Freitag, 31. Mai 2013

Vorsitzender Richter am BGH Armin Nack lobt Gert Postel – die Freitagskolumne von Ursula Prem

Update vom 12.01.2017 - den Hauptartikel dieser Seite können Sie weiterhin in unveränderter Form lesen, wenn Sie nach unten scrollen. Aus gegebenem Anlass möchte ich ihm jedoch ein Update voranstellen:

Aufgrund meiner damaligen Beschäftigung mit dem Fall von Gustl Mollath erreichen mich noch immer hin und wieder Anfragen von Menschen, die durch die Zwangspsychiatrie bedroht sind. Hierbei wurde ich auch schon aufgrund meines Artikels mit der Frage konfrontiert, ob es Sinn machen würde, sich mit der Bitte um Hilfe an Gert Postel zu wenden, der die grundsätzlichen Mechanismen der Psychiatrie mit seinem damaligen Geniestreich in das grellste Licht gesetzt hat. 

Nach jetzigem Kenntnisstand muss ich jedoch dringend davon abraten! Grund: Seit einiger Zeit betreibt Gert Postel einen Twitteraccount, dem man seine tatsächliche Haltung zu diesem Thema entnehmen kann. In der Folge einige Screenshots aus seinem Account @PostelGert, die das Problem verdeutlichen:








Regelmäßig schwadroniert Postel auf Twitter über die Zwangspsychiatrisierung ihm missliebiger Personen. Er wedelt mit Haloperidol, lobt die erfrischende Wirkung von Elektrokrampftherapien und möchte politisch Andersdenkende auch schon gerne mal im Maßregelvollzug verklappen. Ob es sich dabei um den neuen US-Präsidenten Trump handelt, sein Erzfeind Jan Böhmermann damit adressiert wird oder irgendjemandes Ansichten ihm missfallen: Postel ist es völlig einerlei.

Als Streiter gegen die Zwangspsychiatrie hat er sich damit in meinen Augen vollständig ins Abseits gestellt. Er kann deshalb auch kein Ansprechpartner für verzweifelte Menschen sein, die sich mit den Zumutungen der Branche konfrontiert sehen. Da der nun folgende Hauptartikel, so wie er seit 31. Mai 2013 in diesem Blog zu finden ist, einen ganz anderen Eindruck vermittelt, sehe ich diese aktuelle Ergänzung als notwendig an, um Schaden von den Menschen zu wenden, die aufgrund meines Artikels eventuell Hoffnungen auf die Hilfe Gert Postels gesetzt haben sollten. Ich für meinen Teil habe dazu nur noch einen Kommentar:




Hauptartikel vom 31.5.2013


Dass ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Leistungen würdigt, für die ihr Erbringer sich eine rechtskräftige Verurteilung eingehandelt hatte, ist nicht eben die Regel. Geschieht es dennoch, wie am 31. Mai 2012 durch Armin Nack vor der juristischen Fakultät in Passau, so stellt dies einen wohl einmaligen Vorgang dar, der unsere fest gefügten Vorstellungen wohltuend durcheinanderwirbelt und dazu beiträgt, eingefahrenen Gedankenmustern eine neue Richtung zu geben.


Rückblende: Der aus Bremen stammende ehemalige Hauptschüler und gelernte Postbote Gert Postel hatte es mithilfe seines ausgeprägten Gespürs für soziale Systeme und einiger gefälschter Dokumente geschafft, 1995 seinen Dienst als Leitender Oberarzt für Psychiatrie in Zschadraß bei Leipzig anzutreten und dort zwei Jahre lang, bis zu seiner zufälligen Enttarnung, eine glänzende Karriere hinzulegen. 1999 verurteilte ihn das Landgericht Leipzig wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung zu vier Jahren Haft, aus der er im Januar 2001 vorzeitig entlassen wurde.


Ein Postbote als Weiterbildungsbeauftragter der Sächsischen Landesärztekammer


Besonders peinlich für das psychiatrische und juristische Establishment: Niemand hatte vor dem Tag der Enttarnung die Fähigkeiten und Leistungen Gert Postels infrage gestellt. Im Gegenteil: Sein ausgeprägtes Talent zur geschmeidigen Aneinanderreihung leerer Fachbegriffe brachte ihm sogar eine Ernennung durch den Sächsischen Landtag zum Chefarzt der forensischen Klinik in Arnsdorf ein. Eine Stelle, die er niemals antrat, im Gegensatz zur Position des Weiterbildungsbeauftragten der Sächsischen Landesärztekammer: In dieser Funktion machte er sich maßgeblich um den Verbraucherschutzgedanken verdient, indem er die Öffentlichkeit vor allerlei halbseidenen Kandidaten bewahrte: Postel ließ sie einfach durch die Prüfung fallen.

Gert Postel, so viel ist klar, ist bis heute der Stachel im Fleisch der Psychiatrie, die ihr weitgehend ungebrochenes Wirken in der Nach-Dr.-Postel-Ära lediglich einem alten physikalischen Prinzip verdankt: der Trägheit der Masse. Da konsequentes Denken bis an die Wurzel einer Erscheinung nicht eben Volkssport ist, gelang der Psychiatrie das nahezu Unglaubliche: Sie überlebte Dr. Postel bis heute. Das wäre auch in Ordnung, gäbe es nicht die Zwangspsychiatrie, eine würdige Nachfolgerin der Inquisition, deren teils dubiose Methoden auf nebulöser Grundlage sich uns nun allen exemplarisch am Fall von Gustl Mollath enthüllen. Klar ist: Als vorgeblicher Herzchirurg, Englischlehrer oder Konditormeister wäre Gert Postel nicht so weit gekommen. Zumindest hätte er Wege finden müssen, sich die erforderlichen ganz handfesten Kompetenzen zuvor anzueignen. Die Tatsache, dass er so lange als Psychiater in leitender Position überleben konnte, wirft Fragen auf, denen wir alle uns endlich stellen müssen.


Deviante Dissozialität oder dissoziale Devianz?


Der Vorsitzende Richter am BGH Armin Nack jedenfalls scheint nicht unerhebliche Zweifel am herrschenden System der psychiatrischen Begutachtung von Straftätern zu haben. Launig zitiert er in seinem Vortrag aus »echten« Gutachten, die sich auch schon mal mit der Frage befassen, ob bei einem Probanden eine deviante Dissozialität oder eine dissoziale Devianz zu konstatieren sei. Dass sich derartige Einlassungen wohl in keiner Weise von Postels gerne zitierter Bipolarer Depression dritten Grades unterscheiden, dürfte jedem unbefangenen Zuhörer ohne Weiteres klar werden. Nacks kaum verhohlene Bewunderung für den verurteilten Hochstapler Gert Postel (»Ich sage Ihnen, Postel war der beste Gutachter. Besser, als die beiden gelernten Psychiater!«) sollten wir nicht leichtfertig abtun, legt sie doch den Finger auf eine offene Wunde unseres Rechtsstaats.

Eine endgültige Lösung für das Psychiatriesystem ist aktuell nicht in Sicht. Im Gegenteil: Mit dem neuen Gesetz zur Ermöglichung der Zwangsbehandlung, das eigentlich eine Ausnahmeregelung für Notsituationen darstellen soll, eröffnen sich neue, völlig legale Möglichkeiten des Psychiatriemissbrauchs. Dass grundsätzlich ein Richter der Zwangsmedikamentierung zustimmen muss, ist ein schwacher Trost, wissen wir doch von psychiatrischen Gutachten, dass Richter sich in etwa 97 % der Fälle an den dort ausgesprochenen Empfehlungen orientieren. Das bedeutet: Die eigentlich klar definierte Gewaltenteilung ist auf diesem Gebiet längst ausgehebelt worden. Die Entscheidungsmacht liegt faktisch in den Händen von Experten, die nicht mal einen Postboten von einem Fachkollegen unterscheiden können und als Träger hoheitlicher Gewalt im Staatsgefüge gar nicht vorgesehen sind. – Beruhigend, nicht wahr?


Psychiater mit hohem ärztlichem Ethos? – Ja, es gibt sie!


Dass es auch Psychiater mit hohem ärztlichem Ethos und menschlicher Integrität gibt, beweist die Arbeit von Dr. Friedrich Weinberger, dem Mitbegründer und Vorsitzenden der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP). Unermüdlich setzen er und seine Mitstreiter sich nicht nur für Gustl Mollath ein, sondern weisen in regelmäßigen Publikationen auf die generellen Missstände im eigenen Fachbereich hin, so auch im neuesten Rechenschaftsbericht ihrer Organisation, den ich als weiterführende Lektüre empfehlen möchte.

Welche Schlüsse aus alldem zu ziehen sind, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Meiner Ansicht nach ist auf lange Sicht nur ein Verbot jeglicher ärztlicher Zwangsbehandlung Erfolg versprechend, da das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit als absolut zu gelten hat. Nur wenn es uns gelingt, diese Grenze gleich dem unter allen Umständen gültigen Folterverbot zu etablieren, werden Menschen in Krisensituationen sich wieder vertrauensvoll an Ärzte wenden und ehrlich gemeinte Hilfsangebote annehmen können. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht mehr möglich, wird der Schaden für die gesamte Gesellschaft irreparabel sein.

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Kommentare:

  1. „Psychiater mit hohem ärztlichem Ethos und menschlicher Integrität“ – die gibt es in der Tat, zum Beispiel Dr. Martin Zinkler.
    Er hat der Bundesjustizministerin einen Brief geschrieben, in dem er sich gegen die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie ausspricht.

    http://psychiatrienogo.files.wordpress.com/2012/11/martin_zinkler_zwangsbehandlung2.pdf

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  2. Das beschriebene Phänomen wurde von Hans Christian Andersen im Märchen "Des Kaisers neue Kleider" vortrefflich beschrieben. Aber wer hat den Mut zu sagen, ein Gutachter sei - im übetragenen Sinne - nackt?

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  3. Gabriele Wolff31. Mai 2013 um 10:43

    Gratulation zu diesem Beitrag!

    Vielleicht fordert er das BKH Bayreuth, obwohl erneut gar nicht adressiert, zu einer erneuten Stellungnahme gegen Diffamierungen und falsche Verdächtigungen heraus.
    Angesichts der zuletzt gezeigten Leistungen im Rahmen der Stellungnahmen im Fall Gustl Mollath, die die Frage nach einer Wahrscheinlichkeit hinsichtlich welcher zu erwartenden Taten nicht beantworteten - und das bei vorhandener Kenntnis internationaler Prognosekriterien! -, wäre eine Versicherung der beruflichen Qualifikation der dort tätigen Ärzteschaft doch sehr beruhigend.

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    1. Liebe Frau Wolff, danke für Ihren Kommentar! Es ist zudem die Frage zu stellen, ob die gängigen Qualifikationswege für Psychiater überhaupt ein geeignetes Instrumentarium für den beruflichen Eignungsnachweis darstellen. Ein Psychiater mag hervorragend ausgebildet sein: Wenn es ihm an Empathie und Menschlichkeit fehlt, wird er nichts als Schaden anrichten. Wie aber prüft man Empathie? Nach welchem Score sollte sie bewertet werden? Das sind alles Themen, die dringend geklärt werden müssten, wenn wir in dieser Frage zur Wirklichkeit vordringen wollen.

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  4. @ UP

    Tut mir leid, Ihnen teilwidersprechen zu müssen. Grad das Beispiel Anstaltspsychiatrie-Postel zeigt doch, dass diese KEINE WISSENSCHAFT, SONDERN NUR SCHARLATANERIE ist. Auf Literaturverweise dazu wird hier verzichtet. Gruß, SF.

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  5. Anmerkung/Ergängung:
    Leider hat sich die von Ihnen erwänte "Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP)" wiederholt für Zwangsbehandlung ausgesprochen und geht argumentativ sogar gegen Zinkler, den im Moment Gewaltfreiheit foredernden Psychiatrer aus Hildesheim vor ("setz-
    te sich [...] in Szene" etc.).
    Ein misslungenes Beispiel also.
    Recht hat "Dr. F. Weinberger" (für die GEP), wenn er als Vorsitzender der GEP im oben verlinkten Rechenschaftsbericht schreibt:
    "Für alle Unterstützer ist die Freilassung Mollaths gewiß oberstes Ziel. Viele verfolgen dazu
    die Abstellung von Steuerhinterziehungen, die Bestrafung der Verantwortlichen etc., viele of-
    fensichtlich auch das Ziel, den Fall jetzt als Ausnahmefall erscheinen zu lassen und vom
    System (reform-) psychiatrischer Repression abzulenken, dessen Teil er ist. Die politische
    „Klasse“ kann Mollath wohl nicht lange mehr hinter Psycho-Gittern halten. Dafür ist die Em-
    pörung im Land schon zu groß. Wenn ihr aber abgenommen wird, es handelte sich bei ihm
    nur um einen ganz unglücklich gelaufenen Einzelfall - große Teile der Medien und selbst der
    „Unterstützer“ gehen ihr dabei an die Hand -, hätte sie schon wieder gewonnen."

    Viele Grüße

    Der Anmerker


    P.S.:
    "Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP)" FÜR Zwangspsychiatrie (Zwangsbehandlung):
    https://www.google.de/search?q=site:http://www.psychiatrie-und-ethik.de/+zwangsbehandlung&ie=utf-8&oe=utf-8&redir_esc=&ei=LrWoUYTHBMfjswbI7IHQCA

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  6. Vielen Dank für den schönen Artikel!

    Die Begeisterung der Verfasserin für Herrn Dr. Weinberger und insonderheit seine "Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie" wird indes nicht jeder teilen: Bei dem sprachlich ein wenig hochtrabenden Namen des simplen Vereins könnte es sich um eine contradictio in re handeln, denn "Ethik" und "Psychiatrie" stehen womöglich in einem Widerspruchsverhältnis zueinander? Möglicherweise möchte Herr Dr. Weinberger jedoch durch solche Umtriebe im Wege der Kompensation, unterbewusst motiviert, etwas lebensgeschichtlich Problematisches wieder zu richten versuchen, um bei sich selbst eine Gewissensentlastung zu erreichen ...? Vielleicht sind solche Mutmaßungen aber auch komplett falsch, denn anders als Nervenärzte bin ich nicht in der Lage, Ferndiagnosen zu stellen. Bei Psychiatern ist nach meiner Erfahrung insoweit aber grundsätzlich größte Vorsicht geboten, denn sie begründen vermittels bestechender Sprachakrobatik immer alles, aber auch das Gegenteil, - und gerne auch das Gegenteil vom Gegenteil. Eine nervenärztliche Praxis wird ein Patient nie ohne psychiatrische Diagnose verlassen, sei er auch noch gesund: dann nämlich litte er bloß an "Normopathie."

    Beste Grüße
    Gert Postel

    [email protected]

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    1. Sehr geehrter Herr Postel,
      ich traue Ihnen zu, dass Sie Psycho-Leiden besser behandeln können, als Psychiater in der Lage wären Post auszutragen! Beste Grüße - Walter-Jörg Langbein

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    2. Sehr geehrter Herr Postel, ich danke Ihnen für Ihre Beiträge hier und für den Satz: "Eine nervenärztliche Praxis wird ein Patient nie ohne psychiatrische Diagnose verlassen, sei er auch noch gesund ..." Meine Erfahrung ging jüngst noch weiter.

      Ich suchte eine ärztliche Geschäftfähigkeitsbestätigung für meine Patientenverfügung, mit der ich psychiatrische Diagnosen von mir zu verunmöglichen bezwecke ( www.patverfue.de ). Ich ging zu dem Arzt, der mich vor gut anderthalb Jahren zuletzt behandelte, ein Hautarzt. Dieser lehnte meine Bitte ab und gab vor, dies nicht zu dürfen. Meine Nachfragen, wer oder was es ihm verbieten würde, ließ er unbeantwortet. Dafür schickte er mir bei Gelegenheit der (nicht unerheblichen) Rechnung eine Diagnose: psychische Dekompensation.

      Noch am gleichen Tag ging ich zum nächsten, einem allgemeinen Arzt, der mich zuvor nicht kannte. Diese Ärztin bestätigte mir, dass ich "geschäftsfähig und in der Lage [bin], eine Patientenverfügung auszufüllen". Dies empfand ich sehr entgegenkommend, dass sie mehr bestätigte, als ich erbat. Auch sie diagnostizierte in der Rechnung, "Adipositas durch übermäßige Kalorienzufuhr mit einem Body-Mass-Index ... von 35 bis unter 40". Ohne gehts halt nicht.

      Vor Jahren besuchte ich einen Arzt, der hatte in seine rückwärtige Richtung am Behandlungstisch, also für mich als Patient davor gut lesbar, einen vermeintlich spaßigen "Sinnspruch" in edlem Rahmen aufgehängt, der da verkündete: "Gesund sind nur die, die nicht lange genug von mir untersucht wurden." Wieviel Wahrheit darinnen steckt, vermag ich ganz allmählich zu ermessen.

      Besser: "Wo Ärzte und Apotheker fehlen, da sterben die Leute an Altersschwäche." (unbek. Herkunft, ev. http://www.aphorismen.de/zitat/188501 )

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  7. Zum anonymen Anmerker:

    Beim Thema Psychiatrie und speziell den Psychopharmaka prallen die Ansichten seit Jahrzehnten aufeinander. Wiewohl sie das Schicksal vieler, vieler, Schwerkranker entscheidend verbessern und deshalb meist freiwillig genommen werden, gelten sie manchen ihrer Nebenwirkungen wegen - fast alle Heilmittel haben solche - als Teufelszeug. (Chef-)Ärzte, die vorgaukeln, ohne sie auszukommen, heben unsere Antipsychiater dafür in den Himmel, solche vor allem, die wie sie selbst für die Opfer wirklicher Psychiatriemißbräuche wie Gustl Mollath noch keinen Finger krumm gemacht haben und von denen dieser auch Distanz hält.

    In den 1970 bis 80er Jahren wurden Psychiatriemißbräuche in großer Zahl aus der damaligen Sowjetunion bekannt. Von den „Antipsychiatern“ und ihren meist linken Sympathisanten kam damals kein Wörtchen der Kritik. Nur uns, die wir damals wie jetzt gegen solche Praktiken allgemein und gegen Mißbräuche der Psychopharmaca in Sonderheit protestierten, befehdeten Anti- und Sozialpsychiater als „kalte Krieger“, Heißsporne etc.

    Einen politischen Touch hat die Antipsychiatrie auch heute. Wie einer ihrer Vertreter kürzlich kundtat, werden sie von einem Bundesministerium „bezuschußt.“. Fördern einige Mächtige die Antipsychiatrie, damit deren unsinniges Geschrei über erfundene Skandale die realen Skandale wie den Fall Mollath übertönt und sie, die Mächtigen, das Fach damit weiter einspannen können, unbequeme Kritiker zu erledigen?

    Zum anderen Diskutanten:

    So kaltblütig Herr Postel einige hochragende Psychiater und Minister in ihrer Weltfremdheit und Abgehobenheit vorgeführt hat, sollte er als verurteilter Hochstapler und Betrüger von Ethik in der Heilkunde den Mund doch nicht zu voll nehmen.

    Dr. F. Weinberger

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  8. @ Dr. F. Weinberger:

    Sehr geehrter Herr Dr. F. Weinberger!

    Was, bitte, sind "psychisch Schwerkranke"???
    Was, bitte, "Psychiatriemißbräuche"???
    Was, bitte, sind "Mißbräuche der Psychopharmaca"???

    Dass Organisationen Psychiatrie-Erfahrener staatlich
    bezuschusst würden, oder, dass dies ein Vertreter
    kund tat, ist mir nicht bekannt und scheint ein
    "Geheimwissen" Ihrerseits zu sein.
    Haben Sie Belege??? (Außer vielleicht einem
    "heise.de"-Artikel, dessen Autor sich auch getäuscht
    haben oder fehlgeleitet worden sein könnte?
    Vergl:
    "Die Psychiatrie ist im Kern Zwangspsychiatrie"
    http://www.heise.de/tp/artikel/38/38466/1.html

    Hier ist, was Thomas Szasz zu dem angeblichen
    "Missbrauch der Psychiatrie" schrieb:

    "Zu sagen, daß eine soziale Einrichtung in gewisser Hinsicht „mißbraucht“ werde, hieße implizieren, daß sie in anderer Hinsicht wünschbare oder gute Zwecke erfüllte."

    Hier mehr:
    https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!topic/de.sci.medizin.psychiatrie/-KWJScKvR_0

    Hochachtungsvoll

    Der Anmerker

    P.S.:
    „Es gibt einfach keinen Mißbrauch der Institutionalen Psychiatrie und es kann ihn nicht geben, weil diese Einrichtung selbst ein einziger Mißbrauch ist. […] Der Inquisition als charakteristische Fehlanwendung
    des Christentums entspricht heute aufs Haar die Institutionale Psychiatrie als Fehlanwendung der Medizin.“
    https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!topic/de.sci.medizin.psychiatrie/-KWJScKvR_0

    https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!forum/de.sci.medizin.psychiatrie


    "de.sci.medizin.psychiatrie
    Psychiatrische Themen im Trialog.
    de.sci.medizin.psychiatrie dient als Informations- und Diskussionsforum für psychiatrische Themen. Ziel der Gruppe sind Aufklärung über die derzeitige Situation der Psychiatrie, Austausch über psychiatrische Erkrankungen zwischen Fachkraeften (psychiatrisch Taetigen), Betroffenen (Psychiatrieerfahrenen) und Angehörigen und allen an diesem Themenkomplex Interessierten sowie Informationen über Behandlungsmöglichkeiten, Prognosen, psychosoziale Rehabilitation etc... "
    Aus den Chartas der Newsgroups hier:
    http://www.usenet-guide.de/Charta_newsgroups_de/Newsgroups_de-sci.html

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  9. Ihre Replik ist, sehr geehrter Herr Weinberger, kaum satisfaktionsfähig. Nicht ich habe von "Ethik in der Heilkunde" gesprochen, sondern den Namen der von Ihnen wenig bescheiden so bezeichneten "Gesellschaft" zu kritisieren mir erlaubt. Im übrigen beweisen Sie unfreiwillige Komik, wenn Sie von der Psychiatrie als von einer "Heilkunde" sprechen. Ich habe auch durchaus, anders als Sie das wahrnehmen wollen, niemanden in "seiner Abgehobenheit und Weltfremdheit vorgeführt," sondern Psychiatern den Spiegel vorgehalten: sie haben darin hässlich ausgesehen, wofür ein Spiegel regelmäßig gar nichts kann, das werden Sie einsehen, und statt zu lernen, hat man auf den Spiegel eingeschlagen und ihm eine "maligne Persönlichkeitsstörung" angedichtet, denn mit leeren Floskeln und Begriffen hin und her werfen, das beherrscht man als Nervenarzt ja ganz gut. Ach, ich wäre froh, wenn man den Leuten vom psychiatrischen Gewerbe nur "Abgehobenheit" und "Weltfremdheit" vorzuwerfen hätte, wie Sie, Herr Dr. Weinberger das zu nennen pflegen, denn solche Eigenschaften hätten einen Gustl Mollath beispielsweise nicht in die psychiatrische Internierung gebracht. Verharmlosen und verniedlichen Sie die Grausamkeiten Ihrer Kollegen bitte nicht. Und weil Sie sich Argumenten nicht beugen und sich gar nicht erst mit Ihnen auseinandersetzen wollen oder können, greifen Sie die Integrität der Person des Schreibers an und sprechen ihm moralisierend das Recht ab, sich zu äußern: Der Trick aus der Mottenkiste der Rabulistik ist lange abgenutzt. Im übrigen: Die Betrüger zu betrügen, war schon immer eines der schönsten Spiele überhaupt und eine List der Schwachen gegen die vermeintlich Starken. Und, ja, ich war ein "Hochstapler," um Ihre psychiatrische Sehnsucht nach Etikettierung zu befriedigen, aber ich war ein Hochstapler unter Hochstaplern, - und der feine Unterschied lag darin, dass ich um diese momentane und funktionale Eigenschaft wusste, Ihre Kollegen, mein Lieber, sich um die Erkenntnis ihrer eigenen habituellen Hochstapelei bis heute erfolgreich gedrückt haben, sondern so etwas in schönstem Zynismus auch noch als "Heilkunst" bezeichnen.

    Nun habe ich Ihnen doch eine ausführliche Antwort gegeben, obschon ich das eigentlich gar nicht wollte, denn sie hilft Ihnen nicht, da Sie in Ihrem Alter Ihr Steckenpferd, das Sie bis heute nährt, nicht in Frage stellen können, bei Strafe des Zusammenbruchs der eigenen Persönlichkeit, das ist mir klar.
    Und Sie werden, falls Sie zuende gelesen haben, doch nur wieder sagen: Was will dieser Hochstapler, Betrüger, Postbote, Kriminelle ... So müssen Sie es machen, weil Sie nicht in der Lage sind, sich selbst in Frage zu stellen: Die Hölle sind immer die anderen ...
    Und ich bin Ihnen nicht böse.

    Mit bestem Gruß
    Gert Postel


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    1. Sehr geehrter Herr Postel!

      Besten Dank für Ihre sehr fundierte Darstellungsweise.

      Ihre fachliche Qualifikation wurde durch den Vorsitzenden des 1. Strafsenats am Bundesgerichtshofs bestätigt, er war mit Ihnen als Obergutachter besser zufrieden, als mit den beiden gelernten Psychiatern.
      Eine solche Reputation ist besser als jeder Dr. Titel in Psychiatrie.

      Die untergeordneten Kollegen von Herrn Nack, sollten sich dessen Erfahrungen zu Nutze machen, und in der Sache Mollath ein Gutachten bei Ihnen in Auftrag geben.

      Der bisherige Gutachter aus Bayreuth, Dr. Leipziger, braucht deshalb nicht neidisch und gekränkt zu reagieren, nur weil sein Name nicht so lobend von einem BGH-Richter erwähnt wird.

      Sachverständiger und Gutachter darf ja jeder sein, nur müssen Sie sagen, dass Sie als Postbote Ihr Obergutachten zum Gutachten des Dr. Leipziger erstellen.
      Mit fachlichen Höchstleistungen würde man hoffentlich fair (auch in Bayreuth/Bayern) umgehen können.



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    2. Nochmals zu "Anonymus" und Gert Postel

      In ihrer „Freitagskolumne“ zu Gustl Mollath kam Ursula Prem auf die Psychiatrie allgemein und hier zuerst auf Gert Postel zu sprechen. Ihm brachte sein Husarenstück, als gelernter Postbote sich über Jahre „erfolgreich“ als Oberarzt an einem Psychiatrischen Krankenhaus gehalten zu haben, kürzlich auch das Schulterklopfen eines BGH-Richters ein. Das „ganze Land“ lachte in den 1990ern ja über die Geschichte. Das Psycho-Establishment ging und geht über die Peinlichkeit natürlich hinweg.
      Frau Prem hatte in ihrer Gustl Mollath gewidmeten Kolumne weiters auch einige lobende Worte für uns, die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V, speziell für mich. Darauf rührten sich nicht ganz unerwartet die Antipsychiater und hängten der GEP und mir persönlich an, was seit Jahrzehnten ihre Vorwürfe gegen die Psychiatrie allgemein sind, zu raschen Griff nach Psychopharmacis, nach Zwangsmitteln.

      (Fortsetzung siehe Teil 2 meiner Antwort)

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    3. (Teil 2, Fortsetzung zu Kommentar vom 2. Juni 2013 14:49 Uhr)

      Bei der Verabschiedung des neuen Zwangsbehandlungsgesetzes Anfang 2013 nahmen wir dem Gesetzgeber tatsächlich die gute Absicht ab, solches „zu rasches Zugreifen“ so weit wie möglich ausschalten zu wollen und lobten, daß er die Besserwisser, Pharisäer auflaufen ließ, die behaupteten, Situationen gäbe es gar nicht, in denen der Arzt zur Abwendung unmittelbarer Gefahr, zur Gesundung des Kranken einmal auch ohne dessen Zustimmung handeln muß. Um das letztlich unauflösbare Dilemma läßt sich natürlich unendlich streiten.

      So stellte sich „Anonymus“ jetzt in seiner Replik vom 31.5. ganz ahnungslos und fragte: „Was sind Schwerkranke?“ und spulte weitere Rabulistik ab. Wie es die organisierten Antipsychiater (Scientology, IAAPA, BPE usf.) seit Jahrzehnten tun, rief er Thomas Szasz auf. Der Heidenheimer Psycho-Chefarzt Zinkler wird ähnlich heute bemüht. Beide Herren waren bzw. sind Leiter großer psychiatrischer Krankenhäuser, die sich wohl auf Lippendienste verstanden, verstehen. Verwürfen sie wirklich Psychopharmaka so, wie sie und ihre Verehrer es behaupten, hätten sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung an Kranken längst strafbar gemacht.

      Leider ließen und lassen die Spitzenvertreter des Fachs die Falschmünzereien der Antipsychiater über die Jahrzehnte an sich ablaufen wohl im Vertrauen, daß die Heilwirkungen der Psychiatrie in der Allgemeinheit hinreichend bekannt sind. In ihren Forderungen nach Abschaffung der Psychiatrie, der Psychopharmaka, selten zwar ernstgenommen, finden die Antipsychiater oft aber doch Gehör und können so Verwirrung stiften. Die Psychiatrie insgesamt zu einem einzigen „schwarzen Loch“ erklärend, in dem alles Mißbrauch ist, helfen sie, daß einzelne real vorkommende Mißbräuche vielen gar nicht mehr als solche auffallen. Antipsychiater waren und sind so über die Jahrzehnte die besten Helfershelfer der Mächtigen, die i in verschiedensten Regionen mmer wieder auf das Fach zurückgriffen, um - Halunken gibt es überall - Unbequeme wegzuräumen.

      Werden die Antipsychiater, wie R. Talbot, einer ihrer Sprecher, am 4.2.13 sagte , aber vom Bundesjustizministerium „bezuschußt“, dann kommt gar der Verdacht auf, sie fungierten als bezahlte Hilfstruppe solch Mächtigen bewußt, die Gustl Mollath als Anzeiger krummer Geschäfte seit über sieben Jahren schmoren lassen. Just unter dem Gezeter der Antipsychiater wuchs über Jahrzehnte eine repressive Staatspsychiatrie heran mit Ergebnissen wie seinem oder dem Fall Arnold, dem Fall Schmenger u.ä. So nimmt es nicht Wunder, daß Anonymus und Co. sich heute, wo solch reale Mißbrauchsfälle das Land bewegen, sich nicht auf jene Spitzen-Fachvertreter, die sie zu verantworten haben, sondern auf uns einschießen, die wir solche MIßbrauchsopfer über die Jahre verteidigt haben und verteidigen.

      Zum Abschluß noch: Daß Herr Postel wieder einmal Psychiater spielen will und glaubt, die Regungen eines echten Psychiaters zu kennen und ausbreiten zu dürfen, entspricht vielleicht lieb gewonnener Gewohnheit, aber eher doch psychiatrie-mißbräuchlicher. Die hellen Lacher, auch Anerkennungen, die ihm solches Spiel neben der Haftstrafe eingebracht hat, seien ihm herzlich gegönnt. Die Blamage, die er dem Fach, einigen seiner vornehmen Vertreter und Administratoren besonders, eingefahren hat, war fällig und war satt. Mir aber zu empfehlen, „die Grausamkeiten der Kollegen nicht zu verharmlosen und zu verniedlichen“, der gegen solche Kollegen ein Berufsleben lang angekämpft und auch Gustl Mollath als gesund und ungefährlich begutachtet hat, ist eine der Absurditäten, in die der von Frau Prem so hoffnungsvoll begonnene Diskussionsstrang doch nicht endgültig abgleiten soll.

      Dr. F. Weinberger

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    4. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 18:22

      @Dr. F. Weinberger, GEP:
      "Bei der Verabschiedung des neuen Zwangsbehandlungsgesetzes Anfang 2013 nahmen wir dem Gesetzgeber tatsächlich die gute Absicht ab, solches „zu rasches Zugreifen“ so weit wie möglich ausschalten zu wollen und lobten, daß er die Besserwisser, Pharisäer auflaufen ließ, die behaupteten, Situationen gäbe es gar nicht, in denen der Arzt zur Abwendung unmittelbarer Gefahr, zur Gesundung des Kranken einmal auch ohne dessen Zustimmung handeln muß. Um das letztlich unauflösbare Dilemma läßt sich natürlich unendlich streiten."

      -->
      Ich möchte erinnern an meinen Beitrag, den Sie kennen, Das Einwilligungsgesetz zur Regelung der psychiatrischen Zwangsmaßnahmen für Betreute ist kein betreuungsrechtliches Zwangsbehandlungsgesetz.

      Ich gebe Ihnen insoweit recht, es ist "faktisch ein Zwangsbehandlungsgesetz", weil dem "raschen Zugreifen", wie Sie es nennen nicht Einhalt geboten wird und sich viele einig sind, die Schwellen sind viel zu niedrig, um von "Zwangsbehandlung" im Sinne dieses Gesetzes (der neue § 1906 BGB) als einem "letzten Mittel" im wohlverstanden Eigeninteresse des Betroffenen zu sprechen.

      Ich bin aber der Ansicht, dass in der veröffentlichten Meinung klar zum Ausdruck kommen muss, der neue Neunzehn-null-sechs ist kein "Recht der Zwangsbehandlung", etwa wie es ein Grundrecht der "Freiheit zur Krankheit" gibt oder ein "Recht auf Gesundheit" oder "Recht auf Sicherheit" nach den internationalen Maßstäben einer UN-Behindertenrechtskonvention, ein "echtes Recht" eben. Systematisch ist der neue Neunzehn-null-sechs ein Recht des Betreuten auf Sicherheit vor einer Selbstgefährlichkeit und kein Recht des Psychiaters oder Betreuers auf Zwangsbehandlung des Betreuten (ein solches Recht wäre ein Fremdinteressenrecht).

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  10. Sehr geehrte Frau Prem, ich freue mich sehr über Ihren lesenswerten Artikel, der auch durch den Vortrag des BGH-Richters Nack, durch dessen sympathisches Lächeln, seine z. T. versteckt mokanten Worte, durch das finale Goutieren seines Vortrags im Auditorium sehr gut bei mir ankommt.
    Ich hoffe, der Psychiatrie wurde die Achillessehne durch einen ihrer mächtigsten Wortführer durchtrennt:
    http://pflasterritzenflora.ppsk.de/validitat-psychiatrischer-diagnosen/
    (Original: http://www.nimh.nih.gov/about/director/2013/transforming-diagnosis.shtml )

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  11. Susanne Stetter1. Juni 2013 um 13:55

    Sehr geehrte Frau Prem,

    mit Ihrem Artikel bin ich sehr einverstanden. Aus meiner Sicht haben Sie das Video eindrücklich mit Worten bebildert.

    Bei der Gelegenheit möchte ich einige Anmerkungen zu dem Heidenheimer Chefarzt Dr. Martin Zinkler los werden. Er hat Erfahrung in England gesammelt, u.a. mit einer dort praktizierten Festhaltemethode statt dem Anbinden ("Fixieren") am Bett. Zinkler ist der sozialpsychiatrischen Schiene zuzuordnen, die sich für sparsameren Einsatz von Arzneimitteldrogen einsetzt ähnlich wie Aderholt. Im apk Bd.39 von Ende 2012 skizziert Zinkler die drei Fälle, für die nach alter Routine "Zwangsmedikation" angesagt gewesen wäre in Heidenheim. Es sind von der Zahl her für ein halbes Jahr schon recht wenige, allerdings ist es tatsächlich doch eine manipulative Art, Entlassung nur gegen Neuroleptikaeinnahme bei Spiegelkontrolle in Aussicht zu stellen. Weinberger hat absolut recht, wenn er den "Reformpsychiater" Zinkler kritisiert und vor allem die irrige Lobhudelei. Zinkler stellt sich den Vorgaben der BVerfGE und akzeptiert, dass Einsichtsfähige keiner Zwangsbehandlung unterzogen werden sollen (durch öffentliche Distanzierung zur DGPPN, der biologischen Psychiatrie-Schine, zu der etwa Steinert oder Falkai oder Meier zu zählen sind, und die in kaum zu glaubender Offenheit praktisch jeden zwangsbehandeln wollen, der von dieser Sorte Therapie "profitieren könnte").

    Diese ministerielle Bezuschußung ergibt sich als Resultat der Enquete von 1975, wie etwa die Anhörung in Sachfragen (siehe die Jahrhundertentscheidung zur Zwangsbehandlung). Ebenso wie die apk (Aktion Psychisch Kranke) bezuschußt wird, werden auch mindestens Projekte vom Bundesverband (bpe-online) staatlich gefördert. Das ist nichts ungewöhnliches und auch nicht verwerflich.

    Weinberger darf sich in seinem Jahresbericht durchaus mit den Statements einer Frau Lakotta auseinandersetzen. Wenn es stimmt, hat diese einen Journalistenpreis des Herstellers von Zyprexa erhalten vor einigen Jahren.

    Es ist gut, dass Leute von der alten Schule sich melden, etwa wie Weinberger. Vor vierzig Jahren war Psychiatrie nicht so allgegenwärtig. Beispielsweise gab es mit Beginn der Umgestaltung des Entmündigungsrechts zum Betreuungsrecht 250.000 betroffene Erwachsene. Zwanzig Jahre später waren es eine Million (für die alle psychiatrische Gutachten zu erstellen gewesen ist) und heute liegt man bei 1,3 Mio. (offizielle Zahlen aus einem Gesetzesentwurf des Bundesrats)

    Vom Abbau der Psychiatriebetten kann kaum eine Rede sein, zählt man richtig. Derzeit sind es um die 150.-180. Tausend, allein 60.000 bei der Arbeitsgemeinschäft der Träger, die um ein Drittel repräsentieren soll.

    Wenn Zinkler mit seinem Brief die Entgeltreform hin zu Fallpauschalen kritisiert, ist das ein Schachzug ohne fundierten Hintergrund. Es gibt vielerlei Hinweise, dass "Krisen" in recht kurzer Zeit ohne Medikamente zu bewältigen sind. Die alten Binswanger-Krankenakten (Kreuzlingen) zeigen auch auf, dass Zwang kaum notwendig ist.

    Dankeschön für den stimmigen Artikel.

    Mit freundlichen Grüßen

    Susanne Stetter

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  12. Danke, dass Sie die Tätigkeit von Herrn Postel, und was diese über die Psychiatrie aussagt,
    in Erinnerung rufen, Frau Prem. Hinweisen möchte ich auf ein Buch, in dem sowohl Herrn Postel als auch Herrn Mollath je ein Kapitel gewidmet wird

    Von Postboten, Partygags und Immerfindern: Sachgeschichten aus der Psychiatrie

    von Michaela de Groot

    Das Inhaltsverzeichnis in bei dem online-Kaufhaus mit dem -a- einzusehen.

    Ein anderes faszinierendes Buch handelt von einer angefeindeten Therapiemöglichkeit für Schizophrenie. Nicht nur das Buch ist preiswert sondern auch die Therapieform

    Orthomolecular Treatment for Schizophrenia

    von Abram Hoffer.
    Ausführlich berichtet sein Co-Autor eines Buches über die Leitsubstanz Niacin, die für die Heilung von Nährstoffmängeln, die wie Schizophrenie vaussehen, notwendig ist, hier über Dr. Hoffer
    http://www.doctoryourself.com/niacinreviews.html

    Das war jetzt 'Drei Bücher lesen'
    : )

    B.A.

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  13. Lieber Herr Weinberger,

    machen Sie sich nun bitte nicht auch noch zum Helden aus eigenem Recht, ein Bundesverdienstkreuz (wofür eigentlich und auf wessen Vermittlung?) sollte reichen. Natürlich haben Sie nicht "ein Berufsleben lang" gegen "solche Kollegen gekämpft." Sie waren jahrzehntelang als Nervenarzt (und tatsächlich auch als Psychotherapeut!) in Starnberg niedergelassen und dürften recht auskömmlich von der Psychiatrie und deren Pillenverschreibung gelebt haben, gerade im äußerst wohlhabenden Starnberg; sie waren damit Teil des unsäglichen psychiatrischen Systems und keinesfalls "im Widerstand," wie Sie es nun gerne Glauben machen möchten. Man könnte seit Adorno wissen: "Es gibt kein richtiges Leben im falschen!" Ihre paar freundlichen Gutachterzeilen in Sachen Gustl Mollaths, deren fachliche Qualität ich übrigens nicht hätte durchgehen lassen, selbst, wenn dem Ergebnis beizustimmen gewesen wäre, die Sie nichts gekostet und keiner Gefahr ausgesetzt haben, begründen kein Heldentum, welches einem, selbst wäre es diskutabel, nicht durch eigenes Dekret verliehen würde. Gehen Sie mit solch großen Begriffen nicht inflationär um, Bezeichnungen dieser Art sind wahrlich anderen Charakteren und wirklichen Lichtgestalten der Geschichte, übrigens auch der Medizingeschichte, vorbehalten. Bitte unterlassen Sie solche auf Dritte eher peinlich wirkenden Selbstidealisierungen und versuchen Sie, ohne diese Krücken zu auszukommen, denn man braucht sie nicht. Eitelkeit ist immer Irrtum der schwachen Erkenntnis; sie ist auch psychische Schwäche. Im letzten Satz Ihrer viel zu langen Stellungnahme versuchen Sie eine mäßig subtile Anbiederung: Die Verfasserin der schönen Kolumne ist aber schlauer, als Sie sich das denken können.
    Den Begriff des "Psychiatrie-Missbrauchs" gibt es übrigens nur in Ihrer Vorstellungswelt, denn Sie implizieren auf solche Weise, Psychiatrie könne auch zum Wohle der Menschen genutzt werden. Mir fehlt hingegen noch in jeder Menschenrechtsproklamation das Recht des Andersgearteten auf respektierende Anerkennung seiner Andersartigkeit. Der Verzicht auf psychiatrische Mätzchen stellt für die Menschheit keinen Verlust dar. Entgegen Ihrer Ansicht handelt es sich bei dem Fach, das Sie "ein Berufsleben lang" vertreten haben, übrigens auch nicht um eine Wissenschaft. Ich empfehle Ihnen nachdrücklich ein wenig mehr Bescheidenheit.

    Mit meinen besten Grüßen
    Gert Postel

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    1. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 19:33

      Gutachterliche Stellungnahme des Dr. Weinberger / Mollath, soweit im Rundbrief veröffentlicht:

      --> @Herr Postel, kennen Sie das Original?

      Ich gehe mal davon aus, dass Dr. Weinberger nicht alles öffentlich gemacht hat, was im Original steht.

      Dr. Weinberger hat jedoch wesentliche Punkte herausgearbeitet, an denen die anderen Gutachten leiden. Wenn Sie schon die Behauptung aufstellen, Sie hätten das Gutachten nicht durchgehen lassen: Butter bei de Fisch!!!

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  14. Sehr gut, Herr Postel!! Super auf dem Punkt gebracht. Genau deshalb hat auch Dr. Friedrich Weinberger meine Kündigung aus seinem Verein erhalten, nachdem ich Dr. Weinberger in den letzten Wochen und Monaten mit ähnlicher Kritik konfrontiert hatte und ich war damit auch nicht der Erste, wie ich in diesen Wochen erfahren hatte. Sie bestätigen mit Ihren Worten abermals meine Kritik an Dr. Weinberger und seinem GEP-Verein.

    Denn ich konnte seinen von persönlicher Eitelkeit getriebenen Aktionismus auch nicht länger ertragen. Denn das eigentlich im Mittelpunkt stehende Einzelschicksal - wie z.B. das Schicksal von Gustl Mollath - rückt durch sein Verhalten und seine Motivation in die Bedeutungslosigkeit.

    Denn wenn Sie z.B. seinen "Bericht" auf Seite 3 seines Rechenschaftsberichts über meinen Fall lesen, werden Sie feststellen, dass Dr. Weinberger nach 5 Jahren angeblich intensiver Beschäftigung und Kenntnis über meinen Fall von politisch-motivierten Psychiatriemissbrauch bis heute nicht in der Lage gewesen ist, die politisch-motivierten Gründe und zweifelhaften Motive (nicht nur) für den Psychiatriemissbrauch an meiner Person selbst mit seinen eigenen Worten zu artikulieren.

    Das sollte jedem zu Denken geben, der von der Qualität eines Dr. F. Weinberger überzeugt ist...

    Rainer Hoffmann
    Von Psychiatriemissbrauch bedrohter Solarkritiker im Exil

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    1. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 23:02

      @Herr Hoffmann, einer wie Sie, der sich an Mollath heranschleicht, ein Telefongespräch unautorisiert aufnimmt und ins Netz stellt, ist kein Musterbeispiel von Redlichkeit! In dem Gespräch sagen Sie doch selbst, dass Sie eingesperrt worden seien, weil Sie eine eidesstattliche Versicherung nicht abgeben wollten. Ihnen seien Beruhigungsmittel angeboten worden, die Sie aber wohl nicht zwangsweise einnehmen mussten.

      Ist es nicht vielleicht eher so, dass der ältere Herr Ihre Trittbrettfahrerqualitäten nicht richtig einschätzen konnte. Sie müssen ja wohl Ihre Webkenntnisse angeboten haben für eine Änderung der Web-Präsens der GEP?

      Weinberger ist möglicherweise eben nicht erpressbar, dass zeichnet ihn doch aus?

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    2. Susanne Stetter3. Juni 2013 um 10:12

      @Rainer Hoffmann: Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, weder habe ich mit Weinberger über Sie gesprochen noch würde mich dies etwas angehen oder interessieren. Weinberger "stellt" also nichts "so" dar!

      Zu dem Telefongespräch mit Mollath: Für den Rechtsbruch gibt es keine Entschuldigung vor der Öffentlichkeit; so etwas gehört sich nicht, es ist widerlich! Wenn Mollath, der ja die bessere Figur im Gespräch abgegeben hat, mehr oder weniger meint, man könne es im Netz lassen, dann ist das Höflichkeit.

      Nur nebenbei, man bittet um Entschuldigung, man entschuldigt sich nicht selber, denn soetwas ist Selbstjustiz!

      20.000 € für die Webpräsens mit open source und nicht mal dem besten CMS (sehr hackanfällig) wäre Abzocke.

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    3. Werte @Frau Susanne STetter,
      damit werden Ihre Behauptungen ja noch noch bedenklicher, da Sie nun bestätigt haben, dass Ihre Behauptungen/Thesen/Fragestellungen über mich auf reiner Spekulation beruhten und Sie noch nicht einmal den Ansatz eines wahren Kerns hatten.

      Die von mir geschätzten 20.000 Euro für die Webpräsens resultierten aus einer nahezu täglichen Konversation und Unterstützung mit Dr. Weinberger 18 Monate lang. Dazu gehört auch u.a. die Archivierung und Komplementierung alter GEP-Dateien. Die 20.000 Euro resultieren aus den bekannten Stundensätzen, die ein Webdesigner für eine solche Aufwand an Implementationsstunden normaler Weise in Rechnung stellt. Das hat Dr. Weinberger alles kostenlos von mir geliefert bekommen und normaler Weise wäre jeder andere halbwegs Intelligente Mensch nach drei Monaten in der Lage gewesen, den Blog selbstständig weiterzuführen, nicht aber Dr. Weinberger.

      Und ob das heimliche Telefonat einen Rechtsbruch bedeutet hat, ist ebenfalls zumindest zweifelhaft, da es auch den § 201 Abs. 2 Satz 3 StGB gibt, der Ihnen offenkundig auch nicht bekannt ist:

      "Sie [die heimliche Tonaufzeichnung] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."

      Wenn ich gewollt hätte, könnte ich mich immer noch auf diesen Paragrafen berufen. Aber ich habe das Telefonat (auch) aus Respekt vor G. Mollath wieder gelöscht.

      Ihre Anschuldigungen, die auf Halbwissen und Nichtwissen beruhen, sind erschreckend, aber mit solchen selbsternannten "Fachleuten" schlage ich mich seit 15 Jahren herum...

      Gert Postel hat diese "Fachleute" so wunderbar entlarvt, dass man ihm dafür noch nachträglich den Bundesfilmpreis als "bester Schauspieler" geben müsste.

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    4. Susanne Stetter3. Juni 2013 um 12:41

      @Rainer Hoffmann: Aus dem Urteil des OLG Hamm geht hervor, dass nach einem Zwischenvergleich vom 16.09.1997 vor dem Landgericht Sie noch 43.000 DM an Werklohn schuldeten, von denen Sie 20.000 DM bezahlt haben. usw

      Die Fallkonstellation ist ziemlich typisch, wenn es darum geht, Handwerkern den Lohn vorzuenthalten. Findet man unter Bauträgern sehr häufig. Als Buchhalter und Prokurist kennt man sich.

      Sie versuchen der Bevölkerung vorzugaukeln, die böse Justiz und die hohe Politik, die Solar fördert, sei an ihrem Fall schuld.

      Ich würde mal sagen, hier hat die Justiz funktioniert und es nicht zugelassen, dass Sie die Anlage zu halben Preis ergaunern.

      Sich auf Werbeanzeigen verlassen, ist keine gute Idee und ein Buchhalter tut so was gewöhnlich nicht. Sie haben mit allen Mitteln versucht nicht zu zahlen. Es ist ja nicht so, dass Sie den Vertrag eingehalten hätten und dann später reklamiert hätten wegen der schlechten Energieersparnis.

      Dass sollte mal gesagt sein.

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    5. @Susanne Stetter:
      Wieder nur die halbe Wahrheit. Denn SIE - genauso wie das OLG Hammo - verschweigen, daß das OLG Hamm eine falsche Werbeanzeige für das Urteil vom 04.07.2001 verwendet hatte und über die korrekte Werbeanzeige auch ein richterlicher Beweisbeschluss und ei Gutachten existiert, was bis heute von den verantwortlichen Richtern nicht berüsckichtigt bzw. nicht durchgeführt worden ist.

      Das könnte man ja alles noch verkraften, wenn nicht der Handwerker und sein Anwalt danach noch in Folgeprozessen mehrfachen Prozessbetrug mit der falschen 2. Werbeanzeige begangen hätten. Auch das wurde von Richtern mit Wissen geduldet.

      Sie haben bis heute nicht verstanden, dass sich meine Justizkritik vornehmlich nicht an schlechten Handwerkerleistungen aufhängt, sondern an von Richtern geduldeten Prozessbetrug, der auf einem Urteilsfehler des OLG Hamm basiert. Denn das OLG Hamm will bis heute nicht aufdecken, dass das OLG Hamm für das Urteil vom 04.07.2001 eine Werbeanzeige zu Grunde gelegt hatte, die zum Zeitpunkt des Kaufvertrages am 01.10.1996 nachweislich nicht existierte.

      Sie passen in das gleiche intellektuelle Niveau wie Dr. Weinberger.

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    6. Susanne Stetter3. Juni 2013 um 14:27

      @ Rainer Hoffmann 3. Juni 2013 12:05: Mit solchen Leuten, die Gesetzestexte so lesen wie Sie, muss sich die Justiz rumschlagen. Was sind denn "überragende öffentliche Interessen"? Jedenfalls nicht, dass bei Herr Hoffmann das Zwangsmittel Haft eingesetzt wurde, weil er sich weigerte die EV abzugeben!

      --> Keiner hat das Recht, von anderen so gesehen zu werden, wie er sich selbst gerne sieht. (Satz aus Verfassungsrechtsprechung) Die Grenze ist jedoch überschritten, wenn Beleidigungen ("Absonderungen der Stetter", Postel) oder Wortverdrehungen (aus "ministerieller Bezuschußung", die wie ich schreibe, ein Resultat von enqu.1975 sei, MACHT Talbot: "So, so, der BPE wird vom Bundesjustizministerium bezuschusst?", wohl wissend, dass es sich um das BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM handelt) die Methode der Fremddarstellung ist.

      ------------------------

      Ihr eigener Aktionismus ist auch von persönlicher Eitelkeit getrieben, was sagt das schon aus? Dass man diese Sorte Aktionismus verbieten müsste? Und auch hier, es ist ungehörig, einen älteren Herrn "als dumm" hinzustellen. Das ist die heimliche Tonaufnahme in einer anderen Farbe. Sie treten die Persönlichkeitsrechte anderer mit Füßen und schieben eigenes Unrechtsbewußtsein auf den bösen Willen anderer.

      --------------------------------

      "Ihre Anschuldigungen, die auf Halbwissen und Nichtwissen beruhen, sind erschreckend, aber mit solchen selbsternannten "Fachleuten" schlage ich mich seit 15 Jahren herum..."

      --> Denkanstöße sind für Sie "Anschuldigungen"
      --> Halbwissen und Nichtwissen unterstellen Sie
      --> Sie müssten sich mit selbsternannten Fachleuten rumschlagen, seit 15 Jahren, wer verlangt das von Ihnen?

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    7. Susanne Stetter3. Juni 2013 um 14:43

      @ Rainer Hoffmann3. Juni 2013 13:57: Die Werbeanzeige ist völlig unerheblich für die Fragestellung, ob Sie Werklohn zu zahlen haben oder nicht.

      Später, wenn sich heraus stellen sollte, dass eine Folgewirkung des Vertrags sich nicht erfüllt, ist darüber nachzudenken, woran es liegt. (Ist es bewußte Irreführung, ohne die es nicht zum Vertragsabschluß gekommen wäre? Ist es der bescheidene Intellekt, der verführt wurde zum nichtig zu erklärenen Vertragsabschluß? usw.)

      Urteile ergehen nicht aufgrund einer Werbeanzeige. Es kann sich nur die Frage stellen, ob diese Werbeanzeige in der Gesamtschau der zugrunde liegenden Klageanträge gebührend Berücksichtigung gefunden hat. Richter haben Ermessensspielraum.

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    8. Zitat Susanne Stetter:

      "Die Werbeanzeige ist völlig unerheblich für die Fragestellung, ob Sie Werklohn zu zahlen haben oder nicht."

      FALSCH !!!
      Denn es existiert mit Datum 05.02.1998 ein richterlicher Beweisbeschluss, der die Täuschung mit der Werbeanzeige untersuchen sollte. Und seit dem 03.11.1997 existiert ein richterlicher Beweisbeschluss, der die Frage über die solare Raumheizungseffezienz klären sollte.

      Beide richterlichen Beschweisbeschlüsse wurden von den Richtern ignoriert und unterschlagen !!

      Wenn Sie die Startseite meines Blogs mit den 11 Punkten genauer Lesen würden, hätten Sie die Beweisbeschlüsse finden können.

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    9. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 13:08

      @"Rainer Hoffmann3. Juni 2013 22:45

      Zitat Susanne Stetter:

      "Die Werbeanzeige ist völlig unerheblich für die Fragestellung, ob Sie Werklohn zu zahlen haben oder nicht."

      FALSCH !!!
      Denn es existiert mit Datum 05.02.1998 ein ..."

      -------------------------------------

      Ein abschließendes Wort: Sie können FALSCH mit hundert Ausrufezeichen schreien, das ist gedeckt vom Recht der freien Meinungsäußerung, Sie könnten auch frei und ungezwungen schreien 2+2=3, keiner könnte es Ihnen verbieten, auch das ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung abgedeckt; wenn Sie jedoch nach der Methode Ihre Steuererklärung erstellen oder die Statik eines Hauses berechnen, MUSS der Staat kraft seines Wächteramts eingreifen, denn Recht auf Schutz vor ungerechtfertigter Steuerenthaltsamkeit mancher ist ebenso ein Gebot der SOZIALEN FRIEDENS wie Schutz vor der Einstürzgefahr eines Hauses.

      Der k.I., die g.R: Ihr Handeln ist nicht zur Nachahmung empfohlen, die Maxime Ihres Handelns als Gesetz bedeutete KRIEG. (Ende der Durchsage!)

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    10. @ Susanne Stetter

      Ihre nachweislich unwahren Behauptungen sind NICHT mit der freien Meinungsäusserung gedeckt, es sei denn, Sie verpassen sich selbst auch das "Richterprivileg". Danach sieht es wohl nun aus. Dann sollten wir die Diskussion wahrlich beenden. Denn von Feinden des Grundgesetzes distanziere ich mich, genauso wie G. Mollath.

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  15. Lieber Herr Hoffmann,

    vielen Dank für Ihre Zeilen.

    Ihrer Einschätzung der Motivlage ist nichts mehr hinzuzufügen, Sie bringt sie besser und kürzer auf den Punkt: "Von persönlicher Eitelkeit getriebener Aktionismus ...". Genau so sieht es aus. Aber man ist halt nicht einsichtig, der Wille war dem Intellekt nicht gewachsen ... Und als Psychiater ist man ohnehin psychisch immer gesund, krank sind immer die anderen ... Wäre es nicht tragisch, man müsste lachen ...

    Beste Grüße

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    1. Ach, ein sinnentstellender Lapsus bedarf der Korrektur: "Der Intellekt war dem Willen nicht gewachsen," sollte und muss es heißen. Ob dem Psychiater, Neurologen und Psychotherapeuten das aufgefallen wäre ... ?

      GP

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    2. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 23:18

      "Der Intellekt war dem Willen nicht gewachsen," man (gemeint ist W.) sei halt nicht einsichtig.

      Meinen Sie, Sie könnten die Debatte um die "Willensfreiheit" bestehen, wohl kaum, wenn man bedenkt, dass der Wille "Anordnung" und nicht "Ursache" ist, und dies seit Jahrhunderten? Singer und Roth verdienen nicht die Öffentlichkeit und schon gar nicht den Rang eines tragfähigen Theoriekonzepts. Heiße Luft um Mittel, nicht mehr.

      Intellekt kann und braucht dem "Willen" nicht gewachsen sein, weil der Intellekt die Form bestimmt, wie der "Wille" (ist gleich Handlungsanordnung) sich äußert, nämlich als gesprochenes oder geschriebenes Wort. Was ich ausführe (die Handlung also) ist keine Willensäußerung, sondern eine "Tat", geleitet von Motivation, Erpressungsdruck oder kranker Verblendung (falsche Fakten als Antrieb).

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  16. An Herrn Weinberger:

    (Und vor allem: An alle Mitlesenden!):

    Weinberger schrieb:
    „Bei der Verabschiedung des neuen Zwangsbehandlungsgesetzes Anfang 2013 nahmen wir dem Gesetzgeber tatsächlich die gute Absicht ab, solches „zu rasches Zugreifen“ so weit wie möglich ausschalten zu wollen“

    „nahmen wir … tatsächlich ... ab“
    Ach ja?
    Und jetzt haben Sie (wir!/Ihr) Ihre (Eure) Meinung geändert, oder was?
    Oder weshalb formulieren Sie das so seltsam?
    -

    Weinberger schrieb:
    „Besserwisser, Pharisäer“

    Wie wär's mit „konsequente Menschenrechtler“?
    -

    Weinberger schrieb:
    „So stellte sich „Anonymus“ jetzt in seiner Replik vom 31.5. ganz ahnungslos und fragte: „Was sind Schwerkranke?““

    Ja: Was sind psychisch Kranke? (Oder: Was sind Schwerkranke?)
    Eine Frage, die Sie anscheinend auch nicht beantworten können/wollen.
    Im Übrigen: Wie sollen denn nun psychiatrische Zwangsmaßnahmen „gerechtfertigt“ werden, wenn inzwischen schon von höchster psychiatrischer (!) Stelle (NIMH) die Validität der psychiatrischen Diagniosen eingeräumt wird?
    „Das DSM ist nicht valide
    [...]
    Der Direktor des "National Institute of Mental Health" (NIMH), Thomas Insel bezeichnete unlängst in seinem "Director's Blog" das DSM als nicht valide. [...]

    Der vollständige Artikel von Hans Ulrich Gresch ist hier zu finden:
    http://psyconcept.de/blog1.php/2013/05/19/das-dsm-wurde-veroeffentlicht

    Oder 'in english':
    „Transforming Diagnosis
    By Thomas Insel on April 29, 2013
    [...]
    The weakness is its [the DSM's] lack of validity.“
    http://www.nimh.nih.gov/about/director/2013/transforming-diagnosis.shtml
    -

    Weinberger schrieb:
    „31.5. [...] spulte weitere Rabulistik ab“

    Rabulistik kann ich nicht erkennen. Worin sahen Sie eine solche?
    -

    Desweiteren scheint Ihnen, Herr Weinberger, auch der Unterschied zwischen „AntiZWANGsPsychiatrie“ und Antipsychiatrie nicht ganz klar zu sein.
    Es geht nähmlich Innersten „Knackpunkt“ der Zwangspsychiatrie auch gar nicht die von Ihnen scheinbar immer wieder verteidigten „Psychopharmaka“ (psychiatrische Drogen), sondern um die Freiwilligkeit der Einnahme derselben. Oder eben die menschenrechtswidrige und darum abzuschaffende Zwangsverabreichung („Zwangsbehandlung“) solcher Drogen.

    Ein NEIN muß eben NEIN heißen!
    Es geht um die ZWANGSpsychiatrie, die menschenrechtswidrig (und damit auch nicht vereinbar mit dem GrundGesetz der BRD) ist!

    „Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Folter“ ist Zwangsbehandlung (Behandlung ohne Zustimmung) im Übrigen vom Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 genannt worden.
    Daraufhin hat sich das „Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie“ gegründet:
    Siehe:
    http://www.folter-abschaffen.de/
    (Aber das erwähnten Sie, Herr Weinberger ja schon in Ihrem Rechenschaftsbericht.)

    Er, Herr Méndez, geht damit noch ein gutes Stück weiter als die Regierenden der BRD (mit Ihrer diesjährigenVerabschiedung eines völkerrechtswidrigen Zwangsbehandlungsgesetzes) und auch als die GEP.
    Die (Psychiater-) “Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V.“, die ja denkt, sie könne den „Miss-“brauch vom „Ge-“brauch eines „Kerkersystem mit Folterregime” (Foucault) unterscheiden.

    Auf Wiedersehen, Herr Weinberger, vielleicht liest man sich ja mal wieder.

    Hochachtungvoll

    Der Anmerker
    -

    P.S.:
    Besser: Absichern!:
    Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
    http://www.patverfue.de/
    PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung.
    -
    -

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    1. Korrektur:

      Die "fehlende Validität der psychiatrischen Diagniosen" sollte es freilich heißen.

      Die Frage als Ganzes:

      "Wie sollen denn nun psychiatrische Zwangsmaßnahmen „gerechtfertigt“ werden, wenn inzwischen schon von höchster psychiatrischer (!) Stelle (NIMH) die fehlende Validität der psychiatrischen Diagniosen eingeräumt wird?"


      Der Anmerker
      -

      P.S.:
      Besser: Absichern!:
      Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
      http://www.patverfue.de/
      PatVerfü - Die schlaue Patientenverfügung.
      -
      -

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    2. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 22:49

      @Anonym: Sie erwecken mit Ihrem Samelsurium nicht gerade den Eindruck, als wüßten Sie wer Insel ist und wer Allen ist und was DSM und ICD sind und von "Patientenverfügung" verstehen Sie offensichtlich auch nicht viel, wenn Sie das geschützte Produkt bewerben, dass gegen Beratungsgebühr (10 € pro 15 min.) erlärt wird von Leuten, die allen Ernstes "Assistens-Flats via Webcam" anbieten. Menschenverachtlicher geht es wohl nimmer?

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  17. Herr Dr. F. Weinberger,

    Sie behaupteten heute öffentlich in diesem Blog, Zitat:
    "Werden die Antipsychiater, wie R. Talbot, einer ihrer Sprecher, am 4.2.13 sagte , aber vom Bundesjustizministerium „bezuschußt“,..."
    Solange wie Sie für diese Behauptung keine Beweis vorlegen können (was nicht können werden, weil es von Ihnen einfach erfunden wurde!), werde ich Sie öffentlich einen Lügner nennen. So zeigen Sie den typischen Psychiater, wie immer geht bei dieser Profession nur Beweis durch Behauptung. Zurecht hat Prof. Thomas Szasz 2008 eines seiner Bücher betitelt: "Psychiatry the Science of Lies": http://www.amazon.com/Psychiatry-Science-Thomas-Stephen-Szasz/dp/0815609108

    rene talbot
    [email protected]

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    1. Vielleicht gibt es neben moralischen auch hirnphysiologische Blockaden, die vieles verhindern. Manchen geht es immer nur um ihre Absichten, nicht um Einsichten, man wendet sich an ihren Intellekt, ist aber bloß mit ihrem (schlechten) Willen konfrontiert ...

      GP

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    2. Susanne Stetter2. Juni 2013 um 22:41

      @rene talbot:

      Es geht um einen Artikel, den der Meisterjournalist Marcel M. geschrieben hat. Er (M. M.) ist - wie so viele auf die Namens-Trixerei "die-bpe" versus "bpe-online" hereingefallen. Soll hier öffentlich diskutiert werden, wer hier warum dickschädlig inkl. Gerichtsverfahren an "bpe" festhält? Lehmann versus Talbot?

      Im Bericht "Interview mit Ihnen" steht etwas von der Förderung per Bundestagsbeschluß.
      Sie sind u.a. "die-bpe", gefördert wird aber der Bundesverband in Bochum ("bpe-online") und nicht ihre Bundesarbeitsgemeinschaft in Berlin, fefördert wird eben nicht "die-bpe".

      --------------------------

      Wenn Sie Weinberger einen "Lügner" nennen, nenne ich Sie auch öffentlich einen Lügner! Und das zu beweisen wäre recht leicht, der Sache wegen vorausschauend gedacht habe ich das jedoch nicht gemacht. Lassen Sie doch dieses plumpe Gebahren! Sachbezogen haben Sie in vielem recht und insbesondere Ihr persönliches Engagement ist von größtem Wert für die Sache, nämlich gegen Zwangspsychiatrie und für das Schaffen von Öffentlichkeit einzutreten.

      Susanne Stetter

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  18. So, so, der BPE wird vom Bundesjustizministerium bezuschusst? Und wo sind dafür die Beweise?
    Alles eben nur frei erfunden.
    Aber wenn sich der Dr. F. Weinberger in Lügen verheddert, dann erkennt Frau Stetter in ihm den wahren Freund.

    rene talbot

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    1. Die Absonderungen einer Frau St. muss man nicht durch eine Antwort aufwerten; sie nicht einmal zu ignorieren, ist angemessener. Sie versucht sich in für sie zu schwierigen Bezirken und verhebt sich, wie sollte es anders sein? Lustig wird´s, wenn sie zur Willensmetaphysik schwadroniert, ich
      hab´schmunzeln müssen. Wäre ich Herr Dr. Weinberger, wäre ich über ihre Verteidigung, der weder Sachkenntnis noch Verständnis zu Grunde liegen, sondern einzig das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit, nicht froh.

      GP


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    2. Susanne Stetter3. Juni 2013 um 09:51

      @Gert Postel: Nur zur Kenntnisnahme, mein Sachverstand gründet auf Arbeit und nicht auf Schein.

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  19. Nachdem ich mir alle Kommentare zu Frau Prems Artikel durchgelesen habe,möchte ich das Folgende anmerken.
    Als Fachärztin für Psychiatrie ist es erschreckend für mich zu hören, wie unwissend die Bevölkerung in Bezug auf psychiatrische Erkrankungen ist. Das geht sogar so weit, dass behauptet wird, es gäbe überhaupt keine psychiatrischen Erkrankungen. Und als Beweis dafür wird die fehlende Validität des DSM angeführt. Im Jahresbericht von Herrn Dr. Weinberger wird sehr gut beschrieben, dass der DSM mit Psychiatrie nichts mehr zu tun hat. Der neue DSM wird nur dazu beitragen, dass man nun jede menschliche Regung als krankhafte Störung diagnostizieren kann, womit dem Mißbrauch der Psychiatrie zur Wegsperrung unliebsamer Personen noch weiter die Tür geöffnet wird.
    Zu der Frage, ob es überhaupt psychisch Kranke und Schwerkranke gibt, möchte ich die psychiatrischen Erkrankungen grob auflisten. Die Psychiatrie beschäftigt sich hauptsächlich mit Suchterkrankungen, allgemeinpsychiatrischen Erkrankungen (v.a. Psychosen, Depressionen, Manien, Borderline-Störungen etc.)und altersbedingeten psychiatrischen Erkrankungen ( Demenz vom Alzheimertyp, vasculäre Demenz etc.). Schwerkranke Patienten sind z.B. der Patient im Alkoholentzugsdelir. Es ist der Patient, der die sogenannten weißen Mäuse sieht, wobei es sich dabei eher um Fratzen an der Wand oder weghuschende Wesen am Boden handelt. Dieser Patient kann im Rahmen des Delirs die Situation verkennen und sich von einem Unbeteiligten angegriffen fühlen und auf ihn losgehen. So geschehen in einem Allgemeinkrankenhaus. Dort nahm man das Delir eines Patienten nicht ernst und unterließ die Verlegung in die Psychiatrie. Am nächsten Morgen fand die Krankenschwester den Bettnachbar tot im Bett vor. Ein anderer Schwerkranker hat im Rahmen seiner paranoiden Psychose geglaubt, dass ein Fremder in seiner geliebten Oma stecke und wenn er sie ersticke, dann werde der Fremde entweichen und die Oma wäre gerettet. Also erstickte er die Oma.
    Patienten wie oben beschrieben, sind im Akutfall häufig nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass sie die Situation verkennen und eine Gefahr für sich und andere darstellen. Es ist vergleichbar dem Unfallopfer, das bewußtlos auf die Intensivstation aufgenommen wird. In diesem Fall wird niemand sagen, dass das Unfallopfer nicht behandelt werden darf, weil es der Behandlung nicht zustimmen kann. Bei dem psychiatrischen Patienten, der krankheitsbedingt die Notfallsituation nicht begreifen kann, soll man aber nicht behandeln dürfen. Im Fall vom deliranten Alkoholiker wird das tötlich enden durch Kreislauf- und Stoffwechselentgleisungen. Für den Psychotiker, der im Rahmen seines Wahns fremd- oder eigengefährdend wird, kann es ebenso tötlich enden. Was macht man mit einem Psychotiker, der aufgrund seines Wahns vom Schrank mit dem Kopf gegen die Wand springen will? Springen lassen? Was macht man mit dem dementen Menschen, der orientierungslos durch die Gegend läuft? Laufen lassen?

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  20. Fortsetzung
    Ich speche hier nur von der Notfallsituation, in der der Patient nicht in der Lage ist, die Gefahrensituation zu erkennen, wie das bewußtlose Unfallopfer. Sobald der Patient dazu in der Lage ist und keine Eigen-oder Fremdgefährdung mehr vorliegt, darf nicht zwangsmediziert werden.
    Dies ist auch die Meinung von Herrn Dr. Weinberger.

    Wie kann man nur behaupten, dass es keine psychiatrischen Erkrankungen gibt und die Medikamente als Drogen bezeichnen? Dies ist absolut verantwortungslos.Genau so wie die permanente Stigmatisierung der Psychiatrie. Wie oft kommt es vor, dass eine Person mit Depression als faul bezeichnet wird. Sie solle sich zusammenreißen. Wenn sie zum Psychiater will, dann muss sie sich als verrückt stigmatisieren lassen. Und als Person, die psychisch krank ist, bekommt sie auch keine private Krankenversicherung mehr. Wie viele Patientn lassen sich aufgrund dieser falschen Behauptungen nicht behandeln und suicidieren sich irgendwann. Und immer wieder hat man gegen die Falschbehauptung anzugehen, dass Antidepressiva abhängig machen würden. Folge: Pat. sezten auf Drängen der Angehörigen etc. die Medikamente ab, können nicht mehr arbeiten, verlieren den Job und greifen schließlich zum Strick. Evtl. bringen sie aus Verzweiflung vorher noch ihre Kinder um und alle sagen, das hat keiner geahnt. Wie denn auch, wenn die Psychiatrie stigmatisiert und für etwas Böses erachtet wirdm über deren Erkrankungen man nichts weiß, weil es sie ja auch nicht geben soll und die notwendigen Medikamente als Teufelszeug verschrieen sind. Und dann gibt es noch die Hochstapler, die sich als Ärzte ausgeben und die, die vorsätzlich falsche Gutachten erstellen. Dies ist verwerflich und führt zu menschlichem Elend und Tod.
    Natürlich fragt man sich, wie man als Nichtarzt zum Oberarzt werden kann und keinem fällt es auf. Da hat man wohl versäumt, die Originalunterlagen sich vorlegen zu lassen u.a. Approbationsurkunde, Facharztzeugnis und hat sich kein Zeugnis vom alten Arbeitgeber geben lassen und diesen auch nicht kontaktiert. Sobald man Oberarzt ist, hat man als Psychiater mit dem normalen Stationsalltag nichts mehr zu tun. Die Assistenzärzte erledigen die Untersuchung und Behandlung der Patienten. Man erscheint als Oberarzt vielleicht zweimal in der Woche zur Visite. Da braucht man sich nur etwas vortragen lassen. Ebenso bei der morgentlichen Versammlung. Man beschäftigt sich mit Verwaltungsangelegenheiten und pflegt Außenkontakte. Dazu kommt noch das Hierarchiedenken in der Medizin, zu der man von Anfang an herangezüchtet wird. Und wehe dem, der rebelliert. So kommt es, dass ein Chefarzt oder Oberarzt dummes Zeug redet, alle verdrehen die Augen, aber keiner sagt etwas laut. Und so ist das auch, wenn ein Chefarzt ein Gutachten verfaßt, dass nicht den gutachterlichen Richtlinien entspricht. Die psychiatrischen Laien(Richter, Rechtsanwälte) merken es vielleicht nicht gleich. Aber, wenn ein Gutachter ein Gutachten schreibt ohne den Betroffenen untersucht zu haben, dann darf man dieses als Richter einfach nicht annehmen und muss dafür sorgen, dass er über die Ärztekammer abgemahnt wird. Diesen Fehler kann jeder erkennen. So geschehen im Fall Mollath.

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  21. Fortsetzung
    Aber wer macht hier den Mund auf, wo sind die Psychiater, die darauf bestehen, dass die gutachterlichen Richtlinien eingehalten werden? Man sagt so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
    Es gibt sehr, sehr wenige, die es wagen, den Mund aufzumachen. Dazu gehört der Psychiater Dr. Weinberger. Er hat es gewagt, gegen das Falschgutachten über Herrn Mollath anzugehen. Er ist in die Klinik gegangen, hat ihn untersucht und ein Gutachten geschrieben. Und, wird es ihm gedankt? Die Gerichte und Medien ignorieren ihn. Die Antipsychiater beschimpfen ihn. Man unterstellt ihm Eitelkeit, unterstellt ihm, dass er selbst Unrecht begangen habe, dass er nun versuche wieder gut zu machen. Man unterstellt ihm, dass er sich an den Patienten über Jahre bereichert habe. Man wirft ihm vor, dass er einen Fall juristisch nicht verstanden habe. Braucht er als Psychiater auch nicht und er hat sich auch nicht als juristischer Sachverständiger ausgegeben. Oder es gab noch einen anderen Grund, warum der Fall nicht zu verstehen war. Das kann ich nicht beurteilen.
    Und dann kommt da noch ein Herr Postel daher, der weiter mit Fremdwörtern um sich schmeißt und den psychiatrischen Insider gibt. Das Herr Postel bewiesen hat, dass man sich als Laie in leitender ärztlicher Position austoben kann, wissen wir. Seine Motivation dafür war aber bestimmt nicht die eines Günter Wallraff, der undercover ermitteln wollte. Es war nur Geldgier. Hat jemand schon recherchiert, wie viele Menschen er geschädigt, vernichtet hat. Welche Patienten wurden vom Assistenzarz falsch behandelt und der aufsichtsführende Oberarzt Postel hat dies nicht korrigerit. Was wurde aus den Ärzten, die unter ihm die Facharztprüfung nicht bestanden haben und dadurch ihren Job verloren. Kollateralschäden für einen guten Zweck?
    Was lehrt uns der Vortrag von Richter Nack? Die Gutachtenbeispiele, die er vorführt, sind zu Recht ein gefundenes Fressen für die Antipsychiatrie. Aber: wenn einem der gesunde Menschenverstand in den Beispielen von Herrn Richter Nack sagt, dass der Gutachter Blödsinn schreibt, dann muss man als Richter hier gnadenlos nachfragen, wo die wissenschaftlichen Belege dafür sind. Die angeprangerte Beispiele gehen hier aber in die Richtung der Psychologie/psychologische Testung, die von den Psychiatern i.d.R. nicht verwandt werden. Und es war ein führender Psychologe, der den DSM 5 mit zu dem machte, was er jetzt ist. Ein nicht valides Geschwafel ohne wissenschaftlichen Hintergrund.
    Die GEP kritisiert zu Recht, dass die Psychiater immer mehr von den Psychologen ersetzt werden. Die Bevölkerung will es auch so. Die Psychiater sind es, die die Drogen verschreiben, die Psychologen nicht. Die Psychologen können alles in Gesprächen heilen, die Psychiater nicht. Und wenn der Patient nach den Gesprächen nicht gesund ist, dann ist er es selbst schuld, weil er nicht das gemacht hat, was der Psychologe ihm gesagt hat. Und die Krankenkassen freut es, weil sie die Behandlung von psychisch Kranken begrenzen kann. Da werden den Psychologen vielleicht 20 Therapiestunden zur Behandlung erlaubt und das war es. Die ärztlichen Behandlungen kann man in der Zahl nicht begrenzen. Aber dafür gibt es ja die Fallpauschale. Da bekommt der Psychiater für eine dreimonatige Behandlung maximal ca. 50 Euro, egal wieviele Stunden er mit dem Patienten und den Angehörigen verbracht hat. So schafft man derzeit die Psychiater ab, da sie ihre Praxen finanziell nicht mehr halten können.
    Dafür werden immer mehr Psychologen zugelassen. Aber man kann kein Alkoholentzugsdelir, keine akute Psychose, keinen Alzheimer wegreden.
    Diese Patientengruppe erhält nicht mehr die Behandlung, die ihr zusteht.

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  22. Fortsetzung
    Aber wer macht hier den Mund auf, wo sind die Psychiater, die darauf bestehen, dass die gutachterlichen Richtlinien eingehalten werden? Man sagt so schön, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
    Es gibt sehr, sehr wenige, die es wagen, den Mund aufzumachen. Dazu gehört der Psychiater Dr. Weinberger. Er hat es gewagt, gegen das Falschgutachten über Herrn Mollath anzugehen. Er ist in die Klinik gegangen, hat ihn untersucht und ein Gutachten geschrieben. Und, wird es ihm gedankt? Die Gerichte und Medien ignorieren ihn. Die Antipsychiater beschimpfen ihn. Man unterstellt ihm Eitelkeit, unterstellt ihm, dass er selbst Unrecht begangen habe, dass er nun versuche wieder gut zu machen. Man unterstellt ihm, dass er sich an den Patienten über Jahre bereichert habe. Man wirft ihm vor, dass er einen Fall juristisch nicht verstanden habe. Braucht er als Psychiater auch nicht und er hat sich auch nicht als juristischer Sachverständiger ausgegeben. Oder es gab noch einen anderen Grund, warum der Fall nicht zu verstehen war. Das kann ich nicht beurteilen.
    Und dann kommt da noch ein Herr Postel daher, der weiter mit Fremdwörtern um sich schmeißt und den psychiatrischen Insider gibt. Das Herr Postel bewiesen hat, dass man sich als Laie in leitender ärztlicher Position austoben kann, wissen wir. Seine Motivation dafür war aber bestimmt nicht die eines Günter Wallraff, der undercover ermitteln wollte. Es war nur Geldgier. Hat jemand schon recherchiert, wie viele Menschen er geschädigt, vernichtet hat. Welche Patienten wurden vom Assistenzarz falsch behandelt und der aufsichtsführende Oberarzt Postel hat dies nicht korrigerit. Was wurde aus den Ärzten, die unter ihm die Facharztprüfung nicht bestanden haben und dadurch ihren Job verloren. Kollateralschäden für einen guten Zweck?
    Was lehrt uns der Vortrag von Richter Nack? Die Gutachtenbeispiele, die er vorführt, sind zu Recht ein gefundenes Fressen für die Antipsychiatrie. Aber: wenn einem der gesunde Menschenverstand in den Beispielen von Herrn Richter Nack sagt, dass der Gutachter Blödsinn schreibt, dann muss man als Richter hier gnadenlos nachfragen, wo die wissenschaftlichen Belege dafür sind. Die angeprangerte Beispiele gehen hier aber in die Richtung der Psychologie/psychologische Testung, die von den Psychiatern i.d.R. nicht verwandt werden. Und es war ein führender Psychologe, der den DSM 5 mit zu dem machte, was er jetzt ist. Ein nicht valides Geschwafel ohne wissenschaftlichen Hintergrund.
    Die GEP kritisiert zu Recht, dass die Psychiater immer mehr von den Psychologen ersetzt werden. Die Bevölkerung will es auch so. Die Psychiater sind es, die die Drogen verschreiben, die Psychologen nicht. Die Psychologen können alles in Gesprächen heilen, die Psychiater nicht. Und wenn der Patient nach den Gesprächen nicht gesund ist, dann ist er es selbst schuld, weil er nicht das gemacht hat, was der Psychologe ihm gesagt hat. Und die Krankenkassen freut es, weil sie die Behandlung von psychisch Kranken begrenzen kann. Da werden den Psychologen vielleicht 20 Therapiestunden zur Behandlung erlaubt und das war es. Die ärztlichen Behandlungen kann man in der Zahl nicht begrenzen. Aber dafür gibt es ja die Fallpauschale. Da bekommt der Psychiater für eine dreimonatige Behandlung maximal ca. 50 Euro, egal wieviele Stunden er mit dem Patienten und den Angehörigen verbracht hat. So schafft man derzeit die Psychiater ab, da sie ihre Praxen finanziell nicht mehr halten können.
    Dafür werden immer mehr Psychologen zugelassen. Aber man kann kein Alkoholentzugsdelir, keine akute Psychose, keinen Alzheimer wegreden.
    Diese Patientengruppe erhält nicht mehr die Behandlung, die ihr zusteht.

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    1. Die Feigheit dieser Psychiaterin, die als Anonyma auftritt und nicht einmal den Mut besitzt, zu dem, was sie sagt, zu stehen, ist bezeichnend. Vor diesem Hintergrund kommentieren und diskreditieren sich sich solche Ausführungen von selbst, man muss sich durchaus nicht mit ihnen auseinandersetzen, solange aus dem Hinterhalt heraus operiert wird.

      GP

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    2. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 14:06

      @Psychiaterin: Absolut stimmig, was Sie sagen!!!

      z.B.
      - "Schwerkranke Patienten sind z.B. der Patient im Alkoholentzugsdelir."
      --> so etwa auch das MNS, Unterzuckerungsdelir, postoperatives Delir, nicht jedoch "jede Psychose". Echte Notfälle und nicht jeder, der auf der Akutstation abgegeben wird!

      - "Ich speche hier nur von der Notfallsituation, in der der Patient nicht in der Lage ist, die Gefahrensituation zu erkennen, wie das bewußtlose Unfallopfer. Sobald der Patient dazu in der Lage ist und keine Eigen-oder Fremdgefährdung mehr vorliegt, darf nicht zwangsmediziert werden.
      Dies ist auch die Meinung von Herrn Dr. Weinberger."
      --> Die Medizierung ist auf die Ursache der Notsituation auszurichten; Rezeptorblocker zu geben, die Ursache für das toxische Syndrom sind, sind kontraproduktiv (werden aber echt MISSBRÄUCHLICH verwendet!)
      --> EKT ist kein Mittel der Wahl bei MNL, wie vom Münchner Klinikum herum posaunt wird.

      - "Natürlich fragt man sich, wie man als Nichtarzt zum Oberarzt werden kann und keinem fällt es auf. Da hat man wohl versäumt, die Originalunterlagen sich vorlegen zu lassen u.a. Approbationsurkunde, Facharztzeugnis und hat sich kein Zeugnis vom alten Arbeitgeber geben lassen und diesen auch nicht kontaktiert."
      --> Mit krimineller Energie gefälscht, bis hin zum Amtssiegel, als er Originale vorlegen musste.

      -1- Fortsetzung folgt

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    3. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 14:07

      Fortsetzung von -1-

      ------------------------------

      - "Es gibt sehr, sehr wenige, die es wagen, den Mund aufzumachen. Dazu gehört der Psychiater Dr. Weinberger. Er hat es gewagt, gegen das Falschgutachten über Herrn Mollath anzugehen. Er ist in die Klinik gegangen, hat ihn untersucht und ein Gutachten geschrieben. Und, wird es ihm gedankt? Die Gerichte und Medien ignorieren ihn. Die Antipsychiater beschimpfen ihn. Man unterstellt ihm ..."

      --> Weinberger hat sich an den Wertmaßstäben orientiert, die auch Postel zuteil wurden, siehe im Link dort die Ausführungen zur Bewertung des Krankheitswerts der Symptome.

      - "Was lehrt uns der Vortrag von Richter Nack? Die Gutachtenbeispiele, die er vorführt, sind zu Recht ein gefundenes Fressen für die Antipsychiatrie. Aber: wenn einem der gesunde Menschenverstand in den Beispielen von Herrn Richter Nack sagt, dass der Gutachter Blödsinn schreibt, dann muss man als Richter hier gnadenlos nachfragen, wo die wissenschaftlichen Belege dafür sind. Die angeprangerte Beispiele gehen hier aber in die Richtung der Psychologie/psychologische Testung, die von den Psychiatern i.d.R. nicht verwandt werden."
      --> Das sind natürlich bildhafte Beispiele. In Gutachten finden sich alle möglichen ICD-Nummern (ohne Krankheitswert), die Beleg für "notwendige" Eingriffe in hohe Rechtsgüter (Freiheit, Gesundheit) sein sollen. Wie soll bei Gericht erkannt werden, ob das Kreuzchen (Krankheit im Sinne des Paragraphen xy) versehentlich/unwissentlich/absichtlich inkorrekt gesetzt ist.?

      - "Und die Krankenkassen freut es, weil sie die Behandlung von psychisch Kranken begrenzen kann. Da werden den Psychologen vielleicht 20 Therapiestunden zur Behandlung erlaubt und das war es. Die ärztlichen Behandlungen kann man in der Zahl nicht begrenzen. Aber dafür gibt es ja die Fallpauschale. Da bekommt der Psychiater für eine dreimonatige Behandlung maximal ca. 50 Euro, egal wieviele Stunden er mit dem Patienten und den Angehörigen verbracht hat. So schafft man derzeit die Psychiater ab, da sie ihre Praxen finanziell nicht mehr halten können."
      --> In Richtung Fallpauschalen soll die stationäre Behandlung suggsessive gehen. Derzeit werden um die 250 € pro Behandlungstag bezahlt. Mit ein Grund, warum Patienten mit lapidaren Begründungen bis zur "längstens genehmigten Unterbringung" echt festgehalten werden, "weil der Richter es angeordnet habe" (Doktores-Verdreherles).
      --> Bedenklich ist die "Apparatemedizin" im Bereich der Psychiatrie. fMRT ist indirekt und eine Farbbildgebung aufgrund von Rechenwerten und nicht so, wie es ein Photo die Wirklichkeit abbildet.
      --> Bedenklich sind Rückenmarkpunktionen, die als notwendige Untersuchung in der Zwangsunterbringung angeblich "indiziert" und genehmigungsfähig vom Gericht seien usw.

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  23. @Alle: Danke für die zahlreichen Kommentare. Dass bei diesem Thema die Emotionen hochkochen würden, war mir klar. Dass sie jedoch derartig überschäumen, hat einen spezifischen Grund, der sich mir beim Lesen der Diskussion immer besser erschließt, sodass meine eigene Meinungsbildung dazu nun weitgehend abgeschlossen ist. Ich darf deshalb schon heute ankündigen, dass sich auch meine nächste Freitagskolumne um das Thema Psychiatrie drehen wird.

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  24. Zitat: »Und wenn der Patient nach den Gesprächen nicht gesund ist, dann ist er es selbst schuld, weil er nicht das gemacht hat, was der Psychologe ihm gesagt hat.« Zitatende

    Nein, Anonymus! Diese Menschen landen für gewöhnlich in der Psychiatrie, auch »Fachkliniken« genannt. Die sprießen wie Pilze aus dem Boden.

    Sie schreiben, dass Sie Fachärztin für Psychiatrie sind. Vielleicht wissen Sie, was Morbus Menière für eine Erkrankung ist? Sind Sie in der Lage, einen MMenière zu erkennen? Sie werden sagen, dass Sie das auch nicht brauchen, denn MM falle in den Fachbereich der HNO.

    Ein Morbus Menière Anfall ist ein traumatisches Erlebnis für den Betroffenen. MM ist ein Heckenschütze, er kommt scheinbar aus dem Nichts und verschwindet im Nichts. Es könnte auch Aufgrund von Überforderung eine psychosomatische Reaktion gewesen sein, als sich vor meinen Augen alles drehte und ich mir die Seele aus dem Leib gekotzt habe. So was kann schon mal passieren, aber vorsichtshalber sollte das doch ein HNO abklären …
    Zitat: »Die Erkrankung tritt meist zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr auf und betrifft Frauen etwas häufiger als Männer.« Zitatende
    Mit Anfang 20 fiel ich natürlich durch dieses Raster. Als ich den HNO auf MM ansprach, hat er mich ausgelacht. Mir flog förmlich eine geballte Macht fachlicher Inkompetenz, gepaart mit akademischem Hochmut, entgegen.

    Gut 20 Jahre und unzählige Anfälle später hat dann ein sehr engagierter Allgemeinmediziner MM diagnostiziert. Während dieser Zeit stand ich nicht nur unter dem Einfluss der Angst vor dem nächsten Anfall, sondern auch, dass ein Anfall zur falschen Zeit am falschen Ort kam. Ich weiß nicht, welcher Gedanke schlimmer für mich war: Die Vorstellung, in einer Ausnüchterungszelle den Anfall zu verbringen oder als hilflose Person in die Psychiatrie eingeliefert zu werden, besonders zum Ende dieser 20 Jahre, als die Anfälle jeden zweiten Tag kamen. Diesem fachlich und auch menschlich kompetenten Allgemeinmediziner habe ich mich dann auch anvertrauen können, darüber, dass ich suizidal unterwegs war. Zu keinem Zeitpunkt vorher hätte ich das gewagt. Und ich kann von Glück sprechen, dass in der Zeit vorher von meinem Umfeld ein starkes Interesse bestand, das meine Arbeitsfähigkeit erhalten blieb. Nicht auszudenken, wenn ich meinem Umfeld nur noch lästig und nicht mehr nützlich gewesen wäre.

    Jetzt werden Sie sich sagen, liebe anonyme Psychiaterin, das ist Schnee von gestern, heute sind wir doch weiter und wissen mit MM umzugehen. Nun, vor kurzem habe ich einen verzweifelten Hilferuf in einem Forum gelesen. Die Angehörige eines MM Betroffenen teilte dort mit, dass ihr Partner in die Psychiatrie überstellt wurde …

    Gustl Mollath leidet nicht an Morbus Menière. Aber sein Schicksal bestätigt mir meinen Gedanken über Lästig- und Nützlichkeit. Für Erbschleicher war und ist die Psychiatrie Mittel zum Zweck. Das war schon immer so. Und jeder Kriminelle, der etwas Hirn im Kopf hat, weiß einen Gutachter um den Finger zu wickeln, um vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Die Ergebnisse solcher Fehlgutachten sind dann auf Friedhöfen zu finden. Auch ein Dr. Haderthauer hat sich mit seinem Gutachten im Fall des Bauern Rupp nicht mit Ruhm bekleckert. Aber das wird vermutlich an seiner Arbeitsüberlastung gelegen haben. Er wird mit der Bewertung von Modellautos genug zu tun gehabt haben …

    Denken Sie mal über meine Worte nach!

    Sylvia B.

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    1. Liebe Sylvia,

      da wollen wir doch mal nicht versäumen, auch auf Dein grandioses Buch zum Thema Mèniere hinzuweisen:

      mèniere desaster - der Feind in meinem Innenohr

      http://www.amazon.de/gp/product/3837095754/ref=as_li_ss_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=3837095754&linkCode=as2&tag=ein-buch-lesen-21

      Wenn Du bei alldem, was Du durchgemacht hast, auch noch die Psychiater am Hals gehabt hättest ... was wäre dann wohl geschehen?

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    2. ... dann hätten wir uns sicher nicht kennengelernt ... Dankeschön Ursula

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    3. ... wie gut, dass Du klüger warst!

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    4. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 14:56

      @Silvia B.: Sie schreiben auf Ihrer Seite etwas, das ich immer schon mal genauer wissen wollte (der Maler wird ja immer dargestellt als einer, der im Kräuterdrogenrauch "psychotisch-wahngeleitet" sich selbst "verstümmelt" habe, als ein Fall für die Psychiatrie und Entzugsklinik oder so)

      -

      "Es ist nie geklärt worden, warum sich Vincent van Gogh bei einem Streit mit Paul Gauguin ein Stück seines Ohres abschnitt. Für mich, als Menière Patientin ist diese Angelegenheit allerdings völlig klar. Was, wenn Paul einen Anfall bei Vincent miterlebt, ihn vielleicht während eines Anfalles aufgefunden hat? Davon ausgegangen ist, dass Vincent, wie ja allgemein bekannt war, was jede Dorfzeitschrift wusste, dem Absinth wieder zugesprochen hat? Was, wenn Vincent, geschwächt durch die Anfälle, verzweifelt mitteilte: »Es kommt vom Ohr!« Und Paul darauf den dummen Spruch setzte: »Dann schneide es doch ab!«

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    5. aha schon wieder eine neue modekrankheit/
      höre ich die kritiker seufzen/
      die mode soll schon julius cäsar getragen haben/
      und das mit sicherheit nicht gerne/
      und vincent/
      der schon die richtung/
      aus dem das übel stammte/
      erkannt hatte/
      und sich ein teil von seinem ohr abschnitt/
      was ihm nichts nutzte/
      das übel blieb weil es tiefer saß/

      und jetzt kommt der einwand/
      waren da nicht noch alkoholeszesse/
      und diverse geschlechtskrankheiten/
      lasterhaftes leben kann schon/
      schwindelig machen/

      gibt es sinn/
      sich die cholera ins haus zu holen/
      wenn dort schon die pest wütet/
      spielt es eine rolle/
      welche geißel das ende bereitet/

      welche verzweiflung/
      muss ein mensch durchleiden/
      bis er zu solcher maßnahme greift/
      und sich selbst verstümmelt/

      er hat briefe geschrieben/
      bestimmt auch darüber gesprochen/
      und mit sicherheit so wie ich/
      den ratschlag vernommen/
      bringe dein leben in geordnete bahnen/
      dann besteht auch kein grund mehr zum schwindel/

      hat vincent geschwindelt/
      war er ein bruder im leid/

      ich weiß es nicht/
      aber was ich weiß/
      hätte mir jemand/
      am ende/
      meiner zwei jahrzehnte menière gesagt/
      wir müssen das ohr abschneiden/
      hätte ich gesagt/
      macht das/
      hauptsache/
      es hört auf/

      soviel zur mode/

      Sylvia B.

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    6. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 16:25

      @Sylvia B.: Sie treffen den Punkt.

      Mach - von mir aus EKT - mach etwas, dass die ... weg geht, Doktor!

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    7. Zitat Wiki:»Die Elektrokrampftherapie wird unter anderem bei schwerer, therapieresistenter bzw. wahnhafter Depression und akut lebensbedrohlicher bzw. therapieresistenter Katatonie eingesetzt« Zitatende
      Ich fürchte, bei MM würde diese Form der Therapie mehr Schaden an der Psyche des Betroffenen anrichten, als dass es hilft.

      Dann doch besser: Ohr ab!

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    8. Meine Omi-selig- sagte schon: »In der Not frisst der Teufel Fliegen!«

      Sie dürfen mir glauben: »Ohr ab!« würde auch nichts bringen :-)

      Aber eins dürfen Sie mir glauben: Wäre ich eine Seelenklempnerin, würde ich mich für Kollegen wie Leibziger oder Haderthauer fremdschämen. Warum macht das eigentlich niemand aus dem Verein? Ich meine jetzt öffentlich?

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    9. Susanne Stetter5. Juni 2013 um 00:08

      @Autorin: Gepflogenheiten, Seilschaften, usw. die gib es überall. In Zeiten der schnellen Nachrichten kommt nun auch schneller ans Licht, was nicht ans Licht kommen sollte. siehe Mappus, siehe Marschmeyer usw. ("Fremdschämen" könnte den "Schavan-Effekt" haben.)

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    10. Zitat: »Es gibt sehr, sehr wenige, die es wagen, den Mund aufzumachen.« Zitatende
      und
      Zitat: »"Fremdschämen" könnte den "Schavan-Effekt" haben«

      Das dürfte Aussage genug sein! Wenn ich dann noch lese, wie locker mit dem Begriff »Zwangsbehandlung« umgegangen wird, sträuben sich mir alle Nackenhaare. Die Innung der Psychiater hält fest zusammen, da hackt wirklich eine Krähe der anderen kein Auge aus.

      Und wenn es eng wird, wird der Kopf eingezogen, da hat auch keiner den Asch in der Hose, einen Kollegen zu disziplinieren, wenn der Mist gebaut hat. Es geht hier um Menschenleben! Und um Verantwortung, nicht um Macht!

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  25. Ich finde inzwischen ganz interessant, dass der Psychiater, der mit dem Bundesverdienstkreuz, nun nichts mehr schreibt. Ist er in seiner möglichen selbstverliebten Alterseitelkeit jetzt sprachlos geworden? Wenn das maßlos überschätzte Ego mit der Realität kollidiert, kann das schon mal weh tun, aber man muss kein übertriebenes Mitleid haben. Wir kennen die "Psychopathologien" so vieler "Patienten" durch die Psychiater hinlänglich. Was wir benötigen, sind nunmehr die Benennungen der psychiatrischen Auffälligkeiten und psychischen Deformitäten der Psychiaterhirne und ihrer Persönlichkeitsstrukturen. Wir würden gerne wissen, - und ahnen es schon! - welch Art von Persönlichkeitsstörung ihrem Macht- und Geltungsbedürfnis und ihrem Menschenbild zu Grunde liegt, - und wie das therapierbar wäre. Aber unser Herr Nervenarzt beispielsweise sagt dazu nichts, sondern lässt er sich von einer namenlosen, recht feigen Psychiater-Kollegin, einer kleinen Heckenschützin, der es an Format fehlt, auch einzustehen für das, was sie schreibt, und einer weiteren Dame, die von gar nichts weiß und deren Ansichten deshalb unbeachtlich sind, verteidigen. Man möchte lachen, wäre das nicht alles so ekelhaft, so traurig, so verhängnisvoll nicht nur für Gustl Mollath, sondern für unzählige andere auch. Vielleicht sollte ich noch etwas Persönliches sagen: Meine Mutter hat sich 1979 suizidiert, für mich aus "heiterem Himmel," weil sie bei nicht auskurierter Depression von einem Psychiater zwar ein antriebssteigerndes, nicht aber zugleich auch ein depressionslösendes Medikament bekommen hatte, mit der Folge, dass die durch das Medikament bewirkte deutliche Steigerung des Antriebs bei weiter bestehender Depression sie in den Selbstmord trieb. Der Psychiater, den ich nach ihrem Tod aufsuchte, weil ich "Fragen" hatte, sprach nicht mit mir, weil, wie er sagte, die ärztliche Schweigepflicht auch nach dem Tod seiner Patientin weiter bestände ...

    GP

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    1. Susanne Stetter4. Juni 2013 um 19:30

      @Gert Postel: zu Weinberger, der ("vernünftigen") Psychiaterin (nach meinem Dafürhalten) und zu meiner Person:

      "Aber unser Herr Nervenarzt beispielsweise sagt dazu nichts, sondern lässt er sich von einer namenlosen, recht feigen Psychiater-Kollegin, einer kleinen Heckenschützin, der es an Format fehlt, auch einzustehen für das, was sie schreibt, und einer weiteren Dame, die von gar nichts weiß und deren Ansichten deshalb unbeachtlich sind, verteidigen. Man möchte lachen, wäre das nicht alles so ekelhaft, so traurig, so verhängnisvoll nicht nur für Gustl Mollath, sondern für unzählige andere auch."

      --> Moderation braucht's halt manches Mal, sonst geht unter, was Postel-Post(s) ist, gewissermaßen für die Gesellschaft von der Postel-Gesellschaft (der "GPG"?). "GPG"? - Steht da das mittige "P" für PEST (und Colera?)

      -----------------------------------------

      Schon ziemlich ungezogen, wofür MOLLATH Synonym sein soll!!!

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  26. Ich glaube, ich war ahnungslos: Vielleicht sind unser Nervenarzt und seine psychiatrische Kollegin ja ein und dieselbe Person ...

    GP

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  27. Eine vollkommen unglaubliche Diskussion, wenn ich das mal anmerken darf. Wenn man den Geschmack ansetzt, dann ist es auch eine Art Niveauachterbahn (Abstürze und Steigungen sind da gleich interessant!).

    Und nach einem gefühlten Bildschirm-Kilometer taucht van Gogh auf (sogar als Dichtung!), während andernorts über Heckenschützen metaphorisiert wird. Erstaunlich!

    Und während man zwischendurch über verschiedene Namen stolpert, kann man kurzzeitig durchaus vergessen, dass es um einen, in eine Psychiatrie in Bayreuth Eingesperrten Menschen namens Gustl Ferdinand Mollath geht.

    PS: Ich bin nicht derselbe "anonym" wie einer der Vorangegangenen. Was ich aber natürlich nicht beweisen kann (will!)...

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    1. Zitat: »PS: Ich bin nicht derselbe "anonym" wie einer der Vorangegangenen. Was ich aber natürlich nicht beweisen kann (will!)... « Zitatende

      Darf ich Sie dann mit Herr Forentroll ansprechen? Wenn Sie nicht die anonyme Psychiaterin sind?
      Schade, wären Sie letztere hätte ich jetzt gerne gefragt, ob Sie die Krankenberichte Ihrer armen Patienten auch so oberflächlich lesen, wie die Beiträge im Blog.
      Denn: V.v.Gogh litt, so wie ich, unter Morbus Menière. Und wo ist er gelandet? Richtig: in der Irrenanstalt! Und: gehörte er dort hin? Die richtige Antwort wäre: Nein!

      Und was habe ich oben geschrieben, war eine meiner Ängste als Menièrebetroffene? Richtig: dass ich in der Psychiatrie lande! Und würde ich dorthin gehören? Mit Sicherheit nicht!

      Und es geht um Lästigkeit und Nützlichkeit. Der Unterschied ist nun der, dass ich das Gefühl hatte, noch nützlich zu sein, das hat mich vor der Psychiatrie bewahrt. Gustl Mollath wurde lästig. Das hat ihn in die Forensik gebracht. So einfach ist das ...




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    2. Liebe Sylvia, das liefert mir ein gutes Stichwort, auch Dein Buch "ForenTroll" als erstklassigen Lesetipp zu empfehlen:

      http://www.amazon.de/gp/product/3839135117/ref=as_li_ss_il?ie=UTF8&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=3839135117&linkCode=as2&tag=ein-buch-lesen-21

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  28. @Hoffmann



    Rainer Hoffmann nahm als Gast an der Jahresversammlung der GEP am 27. 4.2013 teil. Er beantragte hier die Mitgliedschaft. Über seinen Antrag hatte, als bald darauf Querelen mit ihm begannen, der Vorstand noch nicht ent­schieden. Zu Hoffmanns Austritt aus der GEP sei be­merkt, daß er aus ihr nicht austreten konnte. Er war nie Mitglied.



    Dr. Dietrich Koch

    GEP-Vorstandsmitglied

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  29. An alle Kommentatoren: Vielen Dank für Ihre/Eure Beiträge. Der Übersichtlichkeit wegen schließe ich diesen Kommentarstrang, da es einen neuen Beitrag zum Thema gibt. Die Diskussion kann dort weitergehen:
    http://www.ein-buch-lesen.de/2013/06/wider-die-zwangspsychiatrie-die.html

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