stehe, gegenüber dem  Sachverständigen Angaben zu machen.«

Wie weit Mollath dies tatsächlich »frei stand«, gibt Leipziger dann bereits auf Seite 24 unumwunden zu:

»Auch weitere Versuche, den Angeklagten bis zum Ende der gerichtlich bestimmen Beobachtungszeit am 21.03.2005 noch zu Untersuchungen oder explorativen Gesprächen zu bewegen, blieben aufgrund der diesbezüglich massiv ablehnenden Haltung des Angeklagten ohne Erfolg.«

Frage: Wenn es »dem Angeklagten frei steht«, gegenüber dem Sachverständigen Angaben zu machen, warum muss dann der Versuch unternommen werden, ihn »zu Untersuchungen oder explorativen Gesprächen zu bewegen«? Die »massiv ablehnende Haltung des Angeklagten« wurde ihm offenkundig zum Nachteil ausgelegt, wobei es für mich fraglich ist, ob »der Angeklagte« irgendetwas hätte vorbringen können, was das in offenbar unkorrigierbarer Weise festgefügte Wahnsystem Vorurteil Klaus Leipzigers gegenüber Gustl Mollath hätte durchbrechen können. Ganz klar: Wer aus der »Stimme des Gewissens« ein angebliches »Hören von Stimmen« strickt (S.16 /S.28), gegen den ist wohl kein Kraut gewachsen. 

***

Ich möchte nun zurückkommen auf das Eingangszitat von Gabriele Wolff:

»Ich befürchte, daß diese Menschen nicht unter Realitätsverlust leiden – sie reden und handeln aus jener Realität heraus, die jene Gutachten entstehen ließ.« 

Wie bedauernswert eng, wie abgrundtief kleinkariert mag die Realität eines forensischen Psychiaters aussehen, der zu derartigen Hervorbringungen fähig ist? – Gustl Mollath ist frei. Klaus Leipziger hingegen ist noch immer in der forensischen Psychiatrie gefangen: Wir sollten auch ihn dringend dort herausholen ...

Hier weiterlesen: 
Keiner ist gröber als Kröber - über die Gutachten von Dr. Hans Simmerl und Hans-Ludwig Kröber


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Gerhard Strate
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Kommentare:

  1. eine realität läßt sich leicht erzeugen

    eine luege, wird wiederholt, bei der naechsten Wiederholung bezieht man sich auf jemanden, "der hat gesagt"
    so geht es einige male weiter, am ende kommt die "absolute wahrheit" raus,

    aber im tiefsten inneren, weiß natürlich der erzeuger, der "neuen Wahrheit" um seine Unaufrichtigkeit.

    super dargestellt in sartre, das sein und das nichts, der Glaube der unaufrichtigkeit,

    bestegruesze ingrid maleh

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    1. "[...] Wer aus der »Stimme des Gewissens« ein angebliches »Hören von Stimmen« strickt, gegen den ist wohl kein Kraut gewachsen. [...]"
      -----------------------

      Genau auf diesen Passus des Leipziger-Elaborats möchte ich nochmal zurückkommen! - Er ist sehr merkwürdig, denn es ist ein ganz offenes, absichtsvolles Missverstehen-Wollen, das sich überdies auch als solches zu erkennen gibt. Ich lese das als einen Akt der Rache wegen Insubordination.

      Und nun wird's interessant: Warum dies, und warum so? - Ich denke, das setzt bei dem gedachten Leser ganz selbstverständlich das Einverständnis (die Komplizenschaft) voraus, dem Probanden für seine frechen Widerworte nun einmal zu zeigen, wer das Sagen hat. (Leipziger konnte ja nicht damit rechnen, dass sein Text das Licht der Öffentlichkeit erblickt.) Der Text ist ein Herrschaftsinstrument, und Leipziger ging davon aus, dass er in der Sphäre der Machthaber bleibt.

      Hier fällt mir wieder das Diktum Dr. Strates ein: "Es war Vorsatz". Man kann es wirklich mit Händen greifen!
      A.B.

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  2. Wie waere es mit folgender Zusammenfassung: Bei diesen Papieren, wird die Qualifizierung auch durch die Umkehrung, Negation kaum hinreichend treffend: Boesachten, Missachten, Verachten. Den Menschen nicht achten, die Gesetze, Regeln und Vorschriften nicht beachten, die eigentliche Aufgabe, den Beruf und auch das was andere die "Wahrheit" nennen, verachten.
    Mir scheint der Begriff "NichtAchten" fuer diese Art von "Gefaelligkeiten" neutral und am treffendsten.

    Der Grund: Es war beschlossen, Herrn Mollath wirksam und zuegig zum Schweigen zu bringen, im Nichts (der Hoelle) verschwinden zu lassen.

    Wer von den zur Wahl stehenden Gutachtern, welches Team, jederzeit loyal waere und die Fakten so ausschmueckt und hindreht, wie es von ihm erbeten, ihm beschieden ist, noch ein paar Reifen nachfordern wuerde, es schon "deichseln" wuerde, bis dem Querulator die Luft weg bleibt, das war den Auftraggebern und der(n) involvierten Gruppe(n) aus Erfahrung weitgehend bekannt. Man kennt sich gut.

    Es lohnt sich dennoch, sehr genau zu studieren, welche Pfade der buchstaeblichen Rechtsverdrehung, welche aberwitzigen, ja wahnwitzigen Rhetoriken und Formulatorien einige der psychiatrischen "Koryphaen"(und Juristen) auch Politiker, einige Medien gehen (die das gewuenschte nachplappern und immer in die gleiche Richtung bestaerken), welchen Missbrauch sie mit Vertrauen, Gutglaeubigkeit, Macht und Menschenschicksalen treiben, wenn sie aufgeforert sind, aktiv zu werden.

    Herrn Strate, Mollath, Westenrieder, Meindl, Schloetterer, dem Informanden aus der HBV und und, und anderen Protagonisten und den fleissigen Unterstuetzern gebuehrt groeßter Dank, dies alles so oeffentlich, das Hochnotpeinliche fuer alle Interessierten transparent gemacht zu haben. Wir MUESSEN viel oefter - und nicht nur hier - genau(er) und gemeinsam hinschauen, fragen, pruefen, kontrollieren, uns einmischen, das sollte die große Lehre sein.
    Recht gibt es nur wenn, die die Recht sprechen, transparent gemacht und gruenlich kontrolliert werden. Gleiches gilt fuer die anderen Beteiligten aus Politik, Bank, Psychiatrie.

    Die offene Frage, warum (und wer) Herrn Mollath mit solcher gemeinsamen "Boesartigkeit", anders kann man es wohl nicht mehr nennen, einvernehmlicher Rechtsbeugung und Verdrehung des psychiatrischen Augenscheins zum Schweigen gebracht werden musste, wer wirklich verantwortlich ist, bleibt weiterhin eine noch halb offene, draengende Frage, die die Unterstuetzer nun nicht aus den Augen verlieren duerfen.
    Es bleibt sehr zu hoffen, dass sich auch einige der am Rande Beteiligten, in Anbetracht dieses moralisch-ethisch-(un)demokratischen Waterloos mit Insiderinformationen zu Wort melden, hellhoerig werden oder sich den Unterstuetzern anschliessen.

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  3. Genau diese Episode mit der Seife hat auch Friedemann Pfäfflin in seinem Gutachten aufgezeichnet:

    /// Während wir noch darauf warten, dass er aus dem Untersuchungszimmer wieder abgeholt und mir die Krankengeschichte gebracht wird, berichtet er weitere Situationen aus seiner Unterbringung, in denen er sich schikaniert gefühlt hatte, z. B. als er während des Aufenthalts im BKH Bayreuth anlässlich der Begutachtung durch Dr. Leipziger um Kernseife gebeten hatte, von einem Pfleger als Waschmittel aber "eine Tube" bekommen hatte "mit einem Mittel für eine Spülmaschine". ///

    (S. 32)

    Unfaßbarerweise hat er dann aber das Leipziger-Gutachten mit dieser ihm erkennbaren Fälschung zur Grundlage seiner eigenen Diagnose und Prognose gemacht.

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    1. Ja, die Geschichte mit der Seife. Einfach köstlich. Es mag sein, daß Herr Mollath unter div. Allergieen leidet, ich vermute jedoch, daß das Thema Kernseife das Einzige war, mit dessen Hilfe er den Machtkampf in der Anstalt um eine gewisse Achtung seiner Person führen konnte. Leipziger musste Nachgeben und seine Gekränktheit darüber ist mit den Umständen Mollath's offen zu Tage getreten.
      Wie sagt die Bibel: Gewogen und für zu leicht befunden.

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  4. In welchem Ausmaß die Unterstützerszene der Mollath-Gegner ein hermetisch geschlossenes Gedankengebäude ohne Fenster bewohnen, zeigen Frage und Antwort im Verlauf eines Interviews, welches Gustl Mollaths Anwalt Gerhard Strate ZEIT.de gab:

    ZEIT: Richtig, aufgehoben wurde das Urteil gegen Gustl Mollath ja nicht auf Ihren Wiederaufnahmeantrag hin. Erfolg hatte das Wiederaufnahmegesuch der Staatsanwaltschaft Nürnberg. Also wäre es auch ganz ohne Sie gegangen?

    Strate: Natürlich.

    Das dürfte keine falsche Bescheidenheit sein, das nenne ich mal einen Vulkanausbruch pulvertrockenen hanseatischen Humors!

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    1. Ja, die Sequenz ist grandios, wie ueberhaupt Strate sich wieder sehr gut schlaegt.

      Aergerlich bleibt aber, dass es der "Zeit" in diesem Streitgespraech gelingt, in der Offensive, sozusagen selbstbewußter Angreifer zu bleiben und sich selbst als vorgeblich "kritisch" darzustellen.

      Nach dieser langen Peridoe an konsequent selektiver Faktenauswahl, Verdrehung von Tatsachen und Zusammenhaengen, bewußten Auslassungen von Zusammenhaengen, Unwahrheiten, Falschdarstellungen, waere ein Streitgespraech dringend zu wuenschen, indem die Zeit die Gruende fuer ihren bisherigen vermutlich bestellten und bezahlten Tendenzjournalismus und die enthaltenen manipulativen Elemente rechtfertigen muss.
      Man staunt auch, dass die "Zeit" bis heute offenbar zu einer oeffentlichen oder redaktionsinternen selbstkritischen Auseinandersetzung ueber dieses Fiasko nicht in der Lage oder nicht willens ist. Der sonst bei der Zeit haeufig durchaus erkennbare Wille zur Aufklaerung ist in der "Affaere Mollath" wie paralysiert: Augen zu, Ohren zu, Nase zu - weiter angreifen. Was da wohl der Hintergrund ist? Mangelnder redaktionsinterner Austausch? Ist es tatsaechlich Lakottas Zuarbeit zur Pharmaindustrie, wie viele behaupten? oder ist es, wie der hessische psychiatrisierte Steuerfahnder im Interview sagt: "Die HVB ist bis heute absolut tabu"?

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    2. @Anonym: Was die ZEIT da abgezogen hat, würde ich nicht Offensive nennen, sondern eher Selbstdemontage. Nach dem Lesen des Artikels bleibt bei mir der Eindruck haften, dass sich hier zwei Journalisten, ohne es zu wollen, selber entlarvt haben. Um ein "Streitgespräch" ausgerechnet mit einem Gerhard Strate zu führen, fehlt es ihnen doch deutlich erkennbar an der notwendigen Ebenbürtigkeit. ;-)
      Im Übrigen sehe ich es nicht als Aufgabe von Journalisten an, "Streitgespräche" zu führen: Sie hätten einen echten Gegenspieler zu Gerhard Strate finden und das Gespräch lediglich moderieren sollen. Doch ich sehe ein, dass dies natürlich nicht einfach ist, wenn man sich das versprengte Häuflein ansieht, das noch zum gegnerischen Lager zählt und nur über verbale Platzpatronen verfügt ...

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    3. Danke, das sehe ich genauso.
      Aber: Jetzt, wo die oeffentliche Aufmerksamkeit so hoch ist, muessen sich Herr Mollath und Herr Strate bei der "Zeit" immer noch "rechtfertigen".
      Es gelingt die Tatsache, dass ein intelligenter und aufmerksamer Kritiker mithilfe wirklich haarstraeubenden Praktiken gemeinschatlich mundtot gemacht werden sollte und konnte, aus dem Blickfeld zu ziehen, davon abzulenken.
      In dem Interview ist von der vielfach belegten Zusammenarbeit hoher Politiker, Staatsanwaelte, Banken, den Steuerbehoerden, den Medien, dem Schwarzgeld, dem eigentlichen Anliegen Mollaths und seinen bezueglichen Erkenntnissen fast ueberhaupt nicht (mehr) die Rede.
      Das eingesetzten Instrumentarium/Werkzeuge (Justiz, Psychiatrie) wird stattdessen kritisch abwaegend beaeugt. Und auch das ist schon sehr viel wert.
      Aber die "Anderen", die mutmaßlich eigentlichen Taeter sind noch immer "fein raus". Denn Brixner und Leipziger haben in diesem Fall nicht entsprechend der jetzt notwendig kritisierten und erschreckenden justitiell-psychiatrischen Routine gehandelt.
      Sondern in Fall Mollath war es eben bewußter Vorsatz (Strate), und nicht Unfaehgikeit.
      Es ist gelungen, nicht misslungen; das "System" hat eher funktioniert so wie es sollte, weniger das Gegenteil. Das finde ich so perfide und droht in den Hintergrund zu treten.

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  5. Nico Iannantuono30. August 2013 um 11:01

    ..mit seinem Schriftsatz vom Februar 2012 u.a. an die JM Merk hat Prof. Dieckhöfer Leipziger s Gutachten als ein vorsätzliches Falschgutachten bezeichnet.......natürlich wird es schwierig sein, diesem Forensiker den Vorsatz nachweisen zu können...aber es wäre nötig, es zu versuchen....zumal sein Fluchtverhalten z.b. gegenüber dem report mainz schon einige Aussagekraft hat.....

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    1. "2 x 3 macht 4 Widdewiddewitt und Drei macht Neune ..." Wann ist ein Gutachten falsch und deshalb der Gutachter für etwaige Rechtsfolgen verantwortlich? Wenn seine "Rechenkunst" im Widerspruch zu der anderer Menschen, gar der Mehrheit steht? Mehrheit scheidet eigentlich aus, wird dennoch gern genommen, etwa " ... ist nach menschlichem Ermessen", " ... widerspricht dem gesunden Menschenverstand" oder ähnlich.
      Die Richter sind diejenigen und einzig gesetzlich verpflichtet "Kontrollierenden", die das Gutachten kritisch zu bewerten haben, den (dargelegten) Sachverstand des Gutachters mit ihrem eigenen prüfen sollen, um ihn sich im Falle der Widerspruchsfreiheit zu eigen zu machen und zur Beurteilung heranzuziehen haben. Die Praxis straft diese "idealistischen" Forderungen mit Lügen nicht nur en gros, sondern macht sie wahrscheinlich sogar zur löblichen Ausnahme - wenigstens bei psychiatrischen, unwissenschaftlichen Gutachten. (Ich habe gesehen, wie die drei Berufs- der fünf Richter an den Lippen der Gerichtspsychiaterin bei ihrem Vortrag hingen, wie skeptisch dazu im Gegensatz die beiden Laienrichter - Schöffen - waren, als ein zweifacher Totschläger, eigentlich Mörder statt seiner gesetzlichen Strafe zugeführt zu werden den "bürgerlichen Tod" starb.)
      Eine solch "künstliche Ausleuchtung des unzugänglichen Seelenkastens", ein Psychogutachten wollte streng dem Begriff nach das Gute in einem Menschen beschreiben, dass wohl allein aus humanistischen Gründen in jedem zu finden ist. Letztlich ist ja sogar die Wahnbeschreibung der Versuch, die (öffentliche) Schuld zu reduzieren oder auch zu verneinen. Aber, die damit einhergehende Negierung des freien Willen ist eine Entmenschlichung, erklärt den Begutachteten zum reinen Objekt, schlimmer als ein Tier. Somit und allein schon durch diese Tatsache eines jeden - gegen den Willen des Begutachteten - erstellten "Dosiers" wird Menschenrecht mit Füßen getreten, gebrochen, missachtet. Und dies sollten selbst "kleinste" Amtsrichter gelernt haben. Nur leider wird das Gegenteil gelehrt und gesetzlich sogar gefordert durch die "Entmündigungsparagraphen" 20,21,63,64 StGB.
      Diese Rechtslage macht es außerordentlich leicht, einen Menschen ohne jegliche Schuld wegzusperren, die Täter sind gesetzlich nicht belastet. Das öffnet selbstverständlich der Willkür Tür und Tor - ungewollt oder eben als Klassenjustiz.
      Die eingangs zitierte Pippi Langstrumpf hatte auch dies sehr gut verständlich und treffend weiter formulierte: "Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ..."

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  6. Fluchtverhalten? Der etwa auch? Ich dachte immer, nur dieser Brixner wäre ständig auf der Flucht, dabei "Fragen Sie meinen Präsidenten!" rufend. Hat man schon herausbekommen können, welcher Präsident damit gemeint sei könnte?

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  7. Als heute morgen im ARD-Morgenmagazin unter Berufung auf den Fall Mollath aufgezeigt wurde, wie auch in der "normalen" (geschlossenen) Psychiatrie vielfach Menschen bewußt lügen, indem Sie vorgeben, sie seien psychisch krank, ansonsten kämen sie nie raus, da bekamen viele Menschen Angst. Die Schilderungen der Nebenwirkungen von Psychopharmaka sind dramatisch.
    Im Deutschlandfunk gab Herr Strate bekannt, warum er die Gutachten veröffentlichen mußte:
    http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/2232884/

    In den weiteren Schriftsätzen findet sich eine Äußerung von Herrn Mollath, welche verständlich macht, warum er die sieben Jahre durchgehalten hat, besonders in der Zeit, als er in Straubing einsaß, er noch keine Unterstützer hatte. Diese "Quelle" wird noch zu einem Problem für die Bayerische Staatsregierung, da sie indirekt auch mit meiner Erfahrung der Zwangspsychiatrisierung zusammenhängt. Das Ziel den Willen zu brechen gelang nicht. Da inzwischen seitens der Psychiater versucht wird, diesen Umstand als neuen Beweis für eine Geisteskrankheit von Herrn Mollath darzustellen, gilt es, die Aussage von Herrn Mollath gezielt aufzuzeigen, warum er seinen Weg ging.
    Hinsichtlich der ZEIT hier eine Tatsache: ich hatte mich persönlich vor vielen Jahren an die Herausgeberin Frau Gräfin Marion Dönhoff gewandt, ihr unser Problem (Schulkruzifix) hier in Bayern dargestellt. Sie antwortete sogar handschriftlich, mit Unterschrift, leider habe sie keine Zeit, um die Angelegenheit redaktionell zu prüfen. Ich denke, wäre das damals geschehen, hätte es möglicherweise keinen richterlichen Beschluß geben müssen. Das Problem der "Etablierten" ist oftmals, sie haben keine Zeit oder wollen nicht zuhören, da, wo es ein objektives Problem gibt, das bei Vernunft ohne juristischen Streit gelöst werden kann. Im Fall Mollath hat nun nicht der "Rechtsstaat" gesiegt, sondern die äußere Freiheit von Herrn Mollath erfolgte gegen den Willen aller Richter. Wer in den jetzigen Dokumenten die Aussage von Herrn Richter Brixner liest, die Herr Mollath erwähnt, am Schluß der Gerichtsverhandlung, der kommt nicht umhin, die Verweigerungshaltung der Gerichte - auch vom Bundesverfassungsgericht -, als eine unausgesprochene Absprache zu erkennen. Es wird mein Ziel sein, die Dinge zusammenhängend darzustellen. Denn Herrn Mollath ernst nehmen, heißt zu erkennen, die innere Freiheit bedarf mehr als die äußere Freiheit, er drückt dies wiederholt öffentlich aus. Das bedeutet jedoch den Mut zu haben, das Komplott zwischen Psychiatrie und Justiz und Dritten aufzuzeigen. Herbst 2012 schrieb ich Herrn Mollath, ich würde das Karma eines "Fluches" gegen Justizministerin Beate Merk auf mich nehmen, wenn er dadurch die Freiheit erlangt.
    Etwas schmunzelnd las ich kürzlich : "Papst erlaubt fluchen"
    http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/papst-erlaubt-fluchen-zr-2940724.html
    (05.06.2013)


    Manchmal hilft eben kein Richter, kein Recht, sondern wie im Falle Mollath, nur der gemeinsame Wille zur Tat, eine Bewußtseinstat. Diese ist zum Schrecken der gesamten Richterschaft, sie ist uns gelungen, auch durch Ihren Einsatz, Frau Ursula Prem. Herr Anwalt Strate hatte den Mut, von Anfang an Dokumente zu veröffentlichen und wie ich gestern zufällig mit einem Anwalt besprach, haben auch Anwälte ein Problem damit. Herr Strate erkannte wohl intuitiv die Zeichen der Zeit, es gab erst einmal keinen anderen Weg für die äußere Freiheit von Herrn Mollath. Herr Strate hat viel gewagt, denn die bayerische Staatsanwaltschaft wollte ihn als Straftäter von dem Fall Mollath entfernen lassen (das war letztlich das Ziel des Antrages, die Server beschlagnahmen zu lassen). Möglicherweise erfolgt nun, nach der Veröffentlichung der Gutachten... ...wir werden weiter wachsam bleiben, jeder nach seinem "Talent"... .

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  8. Nico Iannantuono30. August 2013 um 13:23

    @ Gerd Hellmood...ich gehe davon aus, es ist dies der Vorsitzende der 7.Strafkammer des LG Nürnberg...der das Pech gehabt hat, trotz intensiver langer Rechtfertigung overruled worden zu sein.....

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  9. @ Nico Iannantuono
    Vielen Dank für den Hinweis. Über diesen Vorgang ist mir nichts bekannt. Könnten Sie das bitte präzisieren, damit ich nicht herumsuchen muss? Überstimmt durch wen?

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  10. Die Faktenlage sieht leider anders aus als die Worte es Glauben machen.

    Die §§ 20 und 21 StGB unterscheiden sich dadurch, dass im Fall des § 21 StGB nur eine bedingte Schuldunfähigkeit angenommen wird mit der Folge, dass eine Verurteilung des Angeklagten stattfindet.

    Anders die Sach- und Rechtslage im Fall von § 20 StGB, hier wird die totale Schuldunfähigkeit angenommen und die Folge ist der Freispruch des Angeklagten.

    Beide Male kann nun das Gericht gemäß § 63 StGB die Unterbringung anordnen. Während im Fall des § 21 StGB die Strafe z.B. umgewandelt werden kann in die Zeit der Unterbringung mit der Option, auch dort ggf. für immer und ewig untergebracht zu bleiben, ist der Freigesprochene nicht verurteilt und wird nur untergebracht.

    Dramatisch wird die Sache im Fall einer Wiederaufnahme, während nämlich der Verurteilte die Möglichkeit gemäß § 359 StPO hat, hat sie der Freigesprochene ausdrücklich nicht, weil es keine entsprechende strafprozessuale Vorschrift gibt. Das, was da also gerade in Nürnberg und Regensburg praktiziert wird, ist großes Kino ohne wirklich belastbare gesetzliche Vorschriften in der StPO. Alle Angebote, die bisher geboten wurden, scheitern an den Eingangsvorschriften der Wiederaufnahme, nämlich an den §§ 359 StPO "zugunsten" des Verurteilten und § 362 StPO "zu Ungunsten" des Angeklagten. Einen Freigesprochenen kennt das Wiederaufnahmeverfahren nicht und Maßregeln der Besserung und Sicherung sind keine Strafen, egal wie man es dreht und wendet. Deutschland hat bis heute eine Vergangenheit, die ausdrücklich in diese Prozessvorschriften immer noch hineinspielen. Das ist so verfassungswidrig gewollt und die Bevölkerung kümmert es bis heute auch nicht wirklich.

    Wie gefährlich das Ganze ist, wird einem bewusst, wenn man in den § 126a StPO schaut, der übrigens nahezu unverändert seit dem 01.01.1934 geschrieben steht und dem NS-Gesetz gegen Schwerverbrecher entstammt.

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  11. Nico Iannantuono30. August 2013 um 16:32

    @Gerd Hellmood..ich beziehe mich auf die Analyse von Prof.Dr. Henning E. Müller.....der selbst verwundert war, wie das LG Nürnberg im Falle des Attestes entschieden hatte und interpretierte die Erkenntnis des OLG Nürnberg in www.br.de so, ...das OLG brauchte nicht alle 130 Seiten durch zu ackern, sonst es reichte einen Punkt aus der Berufung der STA , als auch der Verteidigung herauszunehmen und aufzuheben......schon aus zeitlichen Überlegungen heraus.....

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    1. @ Nico Iannantuono

      Nochmals besten Dank, jetzt ist mir klar, was gemeint war.

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  12. Gustl Mollath ist endlich frei. Warum? Müßig ist es, aufzuzählen, was nicht zu seiner (überstürzten) Freilassung führte. Leider säße Gustl Mollath wohl heute noch in der Geschlossenen, wenn es nicht einen öffentlichen Proteststurm gegeben hätte.

    Nun ist er - endlich - frei. Wird er endlich ein faires Verfahren, das zu einem fairen Urteil führt, bekommen? Werden die, die ihm Unrecht taten, weiter wie bisher wirken können?

    Es ist wichtig, dass der öffentliche Druck nicht nachlässt. Am Ball bleiben, das ist die Devise! Weiter Druck machen, Fragen stellen, aufklären und aufdecken! Es gibt noch sehr viel zu tun!

    Walter-Jörg Langbein

    PS) Folgende Leserzuschrift sandte ich heute an die SZ, die - rühmliche Ausnahme - sachlich und fair über Gustl Mollath geschrieben hat!

    Sehr geehrte Damen,
    sehr geehrte Herren!

    Seit geraumer Zeit verfolge ich intensiv, wie die SZ über den Gustl-Mollath-Skandal berichtet. Ich freue mich sehr darüber, dass die SZ in vorbildlicher Weise über das Unrecht berichtet, dass Gustl Mollath schon seit weit mehr als sieben Jahren zugefügt wird. Endlich wurde er aus der Psychiatrie entlassen, endlich bekommt er ein neues, hoffentlich faires Verfahren. Mich erschüttert es immer wieder, wenn ich erfahre, welch' unrühmliche Rolle gewisse Vertreter der Psychiatrie im Fall Mollath gespielt haben und noch spielen. Undurchschaubar ist die Rolle von Herrn Dr. Leipziger, von dem nicht einmal zu erfahren ist, wo er studiert und sein Examen abgelegt hat.

    "Wer zahlt, bekommt recht" heißt der erschreckende Bericht von Christian Weber. Da fragt man sich wieder einmal, wie es zu dem eklatant ungerechten Urteil gegen Gustl Mollath kommen konnte. Wie ist der Richter einzuschätzen, der angeblich beim Prozess herum geschrien hat. Wie ist der Sachverständige einzuschätzen, dessen Ferngutachten Gustl Mollath in die Psychiatrie brachte?

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter-Jörg Langbein

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    1. Ich fand die Recherchearbeit der SZ zum Thema Mollath auch wirklich "erste Sahne":
      engagiert, informativ, investigativ und mustergueltig. Groessten Respekt!!

      Wenn man sich aber das voellig unkritische und an kontraeren Informationen uninteressiete intensive "Trommeln" der SZ in Sachen Krieg in Syrien anschaut, muss man feststellen, es gibt eine 2.SZ, die offenbar fuer die "haerteren" Themen zustanendig ist und womoeglich andere Kooperationen pflegt oder pflegen muss. Ich bin gerade selber zutiefst schockiert darueber.
      Auch hier gilt: hinschauen und differenzieren!

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    2. Mein Kommentar in Sachen SZ bezieht sich ausschließlich auf die Berichterstattung dort über Gustl Mollath. Und da bot und bietet die SZ, im Gegensatz zu anderen ach so seriösen Publikationen, vorzüglichen Journalismus. Mancher Spiegel ist eben in Wirklichkeit ein Zerrspiegel, manches Magazin hat die Realität nicht wirklich im Fokus und manche Publikation ist alles andere als ein glänzender Stern am Himmel der Medien.... in Sachen Mollath!

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    3. Ich habe einen Leserbrief ähnlichen Inhalts an die SZ geschrieben, allerdings war das vor einem halben Jahr. Damals war ich allein schon deshalb begeistert, weil die SZ überhaupt kontinuierlich und überwiegend sachlich berichtet hat. An dieser Wertschätzung hat sich bis heute im Grunde nichts geändert, denn die große öffentliche Aufmerksamkeit hat entscheidend zur Wende in diesem unsäglichen Fall beigetragen. Aber worin besteht die Recherche genau? Doch nicht darin, bei Richter Brixner anzurufen und sich bestätigen zu lassen, dass dieser vor einem Vierteljahrhundert den Martin Maske trainiert hat? Viele wichtige Fragen, denen sich als investigativ verstehende Journalisten hätten nachgehen können, bleiben und blieben unbeantwortet. Wir wissen im Grunde sehr wenig über die einzelnen Akteure aus Justiz und Psychiatrie, von der HVB gar nicht erst zu reden. Es sieht leider danach aus, als hätten die Redakteure mit der Veröffentlichung ihres Buches Anfang Juni „die ganze Geschichte“ aus ihrer Sicht bereits erzählt.

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  13. Überschrift: "Leipziger Allerlei", hervorragend.
    Anmerkung: Das Ganze ist ein "Ge-Mengele".

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  14. Zitat:

    "Nun ist er - endlich - frei. Wird er endlich ein faires Verfahren, das zu einem fairen Urteil führt, bekommen? Werden die, die ihm Unrecht taten, weiter wie bisher wirken können?"

    Das Landgericht Regensburg wird unter rechtsstaatswidrigen Umständen Herrn Mollaths Freispruch bestätigen müssen, weil dieses so der § 373 Abs. 2 StPO vorsieht, der übrigens von einem Verurteilten spricht. Es kann und darf keine Verschlechterung geben, Freispruch bleibt also Freispruch.

    Die Frage der damalig angeblich zugrunde gelegen haben sollenden Gemeingefährlichkeit aufgrund einer fragwürdigen psychiatrischen Diagnose lässt sich heute nicht mehr durch anderslautende Gutachten, die dann auf einer in die Vergangenheit gerichteten Exploration basieren müssten, aus der Welt schaffen. Es kommt nur noch eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und der Prognose in Frage. Hier die O-Töne eines Verteidigers Strate bei Beckmann, Zitat:

    In der Sendung am 15.08.2013 hieß es:

    Am 6. August kassiert das OLG die Entscheidung, Gustl Mollarth ist ab sofort ein freier Mann, das Verfahren wird neu aufgerollt.

    Beckmann:

    Viele Widersprüche, viele Ungereimtheiten. Was erhoffen Sie sich jetzt von einem neuen Verfahren

    Mollath:

    Ja wie gesagt, dass es wirklich rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, dass die Öffentlichkeit teilnehmen kann, dass alle relevanten Zeugen dementsprechend geladen werden, was damals nicht der Fall war.

    Ich habe jetzt einen Wahlverteidiger bester Güte und Art und dann werde ich als wirklich unbescholtener freier Bürger rehabilitiert aus dem Gerichtssaal gehen.

    Beckmann:

    Wie werden sie denn den Vorwürfen der Anklage begegnen, also dem Vorwurf der Körperverletzung, der weitere Vorwurf, sie hätten die Reifen von Widersachern zerstochen?

    Mollath:

    Das wird entkräftet werden, es ist nicht beweisbar und die Gegendarstellung wird das entsprechende Ergebnis liefern

    Beckmann:

    Herr Strate, was kann bei einem neuen Prozess herauskommen?

    Strate:

    Also eigentlich kaum noch etwas.

    Die Freisprüche, die ja hier wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit verkündet worden sind, sind rechtskräftig. Daran wird sich nichts ändern.

    Herr Mollath ist schon seit 7 Jahren freigesprochen. Daran kann sich auch nichts ändern, weil es ein so genanntes Verschlechterungsverbot gibt.

    Es kann sich nichts in der Richtung verändern, dass er jetzt plötzlich für schuldig gesprochen wird, wegen der gefährlichen Körperverletzung oder ähnliches.

    Es kann allein noch zur Debatte stehen, ob die Straftaten, die ihm damals vorgeworfen worden sind, soweit beweisbar sind, als sie wiederum auch Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose abgeben.

    Das könnte noch zur Debatte stehen, faktisch glaube ich allerdings nicht, dass das auch nur ansatzweise der Fall sein wird.

    Ich denke, auch wenn jetzt Herr Mollath große Hoffnung hat, auf dieses neue Wiederaufnahmeverfahren, ich glaube, die bayr. Justiz wird sich hier auf dem kürzesten und leisesten Wege aus dem Staube machen.” Zitatende

    Wenn die Bevölkerung wirklich Interesse daran hat, dass sich solche Fälle wie die des Herrn Mollath und anderer nicht weiter wiederholen, dann sind gesetzliche Änderungen und Kontrollen derer zwingend erforderlich, die in den Gerichten und den Staatsanwaltschaften sowie Kliniken die Menschen behandeln und das bis heute immer noch nach dem Motto: "Recht ist, was... nützt". Das stand im NS-Terrorregime überall an den Wänden geschmiert in den Kasernen, in denen die Rechtswahrer ausgebildet wurden und ihren Eid auf den Massenmörder leisteten.

    Mit besten Grüßen

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    1. Nico Iannantuono31. August 2013 um 10:11

      man stelle sich vor, Herr Mollath hätte damals einen Verteidiger dieser Güte wie Herr Dr. Strate es ist, gehabt....die konnen auf ihm nur deswegen so herumtrampeln, weil er keinen Rechtsfreund zur Seite hatte...das ist dasselbe Prinzip, wie in der Schule, wenn Kinder ohne elterliche Hilfe gewissen, bösartigen Lehrerinnen ausgesetzt sind.....

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    2. Und noch schlimmer wird es, wenn Eltern mit bösartigen LehrerInnen auch noch gemeinsame Sache gegen das Kind machen: Wie verzweifelt einsam muss ein von dieser Konstellation betroffener Mensch sein ...

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    3. Nico Iannantuono31. August 2013 um 10:29

      Sie haben vollkommen recht...das ist dann die Superlative von diesem Übel......

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    4. Ich möchte nicht abschweifen. Es geschieht in unserer Gesellschaft so manches an Gemeinheiten gegen wehrlose Außenseiter, die kein Gehör finden. (Obdachlose ohne Fahrgeld an den Stadtrand karren, im Winter Decken und Schlafsack wegnehmen... Soll alles schon vorgekommen sein.) - Wie war das neulich mit "der Rechtsstaat darf sich nicht erpressen lassen"?

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  15. Ich beschäftige mich zur Zeit relativ intensiv mit der biographischen Anamnese des Herrn Dr. Leipziger. Warum gibt es keine Hinweise auf biographische Daten vor 1990? Wo hat er Abitur gemacht, wo studiert, durch welche Behörde wurde er approbiert und wann, wo hat er die Facharztausbildung durchlaufen, vor welcher Ärztekammer die Facharztprüfung mit welchem Ergebnis bestanden? Über welche weiteren Qualifikationen verfügt er? Stammt er tatsächlich aus dem Beitrittsgebiet? Falls ja, wofür einiges spricht, wo und wie war er vor der Wende tätig? Verfügt er über weitere ärztliche Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen? Was qualifiziert ihn für eine Chefarztstelle? Habilitiert ist er nicht, die Dissertation wurde extern während seiner (vollen) beruflichen Tätigkeit erstellt und unterliegt offenbar zur Zeit einem Plagiatsverdacht. Warum gibt es nahezu keine biographischen Spuren? Hat er vielleicht einen anderen Namen, z.B. nach Eheschließung, angenommen?
    Wer helfen kann, möge sich an mich wenden.

    Beste Grüße
    Gert Postel

    [email protected]

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    1. Sehr geehrter Herr Postel!
      Waere das nicht eine tolle Aufgabe fuer Sie. Sie haben das doch gelernt und bewiesen.
      Sie machen den Anfang, bspw. mit dem Ferngutachten ueber Herrn Kroeber - und die Schwarmgemeinde ergaenzt!?! Sehr ernst gemeint!
      Damit koennte man den Hokuspokus konkretisieren/entlarven: Ich verweise auch auf das heutige sehr lesenswerte Posting (RA Gabriele Steck) bei gabriele wolff zu Fehleinweisungen: http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm Hier muss dringend etwas geschehen und eine oeffentliche Diskussion ueber Anamnesen fuer Psychiater koennte vielen die Augen oeffnen und die oeffentliche Diskussion befeuern. Bei G. Wolff gibt es bereits eine breite Diskussion zum Psychogramm und den verschiedenen Absurditaeten, Widerspruechen und Auslassungen der drei Psychiater. Eine wirklich ehrenwerte, anspruchsvolle und lohnenswerte Aufgabe, dies in Gutachtenform auf- und auszuarbeiten.


      4. Da die drei Koryphaen gemeinsam per Ferngutachten zu Mollath auf der gleichen/oder geringeren Grundlage phantasiert, projiziert, selektiert, gewertet und verrraeumt haben, ist es nicht illegitim, wenn die Schwarmgemeinde fuer Leipziger, Kroeber und Pfaefflin jetzt gleichermaßen Gutachten (selbst Audio- und Videomaterial liegt ja vor) erstellt (vielleicht mag Postel @postel, oben helfen)und Empfehlungen ueber das weitere Vorgehen abgibt.
      Diese koennte man dann zur Diskussion stellen.
      Antworten s.u.

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  16. Wie gefährlich die Psychiatrie in den Händen von verfassungsfeindlichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 64 Jahren handelnden Richtern und Staatsanwälten ist, zeigen nicht nur Fälle wie der Fall des Herrn Mollath einer ist. Das gesamte Gesetzeswerk "zwangsweise Unterbringung" entspricht anders lautender Behauptungen ausdrücklich nicht den zwingenden Rechtsbefehlen des Grundgesetzes. Da die Bevölkerung sich aber nicht kümmert, haben die Täter bis heute leichtes Spiel. Den Bürger interessiert nicht die Fülle ungültiger Gesetze, die aus der Zeit des NS-Terrorregimes bis heute als vorkonstitutionell verfassungswidrig Anwendung finden und von Gerichten nicht für ungültig erklärt werden, weil es zweckdienlich ist.

    Hier ein Zitat aus der Schrift "Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit" des Pschiaters Thomas S. Szasz:

    »Das Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit (insanity plea)[2], also die Behauptung eines (meist des Mordes) Angeklagten, er sei für seine Tat strafrechtlich nicht verantwortlich, weil er zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig gewesen sei, ist die älteste und offensichtlichste Form der Medizinalisierung des Rechts.[3] Als formale medizinisch-rechtliche Verfahren sind die Verteidigung mit Unzurechnungsfähigkeit (insanity defense) im Strafprozess und die zivilrechtliche Anordnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen (civil commitment)[4] symmetrische Taktiken: im einen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit[5] dazu benutzt, eine schuldige Person von der Verantwortung für ihr Verbrechen freizusprechen; im anderen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit dazu benutzt, eine unschuldige Person anzuklagen, »auf gefährliche Weise krank« zu sein und sie in einer psychiatrischen Klinik einzusperren. Die Psychiatrie beruht auf diesen beiden Verfahren und würde ohne sie verschwinden.[6]«

    »Was (…) zählte, war nicht die Wahrheit, sondern die Ehre einer Psychiatrie, die sich der Scharlatanerie schuldig gemacht hat. (…) Die Kommentare (…) zeigen deutlich, dass Psychiater, wie andere Despoten auch, keinen Widerspruch dulden. Wenn die Person, die ihnen widerspricht, ein Psychiatriepatient ist, dann bestrafen sie ihn mit immer erniedrigenderen Diagnosen und zerstörerischeren Behandlungen. Wenn die Person ein Kollege ist, der im Gerichtssaal aussagt, wo er vor einer unmittelbaren Vergeltung geschützt ist, dann bestrafen sie ihn mit Verleumdungen und damit, sein Verhalten als ›unprofessionell‹ und ›schädlich für Patienten‹ zu bezeichnen.« Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007

    Mit besten Grüßen

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  17. =TECHNISCHES=

    Liebe U.P.,
    das kleine Bild der Eule erscheint bei mir nur als senkrechter Strich!

    Ich glaube, es müsste im Quelltext (bei mir in Zeile 785) dort richtig heißen:

    width="150"

    statt: width="a50"
    was wohl ein Tippfehler war.

    Herzliche Grüße und ein schönes WoE!
    A.B.

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    1. Lieber A.B., danke für den Hinweis. Bei mir wurde das Bild optimal angezeigt, obwohl es tatsächlich im Quelltext fehlerhaft eingegeben war. Hab es geändert, jetzt müsste es funktionieren. :-)

      Viele Grüße

      Ursula Prem

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    2. Ja, jetzt ist's OK! (Manche Browser sind wohl fehlertoleranter.)
      Lg!
      A.B.

      PS: Wenn Sie unseren Plausch dann löschen, weiss ich, dass Sie's gelesen haben. :-)

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    3. - Lesebestätigung - Ich lasse den Strang stehen. Eigene Fehler durch Löschung vertuschen zu wollen, liegt mir völlig fern. :-)

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  18. Eine treffende Analyse der Gutachten von Dr. Leipziger, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin wurde von Oliver García am 26. August 2013 veröffentlicht: Fall Mollath: Der Schleier ist gelüftet http://blog.delegibus.com/2013/08/26/fall-mollath-der-schleier-ist-gelueftet/

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  19. Mein Kompliment für diesen hervorragenden Artkel.


    "Gustl Mollath ist frei. Klaus Leipziger hingegen ist noch immer in der Forensischen Psychiatrie gefangen: Wir sollten auch ihn dringend dort herausholen ..."

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    1. Nina Hagen leistet auch wertvolle Arbeit.

      Ihr Interview mit Sema Altunkaynak ist erhellend für die Forensik Bayreuth. Warum wurde sie von Herrn Mollath getrennt?! Auch Frau Sema Altunkaynak sollte befreit werden zusammen mit dem Leiter der Psychiatrie. Wer die ruhige, analytische Stimme der Heilpraktikerin hört, ahnt, was Herr Mollath noch alles berichten kann, denn er hat die Frau gesprochen in Bayreuth. Die "Patienten" werden zur Gefahr für "Psychiatrie".

      Unabhängig der individuellen Situation stellt Frau Sema Altunkaynak eine politische Forderung auf, die "wir" aufgreifen und verbreiten soll-t-en:

      die jährliche Anhörung durch einen Richter muß öffentlich stattfinden (auf jeden Fall auf Verlagen des Betroffenen).

      Meine eigene Anhörung durch einen Richter des Landgerichtes Regensburg 1989 empfand ich als reinste Farce. Gutachter und Richter können tun und lassen was sie vorher abgesprochen haben, es gibt ja keine kontrollierende Öffentlichkeit.

      Hier das Interview mit Sema Altunkaynak, die seit Jahren Gefangene der Psychiatrie ist, zur Zeit in Bayreuth.


      http://www.youtube.com/watch?v=2MJmuNxcjCI

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    2. WORTPROTOKOLLE!!!
      Nur so kann man nachweisen, was verdreht worden ist. - Nicht diese abgehackten rein formalen "Sitzungsniederschriften", wie sie in Deutschland üblich sind.
      (Ein paar gelangweilte Rentner mehr als Gerichtsöffentlichkeit nützt im Notfall nicht viel.)

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    3. Ich würde sogar noch weiter gehen: Videoaufzeichnung! Selbst von den Umtrieben eines Roland Freisler hätte die Welt nie erfahren, wenn es nicht die Filme davon geben würde. Eigentlich sollten öffentliche Gerichtsverhandlungen live ins Internet gestreamt und dann archiviert werden.

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    4. @ Ernst Seler

      Vorausschicken möchte ich, dass ich Nina Hagen sehr gerne mag. Aber ich finde, mit Ihren exaltierten Äußerungen schadet sie den Menschen in der Psychiatrie "da muss die Bundeswehr sofort einmarschieren … die G9 ….
      So was mag im Showgeschäft notwendig sein oder zum Alltagsgeschäft gehören, aber im sehr sensiblen Bereich der Psychiatrie scheint mir solche "Bundeswehr-Äußerungen" kontraproduktiv.

      Die Stimme von Frau Sema Altunkaynak hingegen ist sehr beeindruckend und was sie sagt, klingt nicht nach durchgeknallter Irrer.

      Herzlichen Dank an alle für die vielen informativen Beiträge

      Sina

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    5. Hallo Sina,

      daß wir die Stimme von Sema Altunkaynak hören dürfen, verdanken wir Nina Hagen und ihrem individuellen Impuls. Das mit der "Bundeswehr" hört sich erst einmal schräg an, hat in sich einen wahren Kern. Tauschen wir die "Bundeswehr" aus, setzen "Öffentlichkeit" ein, die tatsächlich im Fall von Herrn Mollath Erfolg hatte, dann haben wir alle, die wir seit Monaten ernsthaft ringen, etwas erreicht, was dem Ausspruch von Nina Hagen "ideell" entspricht. Wir dürfen annehmen, die ca 40 "Gutachter" werden versuchen, ihre Bastion zu halten. Vor einiger Zeit schickte mir ein führender Psychiater, Herr Univ.-Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schneider die Festschrift "Psychiatrie im Nationalsozialismus – Erinnerung und Verantwortung" zu. Hatte vorher keinen Kontakt zu ihm. Er tat dies aus freier Initiative. Das heißt, in der Psychiater-Szene bewegt sich etwas, denn natürlich gibt es viele Menschen, die Hilfe brauchen. Es gilt tatsächlich jetzt die Psychiater bloßzustellen, die wie Herr Leipziger oder Herr Kröber arbeiten, wie wir dies nun Dank der veröffentlichten Gutachten erkennen können, dank der Freigabe durch Herrn Mollath und Herrn Strate. Vielleicht spüren wir die "Angst", welche bei denen herrscht, die Einzelne beherrschen wollen, mit Hilfe williger Psychiater. Der Impuls von Nina Hagen ist wertvoll, im Sinne von Herrn Mollath, der dies öffentlich aussprach. Es geht ihm auch um Dritte, die er nun zurücklässt. Haben wir aber auch Mitgefühl für die PflegerInnen, die Ärzte, die Psychiater, die bei aller Kritik, eine schwere soziale Aufgabe übernehmen. Das grundlegende Übel ist das materialistische Menschenbild der gehirnbezogenen Psychiatrie. Die Art und Weise von Nina Hagen, wie sie "nebenbei" singt, macht sie liebenswert, auch ihre Tränen. Irgendwie kommen wir uns doch auch in diesem Drama des Lebens, auf der Bühne des Lebens näher. Die Katholiken haben ein sehr schönes Lied: "Wer das Spiel zu spielen weiß.... ." (Melodie und Text).
      In diesem Sinne helfen wir uns, ergänzen uns... helfen auch den Psychiatern, die um ihre Fassung ringen!

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    6. @Sina
      Die Nina Hagen hat bei mir 'nen ganz, ganz dicken Stein im Brett, weil sie ihr Herz auf der Zunge trägt und mit Power einsteigt, bevor die "vernünftige" Mehrheit entschieden hat. (Wie bei der Aktion in Berlin vor der Bayerischen Landesvertretung. Da hatten manche Bedenkenträger auch so geredet. Das ist doch nun wohl widerlegt.)
      Für seine Freunde sollte man sich nicht schämen, sondern sie so nehmen wie sie sind!

      @Ernst Seler
      Gibt es darüber schon etwas zu lesen?
      (Bin nicht so breitbandig im Netz, mit youtube-Filmchen ist mein Kontingent zu schnell verbraucht.)
      A.B.

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    7. Für Interessierte:
      in diesem Telephoninterview von Nina Hagen mit einem Insassen in Bayreuth wird immer wieder berichtet, wie Gustl Mollath gerade seine Sieben Sachen am Entlassungstag verstaut.
      Der Hörer erfährt auch das Verhalten der Stationsärzte, nachdem sie von der gerichtlichen Verfügung der Freilassung von Gustl Mollath erfahren haben:

      http://www.livestream.com/ninahagenintervision/video?clipId=pla_42173a34-25b4-4e02-860a-996b76c36e6f

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    8. @Ernst Seler
      Sie können da natürlich nichts für, aber ich versteh's einfach nicht, warum die Leute die Sachen, die zum ANHÖREN(!) sind, dann nicht einfach als mp3 einstellen.
      :-(
      A.B.

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    9. @A.B.

      Falls Sie das Interview nicht hörten:

      die Schilderung eines Insassen, wie die Stationsärzte die Türen zuknallten, nachdem sie von der so plötzlichen und für viele auch unerwarteten richterlichen Verfügung zur Freilassung von Herrn Mollath erfuhren, das ließe sich bei einem Film theatralisch umsetzen, mit wahrem Hintergrund... .



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    10. @Ernst Seler

      Vielen Dank! :-)
      Herzliche Grüße
      A.B.

      Übrigens fällt mir bei Ihren Beiträgen sehr positiv auf, dass Sie immer zu den Links dazu schreiben, worum es geht. (Oft findet man sonst nur "klick mich!" und eine URL, aus der nichts ersichtlich ist.)

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  20. Über das Simmerl-Gutachten wurden die ganze Zeit dreiste Lügen erzählt (von wegen unkritisch, naiv, distanzlos)!

    Tatsache ist (wie man jetzt nachlesen kann), dass er das Explorationsgespräch mit Gustl Mollath ausführlich wiedergibt. Aber (und das ist wesentlich!) er berichtet eben auch seine kritischen Rückfragen - und vor allem, dass Herr Mollath darauf jeweils vernünftig und eben ganz normal eingegangen ist. Mehr noch, dass G.M. selbst bewußt war, dass die ganze Intrige Außenstehenden erstmal ziemlich unglaublich vorkommen muss. - Und dann hat Dr. Simmerl eben nicht Nick Knatterton gespielt oder alles pauschal als Humbug weggewischt. Ist ja auch überhaupt nicht sein Job gewesen! Er sollte herausfinden, ob G.M. sich insgesamt normal verhält, nicht mehr und nicht weniger. Und genau das hat er sorgfältig getan.

    Dr. Simmerl konnte sein Gutachten gleich wenige Tage danach abliefern: Punkt für Punkt glasklar, ohne Geschwafel.

    Bei "Leipzigers Allerlei" dagegen die berühmte Trias aus dumm-frech-faul "in geradezu klassischer Weise" ... auf den letzten Drücker (nach Abgabetermin des Gerichts).

    Ich finde es maßlos unverschämt, wie arrogant Dr. Simmerl von Kröber und seinen Groupies runtergemacht wurde. "Crème de la crème" in jeder Beziehung.
    A.B.

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  21. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Aufzeichnung zum Zwecke des Protokolls (ob Video oder nur Ton) in deutschen Gerichten verbietet. Gerichtsverhandlungen haben von Gesetzes wegen öffentlich zu sein und was öffentlich ist, kann und muss, wenn es der Wahrheitsfindung dient, reproduzierbar sein und zwar Wort für Wort, denn was in einer mündlichen Verhandlung nicht protokolliert wurde, gilt als nicht gesagt, kann in einer Berufung oder Revision oder in einem Wiederaufnahmeverfahren nicht verwendet werden.

    Z.B. werden psychiatrische Gutachten sehr häufig nur mündlich im Gerichtssaal selbst während der Verhandlung erstellt und nur mündlich vorgetragen. Eine Reproduktion ist ausgeschlossen. Damit ist der Willkür und der Allmacht der Schwarzkittel Tor und Tür geöffnet.

    Gelernt hat das System, dass an einer gerechten auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und den ratifizierten Konventionen sowie gültigen Gesetzen überhaupt kein Interesse hat, aus den Freisler-Verhandlungen des Volksgerichtshofes, dem Massenmörder in roter Robe. Der von Goebbels in Auftrag gegebene Film sollte Propaganda sein, wurde aber zum Gegenteil, denn die Angeklagten sind nicht vor Freisler zu Kreuze gekrochen, stattdessen hat der Schlächter geschrieen und den Berufsstand des Richters auf diese Weise diskreditiert.

    1964 wurde denn dann der § 169 GVG im Lichte der von dem damaligen hess. Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt angeschobenen NS-Prozesses mal eben zugunsten der Robenträger geändert. Keine Film- und Tonaufzeichnungen zu Sendezwecken, um die Angeklagten nicht öffentlich zur Schau zu stellen, so die fadenscheinige Begründung.

    Dahinter steckt einzig, dass dann, wenn aufgezeichnet wird, Richter nicht mehr ergebnisorientiert fälschen oder verfälschen können, denn dann wirkt das Protokoll wie eine Schablone bei der Führerscheinprüfung.

    Übrigens für die Weltöffentlichkeit heißt es im § 25a des BVerfGG:

    "Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung."

    Bis heute wurde dieses in die übrigen Prozessgesetze nicht eingeführt, obwohl es einen Verstoß gegen Art. 3 GG darstellt.

    So lange aber Anwälte sich verfassungswidrig dem verfassungswidrigen Kammerzwang beugen, der wurde mit Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 9 GG ausdrücklich vom Verfassungsgesetzgeber 1949 abgeschafft, so lange wird sich in Gerichten nichts zugunsten des Rechtsuchenden ändern, denn nur wer selbst frei ist kann andere befreien.

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  22. Bitte o.a. austauschen:

    Gelernt hat das System, dass an einer gerechten, auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und den ratifizierten Konventionen sowie gültigen Gesetzen basierenden Rechtsprechung überhaupt kein Interesse hat, aus den Freisler-Verhandlungen des Volksgerichtshofes, dem Massenmörder in roter Robe. Der von Goebbels in Auftrag gegebene Film sollte Propaganda sein, wurde aber zum Gegenteil, denn die Angeklagten sind nicht vor Freisler zu Kreuze gekrochen, stattdessen hat der Schlächter geschrieen und den Berufsstand des Richters auf diese Weise diskreditiert.

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    1. Aus welchen Motivationen auch immer die Filme entstanden sind: Wichtig ist, dass wir sie haben. Wir sollten daraus lernen, dass die Wichtigkeit einer Sache sich auch noch Jahre später erweisen kann, man auf eine derartige Archivierung also nicht verzichten sollte.

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    2. Neben Freisler ist auch das Machwerk "mein Kampf" aufschlussreich, denn z.B. spielen sich die Wahlkampfrituale der seit 1949 sich Volksparteien nennen Parteien immer noch nach denen ab, die der Massenmörder in seinem Machwerk beschreibt. Die Menschheit beschreibt der Usurpator übrigens als "granitenen dumm".

      Es ist nicht zu verkennen, dass die Genossen der sich selbst große Volksparteien nennen Gruppierungen, vieles tagtäglich an den tag legen, was der Massenmörder 1926 bereits zu Papier gebracht hat. Übrigens waren 12 Millionen Exemplare 1945 unter Volk gestreut worden.

      Für die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland wird übrigens an keiner Stelle wirklich Reklame gemacht, denn was der Bauer nicht kennt, das frisst er bekannt mich auch nicht.

      Dabei wäre es unbedingt von Nöten, dass alle, bevor sie mit der Staatsmacht in Konflikt geraten, ihre unverbrüchlichen Grundrechte kennen und im Gegenzug auch die Pflichten der Amtsträger kennen, die sich ebenfalls aus dem Bonner Grundgesetz unmittelbar ergeben. Doch leider mag da seit 64 Jahren keiner wirklich diesen Anspruch erheben, jeder kennt ja seinen Anwalt und / oder Steuerberater, die werden es schon richten und wenn nicht, dann hofft jeder auf Solidarität, nur ist die in Deutschland gegenüber seinesgleichen absolute Mangelware. Anders sieht es aus, wenn in China ein Sack Reis umkippt, dann gibt es auch hier Lichterketten und Gebete für chinesische Menschenrechte. Wir erinnern uns an den Künstler Aiweiwei, oder ?

      Das in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 nicht einmal die Folter gemäß Art. 1 des Übereinkommens gegen Folter unter Strafe gestellt ist, obwohl dieses im Art. 4 des Übereinkommens ausdrücklich allen Nationalstaaten befohlen ist, interessiert doch dem Grunde nach niemanden, oder?

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    3. @Anonym
      Interessant, die Erinnerung an Fritz Bauer und die Aufzeichnung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Vielen Dank dafür.

      @U.P.
      Noch ein Argument für Sie: Wenn die Justiz um die Mündlichkeit (=gesprochenes Wort als "Inbegriff" des Dingsbums, ... im Saal "is' auf'm Platz") so ein Gewese macht, dass jedes Dokument verlesen (bzw. durch Extrabeschluss eingeführt) werden muss, dann sollte man das doch auch 1:1 dokumentieren wie es war! Erst recht, wenn es die technischen Möglichkeiten gibt, nicht wahr?
      A.B.

      (Also ich hab Unmengen ausländischer Gerichtsfilme gesehen, wo die Protokollanten mit ihrer Stenoschreibmaschine die Papierschlangen vollschreiben... Seit Jahrzehnten.)

      Sehr gut, wenn jetzt eine konkrete "To do"-Liste zusammenkommt!

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  23. Nochmal zurück zu den Gutachten.
    "Zettele Numero eins"!

    Nach Pelzig das erste "Zettele". - Ich meine, dass P3M da von ihrer Anwaltskanzlei zu einer Ärztin des Vertrauens hingeschickt wurde zum Probesingen(!), ob das aus Psychoprofi-Sicht mit dem Plan für § 63 so klappen könnte wie juristisch geplant, ob der geprobte Text bühnenreif ist.

    Zettele Numero eins wäre dann die Antwort an die Kanzlei, die man Klientin/Patientin P3M gleich so mitgab. Worauf die Kanzlei begeistert war. Etwa so: Prima, kann man ja direkt so für's Gericht nehmen, ham' wer schon was und müssen's nicht extra beantragen.

    Dieses Szenario scheint mir das plausibelste. Erklärt auch die merkwürdige Form. (Anrede, Grußformel, aber wohlweislich nix über "zur Vorlage bei ...", wie eigentlich üblich.)
    A.B.

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    1. PS: Gemeint ist das Zettele vom Europakanal.

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    2. Laut WA-Antrag der Staatsanwaltschaft endet das "Zettele" mit "In der Hoffnung, mit meinen Angaben gedient zu haben, verbleibe ich" ... Wem damit "gedient" werden sollte, bleibt aber wohlweislich im Dunkeln, da der Adressat offenbar fehlt.

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    3. Eben! Das ist es. ;-)

      Irgendwo in den vielen Dokumenten hab ich das Ding sogar als Fotokopie gesehen. Finde es aber grad nicht, sonst hätt ich's dazugeschrieben.

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    4. Ja, irgendwann verliert man den Überblick über all die Dokumente. Ist aber auch gar nicht notwendig in diesem Fall, denn die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Frau Dr. Krachs Stellungnahme in ihrem Antrag beschrieben, nämlich hier:
      http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf#page=3

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    5. Ich muss reumütig bekennen, dass die Erinnerung an die Fotokopie wohl trog. - Gut jetzt, dass der Norden (mit beidseits "reichlich Flüssigkeit in Form von Wasser") weit genug weg ist von Leipzig und Leipziger.

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    6. Jetzt fällt es mir wieder ein, wo ich es gesehen hatte.

      Das Zettele ist in der großen SWR-Doku
      "Die Story im Ersten: Der Fall Mollath
      In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie"
      (ARD vom 03.06.2013) zu sehen, und zwar bei Minute 11:02.

      Dort kann man erkennen, wie es physisch gestaltet ist:
      - offizielles Briefpapier der Klinik
      - Adressfeld leer
      - Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren"

      (Für den Text hatten Sie ja schon die Quelle zum Nachlesen angegeben.)
      A.B.

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  24. Seit 1950 sind sog. Nicht-Richter diejenigen, die willfährig als Beamte auf Zeit sich um ihre hauptamtlich planmäßig endgültige Anstellung als Richter mehrere Jahre in Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft rechtsprechend verdingen, obwohl dieses gemäß Art. 97 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK unzulässig ist. Weltweit gibt es das kein zweites Mal in einem sich Rechtsstaat bezeichnenden Systems. Von Freisler, dem späteren Blutrichter am Volksgerichtshof und Massenmörder noch als Staatsekretär im Reichsjustizministerium 1935 eingeführt nachdem die Juden alle aus den öffentlichen Ämtern getrieben worden waren. Und was man im NS-Terrorregimes für gut befunden hatte, war für die, die 1949 wieder am Start waren, gerade gut genug trotz anders lautender Rechtsbefehle im Bonner Grundgesetz. Und das gilt bis heute.

    Richter auf Probe, kraft Auftrages und im Nebenamt sowie aus persönlichen Karieregründen abgeordnete Richter haben kein Recht zu sprechen, denn sie entscheiden willfährig, weil ihnen sonst die angestrebte Plan- und / oder Funktionsstelle verwehrt bleibt. Da heißt es dann, Recht ist, was der eigenen Kariere nützt oder wie es dem Vorgesetzen oder dem Kollegium gefällt. Da wird das Recht beugen gelernt und wenn man endlich und endgültig übernommen worden ist, dann ist die Rechtsbeugung zur Normalität geworden wie für Freisler das Morden vom Richtertisch aus.

    Um sein Gewissen, wenn man denn noch eins hat, nicht zu sehr zu beladen, nimmt man die Weißkittel mit ins Boot, die nämlich auch kein Gewissen haben, leisten sie doch keinen hippokratischen Eid oder auf die Deklaration von Genf, sondern stottern sich da was auf was Zusammengeschriebenes der verfassungswidrig installierten Ärztekammer zusammen, in denen Zwangsmitgliedschaft herrscht entgegen Art. 2.1 GG und Art. 9 GG.

    Zitat aus Bonner Kommentar 1950 von Kurt-Georg Wernicke, Richter und Chefprotokollführer des parl. Rates (Konstrukteur des Bonner Grundgesetzes):

    »Mit dem dort statuierten Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist die Freiheit zum Handeln in den verschiedensten Lebensbereichen gewährleistet (vgl. insbesondere Art. 2, Erl. II 1 a, e). Dieses – umfassende – GR. der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt damit auch die Freiheit der Willensentschließung eines jeden Einzelnen zur Bildung bzw. zum Beitritt zu Vereinigungen. Für diese allgemeine persönliche Freiheit ist auch kein Gesetzesvorbehalt, wie er z.B. bei Art. 2 II besteht, aufgestellt, sondern bestehen lediglich die in Art. 2 I Halbsatz 2 aufgerichteten Schranken (vgl. Art. 2, Erl. II 1 b, d). Zwang ist daher unzulässig. (Für das gleichgelagerte Problem der negativen Koalitionsfreiheit vgl. noch Erl. II 3 e.) Dieses Ergebnis ist von weittragender Bedeutung. Es sind nämlich alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., mit dem BGG. unvereinbar. Die »Selbstverständlichkeit«, mit der sich die bisherigen Zwangsmitgliedschaften – unangefochten – weiter behaupten, muß überraschen. – (Vgl. noch Schindler in DÖV. 1950, Heft 16, S. 485, Ziff. VIII).«

    Nelson Mandala hat gesagt, um andere zu befreien, muss man selbst frei sein.

    Im Kammerzwang verhaftete Anwälte, Steuerberater, Ärzte oder Apotheker können demnach nicht frei handeln und das sollte jeder, der sich deren Hilfe bedient, wissen.


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  25. Wenn sich ein Proband einer Exploration entzieht, das heißt, obwohl das Gericht es angeordnet hat, sich untersuchen zu lassen, diesem Termin mit dem Psychiater fern bleibt, dann macht der Psychiater sein Gutachten eben aus der Ferne, nach Aktenlage, denn die stellt ihm das Gericht zur Verfügung.

    Dann bemüht sich der Psychiater aus den Schriftsätzen, die der Proband vielleicht schon selbst produziert hat, gemäß der gerichtlichen Fragestellung die psychische Störung dingfest zu machen.

    Hier ein Beispiel aus einem Gutachten, dass einen Rechtsanwalt zu Fall bringen soll:

    "Die Vorgutachter stellten seine Äußerung, er besitze „die Befähigung zum Ri­chter­amt“ (S. XX d. A.), ins „großartig Anmutende“ eines manischen Syn­droms. Die Äuße­rung ist aber, bei einem Juristen, der, auf einen anderen Richter gestützt, an dem ihn tref­fenden richter­lichen Pro­zedere formale Mängel zu erkennen glaubt, gewiß nicht als verstiegen in Richtung eines Größenwahns zu werten.

    Obige Äußerung tritt gerade einmal in seinen o.g. Schriftsätzen auf. Sie ist offensichtlich bei ihm keine feste, tragende Überzeugung."

    Fakt ist, dass Rechtsanwälte kraft Gesetzes die Befähigung zum Richteramt tatsächlich haben, ob das einem Weißkittel gefällt oder nicht. Hier einen Größenwahn zu diagnostizieren ist schlicht kriminell. Die Nummer spielte sich dieses Jahr ebenfalls in Bayern ab und betrifft als ersten Gutachter den Gutachter Professor Dr. N. Nedopil. In diesem Kontext ist denn auch sein jüngstes Elaborat im Spiegel Ausgabe 35, Die Freude am Wegsperren. Nedopil faselt da etwas von Beweislast und Beweislastumkehr. Besonders viel Ahnung scheint diesem Menschen nicht beschert zu sein.

    Drei Gutachter haben sich an der gesetzlichen Weisheit "Rechtsanwälte haben die Befähigung zum Richteramt" zu schaffen gemacht, keiner ist auf die Lösung "weil es im Gesetz steht" gekommen.

    »Was (…) zählte, war nicht die Wahrheit, sondern die Ehre einer Psychiatrie, die sich der Scharlatanerie schuldig gemacht hat. (…) Die Kommentare (…) zeigen deutlich, dass Psychiater, wie andere Despoten auch, keinen Widerspruch dulden. Wenn die Person, die ihnen widerspricht, ein Psychiatriepatient ist, dann bestrafen sie ihn mit immer erniedrigenderen Diagnosen und zerstörerischeren Behandlungen. Wenn die Person ein Kollege ist, der im Gerichtssaal aussagt, wo er vor einer unmittelbaren Vergeltung geschützt ist, dann bestrafen sie ihn mit Verleumdungen und damit, sein Verhalten als ›unprofessionell‹ und ›schädlich für Patienten‹ zu bezeichnen.« Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007

    Beste Grüße

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  26. 1. Das Psychiatriegwerbe ist u.a. eine Verlaengerung von Priesteramt und Heilerinnen/Hexen, die u.a. fuer das wissenschaftlich unerklaerliche, heilende, normative, Glaubensfragen, das sexuelle und auch irrationale/emotionale zustaendig waren (bzw. sind).
    Als diese durch Priester und Aerzte im Rahmen des zum Teil ueberhoehten "nur rational zaehlt" ("inzwischen: nur zweckrational s.u.") ersetzt werden sollten, wurden UntersuchungsMethoden angewandt, wo die Hexen/Heilerinnen/Delinquenten/Unglaeubige, wenn gewollt, egal wie sie sich verhielten, nur als Schuldige herauskommen konnten. Die Praxis von Kroeber zeigt Parallelen.
    2. Kroeber (++)ist die Koryphaee, weil er faehig und willig ist, jedes beliebige Phaenomen im Rahmen eines psychiatrischen Diskurses im Zweifelsfall als behandlungsbeduerftig wahnhaft darzustellen und entsprechend verstaendlich zu erlaeutern. Und er ist willig zu liefern, was er liefern soll(und wie einfach das ist siehe Postel).
    3. .In seinen Interviews, Gutachten, und "Anamnesen" (s.auch Interview mit Maischberger/Postel/Vorlesung) hat er z.T. projizierend auch sehr viel ueber sich selbst verraten, das fuer ein ausfuehrliches Psychogramm hinreicht.
    4. Da die drei Koryphaen gemeinsam per Ferngutachten zu Mollath auf der gleichen/oder geringeren Grundlage phantasiert, projiziert, selektiert, gewertet und verrraeumt haben, ist es nicht illegitim, wenn die Schwarmgemeinde fuer Leipziger, Kroeber und Pfaefflin jetzt gleichermaßen Gutachten (selbst Audio- und Videomaterial liegt ja vor) erstellt (vielleicht mag Postel @postel, oben helfen)und Empfehlungen ueber das weitere Vorgehen abgibt.
    Diese koennte man dann zur Diskussion stellen.

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  27. Ich wiederhole mich gerne, wenn es der Sache dient und der muss gedient werden, Zitat:

    Wer sich den Mühen eigener umfassender Forschungen verweigert, bleibt ein Opfer schlecht informierter und berechnender Autoren und von Autoritäten, denen wir die alte und weit verbreitete Tradition einer Kultur der Verlogenheit zu verdanken haben.[1] Lord Acton (1834–1902), Rede vor der Eranus-Gesellschaft, Cambridge (1897), zitiert in McElrath, Lord Acton.

    Und sodann:

    Das Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit (insanity plea)[2], also die Behauptung eines (meist des Mordes) Angeklagten, er sei für seine Tat strafrechtlich nicht verantwortlich, weil er zum Zeitpunkt des Verbrechens unzurechnungsfähig gewesen sei, ist die älteste und offensichtlichste Form der Medizinalisierung des Rechts.[3] Als formale medizinisch-rechtliche Verfahren sind die Verteidigung mit Unzurechnungsfähigkeit (insanity defense) im Strafprozess und die zivilrechtliche Anordnung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen (civil commitment)[4] symmetrische Taktiken: im einen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit[5] dazu benutzt, eine schuldige Person von der Verantwortung für ihr Verbrechen freizusprechen; im anderen Fall wird die Idee einer Geisteskrankheit dazu benutzt, eine unschuldige Person anzuklagen, »auf gefährliche Weise krank« zu sein und sie in einer psychiatrischen Klinik einzusperren. Die Psychiatrie beruht auf diesen beiden Verfahren und würde ohne sie verschwinden.[6]...

    »(Ich halte) … die Untersuchung des Angeklagten (…) und die beeidete Aussage über seinen Geisteszustand vor Monaten oder Jahren für wissenschaftlich verachtenswert und moralisch verwerflich.«

    Thomas S. Szasz, Der Kampf der Psychiatrie gegen strafrechtliche Verantwortlichkeit, 2007

    Sowohl die Rechtswissenschaft als auch die der Psychiatrie sind dem Grunde nach keine Wissenschaften im klassischen Sinne, denn es angelt an der überprüfbaren Beweisbarkeit und macht beide damit zu einer gefährlichen Waffe in den Händen von z.B. Psychopathen.

    Schwarzkittel werden insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland zum verfassungswidrigen sprechen von überpositiven Richterrecht gedrillt. Anwälte, die nicht in den öffentlichen Dienst, sprich ins Richteramt oder das des Staatsanwaltes wollen, haben nur einen Teil dieser Ausbildung genossen, sind nicht vollständig "unbrauchbar" was die Systematik des Rechts dem Grunde nach anbelangt, die da heißt Normenenhierarchie, -Normenpyramide, Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes und keine Kommentare, denn die finden keinen Platz in der bundesdeutschen Normenhierarchie.

    Da aber entgegen Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 9 GG Anwälte sich dem Kammerzwang seit 1949 weiter unterwerfen, sind auch diese Schwarzkittel dem Grunde nach für jeden Mandanten eine unkalkulierbare Gefahr, denn dem Anwalt droht ggf. ein Kammerausschlussverfahren, was einem verfassungswidrigen Berufsverbot gleichkommt.

    Strate müsste längst aufgeklärt haben, dass die "Freilassung" von Herrn Mollath aller höchstens auf der Verfassungsregelung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 3 GG erfolgt ist, weil es in der StPO keine einfachgesetzliche Norm gibt. Die wurde nicht vergessen, so dumm waren die Täter der vergangenen Jahre nicht, die im Hinterzimmer der zweiten Gewalt die Gesetze ausbrüten, um sie dann dem eigentlichen Gesetzgeber, wir kennen diese Randfiguren der Gesellschaft zu genüge, zur Abstimmung vorzulegen. Dazu präsentiere ich hier gleich das weltweit kein zweites Mal vorkommende Strafbefehlsverfahren, weil es verfassungs- und konventionswidrig ist.

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    1. Hier das Beispiel des seit Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes verfassungswidrigen und seit 1953 auch konventionswidrigen Strafbefehlsverfahrens gemäß §§ 407ff StPO und 406ff Abgabenordnung 1977:

      Im Art. 103 GG heißt es, dass vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliche Gehör hat.

      Im Art. 6 Abs. 1 EMRK heißt es ebenso verbindlich:

      Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden;...

      Trotzdem gibt es weltweit einzigartig in Deutschland entgegen Art. 103 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK noch immer unwidersprochen das sog. Strafbefehlsverfahren. Darin wird nach summarischer Prüfung nach Aktenlage ohne vorherige gerichtliche Anhörung der Beschuldigte von einem Richter, der nur die Akten kennt, verurteilt.

      Um Art. 103 GG auch optisch auszuhebeln, heißt es seit 1964 verfassungswidrig in § 407 StPO:

      "(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."

      Wenn also der Beschuldigte Post vom Gericht bekommt, ist es das Urteil, gegen das er nun Widerspruch erheben muss. Er muss sich jetzt aktiv verteidigen, doch eigentlich muss einem Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Rechtsstaat sein will, das Verbrechen von Seiten des Staates nachgewiesen werden und nicht wie es zum Strafbefehlsverfahren in der hauseigenen Kommentierung zur Beruhigung des schlechten Gewissens lapidar heißt:

      "Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein sog. summarisches Verfahren, das heißt, es ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung durch die Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht, ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil. Dabei muss die Schuld des Täters nicht zur Überzeugung des Gerichtes feststehen; es genügt hinreichender Tatverdacht."

      Auch ein Herr Mollath wurde zu allererst mit einem Strafbefehl beglückt im Jahr 2003. Das war der Anfang allen verfassungswidrigen Übels, dass sich für ihn bis heute immer noch hinzieht.

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  28. Hier das Beispiel des seit Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes verfassungswidrigen und seit 1953 auch konventionswidrigen Strafbefehlsverfahrens gemäß §§ 407ff stopp und 406ff Abgabenordnung 1977:

    Im Art. 103 GG heißt es, dass vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliche Gehör hat.

    Im Art. 6 Abs. 1 EMRK heißt es ebenso verbindlich:

    Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden;...

    Trotzdem gibt es weltweit einzigartig in Deutschland entgegen Art. 103 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK noch immer unwidersprochen das sog. Strafbefehlsverfahren. Darin wird nach summarischer Prüfung nach Aktenlage ohne vorherige gerichtliche Anhörung der Beschuldigte von einem Richter, der nur die Akten kennt, verurteilt.

    Um Art. 103 GG auch optisch auszuhebeln, heißt es seit 1964 verfassungswidrig in § 407 StPO:

    "(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht."

    Wenn also der Beschuldigte Post vom Gericht bekommt, ist es das Urteil, gegen das er nun Widerspruch erheben muss. Er muss sich jetzt aktiv verteidigen, doch eigentlich muss einem Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Rechtsstaat sein will, das Verbrechen von Seiten des Staates nachgewiesen werden und nicht wie es zum Strafbefehlsverfahren in der hauseigenen Kommentierung zur Beruhigung des schlechten Gewissens lapidar heißt:

    "Bei dem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein sog. summarisches Verfahren, das heißt, es ermöglicht eine einseitige Straffestsetzung durch die Staatsanwaltschaft ohne vorherige Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht, ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil. Dabei muss die Schuld des Täters nicht zur Überzeugung des Gerichtes feststehen; es genügt hinreichender Tatverdacht."

    Auch ein Herr Mollath wurde zu allererst mit einem Strafbefehl beglückt im Jahr 2003. Das war der Anfang allen verfassungswidrigen Übels, dass sich für ihn bis heute immer noch hinzieht.

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    1. @Anonym
      Hilfeeee!

      Mein armer Bio-Prozessor meldet: Buffer Overflow.

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  29. Die Abgründe sind noch viel tiefer. Die Bundesrepublik Deutschland ist bis heute kein auf dem Boden ihrer Verfassung funktionierender Rechtsstaat. Die Nazibrut, die nicht vor Gericht gestellt oder anderweitig zur Verantwortung gezogen worden ist, hat mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes einfach weiter gemacht.

    Es waren die Nazis Globke, Höhn, Geiger, v. Mangoldt, Maunz, Dürig, Höpker-Aschoff, um einige in zentralen Positionen hier zu nennen. Hinzu kam der, der nie in der NSDAP war, Fritz Schäffer, der aber das Erbe der nationalsozialistischen Finanzverwaltung fortgeführt durch die verfassungswidrige Einführung des NS-Steuerrechtes in das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland.

    Finanzbeamte sind, wenn sie zugunsten des Staates den Bürger vorsätzliche ausrauben und plündern gemäß § 353 Abs. 1 StGB nicht strafrechtlich verfolgbar. Der BGH hat 1972 dann noch darüber hinaus entschieden, dass solche Finanzbeamte auch keine Rechtsbeugung begehen. Das OLG Celle hat 1986 noch eins drauf gesetzt und verkündet, dass Finanzbeamte sich zwar an das Recht zu halten haben, aber dieses nicht ihre vordringlichste Aufgabe ist.

    In einer einmaligen Studie nennen die beiden Wiener Prof. Faber und Meissel 2006 das deutsche Steuersystem von 1934 die "Ausformung organisierten Verbrechens". Das heute Einkommensteuergesetz basiert noch heute auf dem vom 16.10.1934 mit der Unterschrift des Massenmörders Adolf Hitler. (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html)

    Das Landgericht Stade hat 2011 im Namen des Volkes verkündet, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können.

    Das alles zeigt, wie wenig wirklich Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes seit 64 Jahren stattfindet.

    Weil die Bevölkerung sich selbst nicht interessiert und weil die Parteisoldaten flächendeckend dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Bonner Grundgesetzes einschließlich der unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechte zur Bedeutungslosigkeit verkommen sind, sind Fälle wie der des Herrn Mollath überhaupt möglich.

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  30. Merkwürdigkeiten in "Leipzigers Allerlei"

    Ja, wenn man einmal das Prinzip kapiert hat, wie perfide zweckdienliche Beobachtungen herbeikonstruiert werden:

    Soviel ich mich erinnere, hatte Herr Mollath in der Zeit der Zwangsbeobachtung schlicht keinen Schlafanzug. Sollte er sich also jeweils komplett ankleiden, wenn er nächtens mal das WC aufsuchte?

    Wenn jemand es gewohnt ist, zuhause nicht ständig Straßenschuhe zu tragen, wäre es wohl kein großes Ding, ihm ein Paar Flipflops zu geben.

    (Klar, dagegen spricht natürlich all das, was man in der Bildstrecke der Süddeutschen Zeitung aus dem Bezirks-"Krankenhaus" Bayreuth gesehen hat, z.B. was Hausschuhe betrifft.)

    Das mit der Schmierseife ist absolut der Hammer! - Ich dachte erst ganz naiv, da hätte irgendein gutmütiger Doofmichel von den "Pflegern" aus Eigeninitiative etwas von sich zuhause mitgebracht. Nein, Küchenmaschinen-Reinigungspaste war das. - Hätten die dort nicht vielleicht wenigstens ein Stück Arztseife gehabt? Wie in jedem normalen Krankenhaus, wo es ja auch unter dem Personal Leute gibt, die etwas hautempfindlich sind, weil sie sich alle naselang die Hände desinfizieren müssen? (Achso, ist ja gar kein Krankenhaus, ... in Wirklichkeit.)

    Von alldem mal abgesehen... (Ich kenne aber nur normale Krankenhäuser mit normalem Personal.) Irgendjemand - Krankenschwester, Stationshilfe oder Putzfrau - hätte so einen Pfennigartikel wie ein Stück Kernseife ohne großes Aufhebens einfach mitgebracht. Absolut sicher! Aus Menschlichkeit und normalem Anstand, und damit man ein frohes Arbeiten hat... Aber eben nur in einem normalen Krankenhaus mit normalem Personal. - Im Psychoknast des Herrn Dr. med. Klaus Leipziger hätte das natürlich die Versuchsanordnung gestört.
    A.B.

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    1. Nachtrag:
      Bis hierhin war das meine menschliche Empörung. - Nun etwas zur Wissenschaftlichkeit dieses Tierversuchs am Menschen Gustl Mollath.
      So wie jeder normale Arzt das sähe, der bspw. bei einer Magenuntersuchung auch erst eine Röntgen-Leeraufnahme macht, bevor das mit dem Kontrastbreischlucken losgeht. (Dagegen wird dann verglichen. So ist das.)

      -Keine Kernseife, "Befund" merkwürdig.
      -Mit Kernseife, kein "Befund".
      -Ergebnis also: Nichts!

      ("Artefakt", nennt man das.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Artefakt (Diagnostik)

      Und es ist genau das, was JEDER(!) Wissenschaftler sorgfältigst ausschließt. - Deshalb die Röntgen-Leeraufnahme zum Vergleich. Alles klar soweit? - Technikern und allen etwas wissenschaftlich gebildeten Menschen leuchtet das ein.)

      Sieht man sich die Machwerke an, ist das alles nur Geschwafel. Und wenn man sieht, dass jemand Artefakte nicht sauber ausgeschlossen hat, braucht man gar nicht weiter zu lesen. (Zu prüfen wieviel von der restlichen Schlamperei nun rein zufällig korrekt ist, ist irrelevant.) Man wird sich den Namen des Scharlatans merken und die Fachwelt vor ihm warnen.
      * * *

      Nun nochmal zum Simmerl-Gutachten (das methodisch sauber ist):
      Schilderung der Befragung Mollaths.
      Nachfragen dazu.
      Keine Ausweitung ins Phantastische, sondern Erklärungen und Vorschläge, wie man das ermitteln und belegen kann.
      Also kein Wahn. Ärztlicherseits kann man nicht mehr dazu sagen. Geprüft, abgehakt.

      Natürlich wird das im Berichtsteil dokumentiert, damit der Leser sehen kann, was geprüft wurde und was warum ausgeschlossen wurde. - Sorgfältige, systematische Arbeit, gut und nachvollziehbar dokumentiert.

      (Über diese Tatsache wird beim Simmerl-Gutachten von den Koniferen und ihren Schmocks immer munter hinweggelogen.)
      A.B.

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    2. Die Methodik allerdings, mit der Artefakte erzeugt und sodann verschleiert werden, spricht selbstverständlich für Vorsatz - und damit für eine Straftat, die noch meilenweit über das hinausgeht, was dem Beschuldigten Dr. med. Klaus Leipziger bisher vorgeworfen wird. (Um es mal ganz vorsichtig zu sagen.)

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    3. Leipziger ist kein Einzeltäter, sondern er ist Teil eines sich seit 64 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ausgebreiteten Systems der Gewalt, um Menschen, die man zu Menschen minderen Rechts degradiert hat von Staats wegen, den bürgerlichen Tod zu Lebzeiten bereiten zu können auf eine Art und Weise, die ihres Gleichen suchen.

      Neben Scharlatanarie ist ein hohes Maß krimineller Energie, die da in einem solchen Täter steckt, antrainiert über Jahre und im Wechselspiel mit den Robenträgern in schwarz sehr fein ausgeprägt. Egal was ein Proband tut oder lässt, es wird irgendwie zu seinem Nachteil ausgelegt, denn mit Fakten wird weder bei den Schwarzkitteln noch dieser Art von Weißkitteln umgegangen, weil dann das ergebnisorientierte Handeln nicht funktionieren würde.

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    4. @Anonym
      Nochmal - weil es so schön weh tut - zu Dr. med. Klaus Leipziger (bzgl. krimineller Energie). Schaden stiftet der schon reichlich, aber "Energie" ist echt übertrieben.
      Der Herr ist auf Station nicht zu sehen, liefert nicht mal die Jahresberichte selbst ab, und und und. - Der Herr Chefarzt ist schlicht stinkfaul und genießt seinen Status und sein Pöstchen. Solche Minderleister in bürokratischen Machtpositionen oberhalb ihrer Kompetenz sind natürlich eine Gefahr für die Allgemeinheit.
      Schon rein sprachlich bemerkt man bei ihm sofort die klägliche Gemütsarmut und geistige Trägheit. (Jedem Literaten fällt das auf.) - Tja, und dann gibt's auch ein paar peinliche Stilblüten, ... ganz auf Du und Du mit der Crème de la Crème.
      A.B.

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    5. (Es ist natürlich gemein, sich über die sprachlichen Fähigkeiten anderer zu mokieren. Deshalb möchte ich besonders lobend hervorheben, dass der Schüler Klaus damals in der Unterstufe gut aufgepasst hat, als die indirekte Rede dran war.)

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    6. Lieber Anonym,
      Zitat: »dass der Schüler Klaus damals in der Unterstufe gut aufgepasst hat,« ... Zitatende
      Sie wissen nicht zufällig, an WELCHEM Gymnasium und in WELCHER Stadt das war?

      Liebe Grüße
      Sylvia B.

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    7. Lieber A.B.

      Die Leitung einer Einrichtung dieser Größenordnung dürfte mit administrativer Tätigkeiten beschäftigt sein. In der freien Wirtschaft ist natürlich jeder Chef bestrebt, einen »Laden, der läuft« noch schneller »laufen« zu lassen. Aber wir sprechen hier vom »Öffentlichen Dienst«. Da gehen die Uhren halt anders. Probleme innerhalb einer Abteilung lassen sich da anhand durch erhöhte Fehlzeiten durch Krankmeldungen ausmachen, zum Beispiel. Oder Überforderung der Mitarbeiter durch vermehrten Einsatz von Beruhigungsmitteln feststellen. Ein zwingender Grund, ständig durch die Abteilungen zu wuseln, besteht aber für den Chef nicht. Der darf sich auf seine Stationsärzte verlassen.

      Hat aber die Leitung, und vermutlich wollen Sie auf das Gutachten heraus, einen Dienstauftrag zu versehen, sieht die Sache natürlich anders aus. Da kann es nicht sein, dass der »Gutachter« sich nicht blicken lässt und dadurch, aus meiner Sicht, die Lebenszeit eines Menschen vergeudet. Es gibt da das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde. Davon sollte doch Gebrauch gemacht werden. Kritiker sagen jetzt: »Das bringt doch nichts!«
      Da kann ich allerdings kontern. Es muss dann zwingend Papier beschrieben werden und das ist mehr als lästig. :-)

      Liebe Grüße

      Sylvia B.

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    8. @Anonym (03.09.2013 19:08)
      Die Bezeichnung "Schwarzkittel" für die bajuwarische Brachialjustiz mit ihrem Anklang an die Sprache der Hubertusjünger habe ich mir genussvoll auf der Zunge zergehen lassen.

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  31. Liebe Sylvia B.,
    nee, das geht gar nicht, dass ein Chefarzt sich so verdrückt! Wirklich. Glauben Sie mir mal einfach, dass ich in meiner Zivildienstzeit schon mal Chefärzten bei so profanen Dingen wie Röntgenkontrastuntersuchungen der "unteren Eingeweide" zur Hand gegangen bin. Und auch späterhin habe ich die oft genug noch auf Station sich tummeln gesehen. Beileibe nicht nur für ihre Privatpatienten.

    Mit Psychatrie habe ich zwar keine Erfahrungen, aber gerade weil sich da wohl ansonsten nicht so viel "action" abspielt, kommt es doch umsomehr darauf an, die Patienten selbst gesehen zu haben, sie überhaupt zu kennen. Rein administrativ herumzudösen geht gar nicht. - Die Modellbaufirma Haderthauer als Fachaufsicht für die Forensischen Kliniken ist schlicht ein Totalausfall. Da hilft kein Papier, die gehört ersatzlos weg, und dann ein Neuanfang. - Warten wir's mal ab, Gustl Mollath hat dazu bestimmt eine Menge ganz konkreter Punkte zu sagen. (Aber das sehen Sie sicher auch so.)
    * * *

    Die sehr ironische Bemerkung über die Schulzeit des Dr. L. war auch von mir. - Er ist mir herzlich wurscht, ihm gehört die Approbation entzogen und basta. Mag er seine Geheimnisse für sich behalten, was soll's. Und natürlich muss er strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Der Herr tritt auf als Akademiker! Nun, ich bitte Sie, stellen Sie sich vor, wie der bei einer Dichterlesung oder einem Konzert wegschnarcht. Das ist doch alles nur peinlich. Und er ist wirklich gefährlich.

    Aber was mich am meisten aufregt ist, dass all das ärztliches Handeln sein soll. Der erste Satz bei Hippokrates: "Niemals Schaden zufügen!"

    Gustl Mollath hat all die Dinge, die jetzt auf dem Tisch liegen, mit seinem Leiden bezahlen müssen. Also warten wir ab, was er vorschlägt und arbeiten wir das dann Punkt für Punkt ab.

    Die Zeit der Appelle und Eingaben ist vorbei, jetzt geht es um ganz kompromisslose Forderungen, und da gibt's kein Vertun. Um weiteres Leiden abzuwenden.

    Ganz herzliche Grüße
    A.B.

    PS: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass H.-L. Kröber in Wirklichkeit das Haupt der Bestie ist. Solange der noch weitermacht wie bisher, läuft die geölte Maschine weiter. Sie haben aber sicher auch aus den Nachrichten zum Fall Peggy mitbekommen, dass er auch dort Bockmist gebaut hat. Und alle wissen es nun. Damit sind seine Tage als Oberhaupt der Willkürforensiker gezählt.
    * * *
    Entschuldigen Sie, dass ich mich etwas heftig äußere. Es ist meiner Ungeduld geschuldet, und die werden Sie ja sicher auch verspüren.
    Lg!

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    1. Lieber A.B.,
      irgendwo habe ich gelesen, dass der Therapieraum mit vier Betten belegt war. Er konnte also nicht genutzt werden. Da habe ich doch keine Fragen mehr. Und von einem Dr.med., der als Chefarzt unterwegs ist, kann ich erwarten, dass er weiß, was ein Tinnitus ist. Aber was können wir schon erwarten, wenn die oberste Fachaufsicht mit Modellautos beschäftigt ist. Das haben Sie schon richtig erkannt.

      Ihre Entschuldigung nehme ich an, schreiben Sie bitte meine scheinbare Temperamentslosigkeit meinem niedrigen Blutdruck zu. :-) :-)

      Liebe Grüße aus dem sonnigen Münsterland

      Sylvia B.

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  32. Noch so eine kleine Gemeinheit

    In den famosen "Gutachten" und dem Brixnerschen Urteil heißt es immer, dass Gustl Mollath damals merkwürdig geworden sei und "keine sozialen Kontakte" mehr gepflegt habe.

    Seltsam. Ich habe das Video vom Kommentargottesdienst gesehen mit seinem klugen Statement. Das war da rappelvoll, und ich hatte gar nicht den Eindruck, als sei er vollkommen fremd da reingeschneit. - Dann die Sache mit dem Faxgerät, das er seinen Freunden von der Friedensdemo zur Verfügung gestellt hat. Nicht zu vergessen die Verhaftung vor der Lorenzkirche von den Polizisten seines Vertrauens, denen er von den Montagsdemos als friedlicher, besonnener Bürger bekannt war. - Überhaupt hat er sich damals wohl munter überall unter Freunden getummelt wie ein Fischlein im Wasser. - Allerdings natürlich nicht in DER WELT (wenn denn P3Ms Welt DIE WELT wäre!), die Szene der geldgeilen Raffkes und Blender.

    Üble Nachrede macht mich manchmal so wütend, dass ich mir fast eine ganz sinnvolle Verwendung der "Einhandrute" ausdenken könnte...
    A.B.

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  33. Bei der Lektüre der Glosse des Herrn Leipziger, die mit "Gutachten" überschrieben ist, entstand auch bei mir der Eindruck, der Verfasser dieser Schrift hätte schon von vornherein klare Vorstellungen davon gehabt, was denn mit Mollath los sei. Einige Stilblüten habe ich mir notiert.

    "Während sie (Frau MaskenMüller) ihren Weg fortgesetzt hätte, hätte ihr der Angeklagte noch verschiedenen wirre Sätze nachgerufen, die sie aber nicht wörtlich verstanden hätte."
    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=14
    Sie hat zwar nicht verstanden, was er geschrien hat, aber wirr war es. Logik setzen sechs.
    Man muss zwar nicht Haldolhippie sein, um das dann als "Argument" für ein wahnhaftes Verhalten anzuführen. Aber es wäre ein guter Grund.

    Da gab es noch einige derartige Stilblüten, z.B. die mghöicherweise paranoide Bleivergiftung nebst Pathologisierung weltanschaulicher Grundüberzeugungen (Biolebensmittel seien Gesünder als "konventionell" erzeugte). "En passant" wird nochmals die begründete (!) Weigeerng, bestimmte Körperpflegemittel zu verwenden, als krankhaft abgestempelt. Die Begrründung wird natürlich weggelassen, sie passt ja nicht in's Bild (http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=26).
    "Der zuständige Stationsarzt dokumentiert unter dem Datum des 21.02.2005: Zusammenfassend deutliche paranoide wahnhafte Denkinhalte mit einer deutlichen Symptomatik."
    http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=16
    Was denn die angesprochenen paranoiden und wahnhaften Denkinhalte sind, bleibt aber ein Geheimnis, entweder des Stationsarztes oder des Herrn Leipziger.

    Dann die Passage auf Seite 20, in der der Verfasser sich über seine Kenntnis auslässt, dass auf Briefe mit Forderungen von Herrn Mollath nicht reagiert wurde - und dass Herr Mollath ihn und sein "Team" nicht für geeignet hält, ihn zu begutachten. Ihn also als Gutachter abllehnt. Das heißt, er wusste das und hat es fein säuberlich dokumentiert - es war ihm aber total gleichgültig.

    Ich notiere mal "unter dem Datum des 15.09.2013": Zusammenfanssend hält sich da jemand für unglaublich schlau und jemand anderes für wahnsinnig dämlich. Dabei interessiert der Betreffende nicht sonderlich für Gesetze oder Regeln der Gutachtenerstellung. Ob dieses Verhalten noch als ganz "dicht" zu bezeichnen ist?

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    1. Stilblüten

      Mir hat diese am besten gefallen: "Flüssigkeit in Form von Wasser".
      Das kann man einfach nicht toppen. ;-))
      A.B.

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  34. Ich hab ein Problem.
    Hier wird auf den Fall Mollath fokussiert, das ist gut und hoffentlich in der Sache zielführend. Beim Opa-Blog werden Wunden geleckt und Munition für den Klassenkampf gesammelt. Ist mir oft zu selbstgefällig und im Ziel verschwommen. In einigen Rechtsblogs wird versucht, den Fall wie ein plötzliches Wunder oder ein fremdartiges Alien mit juristischem Dreisatz zu erfassen. Das irritiert mich sehr.
    Denn den Meldungen und auch eigenen Erfahrungen nach, sind typische Muster dieses Falls bundesweit in verschiedensten Gerichtszweigen täglich zu beobachten. Die Zwangspsychatrisierung ist sicher die perfideste, aber nicht die einzige menschenverachtende Folge. Mich interessieren die Grundstrukturen der "üblichen" Rechtsprechung, sowohl im Strafrecht wie im Zivilrecht. Mich interessiert die Frage, warum erst Nichtjuristen und Nichtpsychologen die moralische und fachliche Degeneration dieser "wissenschaftlichen" Zweige offenbaren müssen. Gibt es bei den Juristen und den Psychologen wirklich nur die Handvoll Aufrechte, die Mensch und Experte zugleich sind? Ist die sogenannte Mittelschicht als Funktionselite mittlerweile so sehr kompromittiert oder zittert vor dem HartzIV-Absturz? Wo werden diese Phänomene systematisch erfasst und analysiert?
    Bitte um Hinweise!
    Lutz Lippke

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    1. @Lutz Lippke

      Schade, dass ich Ihren Kommentar jetzt erst sehe. Vielleicht hilft meine Antwort Ihnen trotzdem etwas.

      Ich erinnere mich, vor etlichen Jahren mal ein hübsches Buch gelesen zu haben. Uwe Wesel: "Alles, was Recht ist", Eichborn Verlag. (Wahrscheinlich inzw. vergriffen. - U. Wesel scheint seither eine merkwürdige ideologische Wendung genommen zu haben und geriert sich in Talkshows heutzutage als neoliberaler Propagandist... Das Buch ist trotzdem für juristische Laien sehr empfehlenswert, erschien ja auch vor seiner Flucht in den Alterszynismus.)

      Nun direkt zu Ihrer Frage.
      Ich habe daraus gelernt, dass bei allem juristischen Geschehen die wichtigste Phase die Schriftaufnahme ist. - Die Juristenzunft ist schrift- und aktengläubig. Sie stochern nur noch daran herum, was aufs Papier kam. - Diese Vor-Phase ist entscheidend! Es ist unendlich schwer, irgendetwas Falsches, was erstmal in die Akten gekommen ist, wieder zu berichtigen/reparieren. - Den konkreten Menschen, den sie vor sich haben und was der sagt, nehmen die kaum wahr. Zuhören können sie auch nicht. (Wichtig ist immer, jede Kleinigkeit in den Protokollen sofort zu berichtigen bevor man etwas unterschreibt/genehmigt.)

      So in etwa habe ich diese spezifische bürokratische déformation professionelle der Juristen-Zunft verstanden. (Leider ist mir das Buch bei meinem letzten Umzug verschütt gegangen, deshalb hier keine Seitenzahlen. - Die Sache steht meiner Erinnerung nach ziemlich am Anfang.)

      Um Ihre Frage aber mit meiner eigenen Einschätzung zu beantworten: Ich denke, es ist hauptsächlich Gemütsarmut und Betriebsblindheit. Das macht alles aber nur viel schlimmer, denn es heißt ja Routine! - Das einzige Gegengewicht, das ich sehe, ist Öffentlichkeit und rechtsstaatliches Bürgerbewusstsein.
      Viele Grüße
      A.B.

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    2. Ein Nachtrag noch.
      Wie man im Justizskandal "Fall Mollath" sieht: Ab einer bestimmten Phase in der Justizmühle geht überhaupt nichts mehr ohne Rechtsbeistand. - Wie wir jetzt sehen, waren Herrn Mollaths Eingaben und Beschwerden vollkommen richtig und angemessen. - Aber sie wurden sämtlich ignoriert. Aus einem einzigen Grund: Er ist nicht Rechtsanwalt. - Nur auf diesem Umweg gibt es die Akteneinsicht und die Möglichkeit zu intervenieren/korrigieren.

      Das ist ständestaatlich, vor- und antidemokratisch, schlicht skandalös. Vor Gericht zählt man nur dann als Mensch, wenn man eine Robe trägt. - Ich denke, das ist ein Punkt, den wir auf die Agenda setzen sollten: Abschaffung des Ständestaats in den Gerichtssälen.
      A.B.

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+++ Aus aktuellem Anlass +++
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