Sonntag, 26. Juli 2015

288 »Widersprüchliches in den Evangelien in Sachen Auferstehung«

Teil 288 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein

Echte Pferde, echtes Feuer, echter Pulverdampf...

Nach Bad Segeberg haben mich, ich gebe es zu, zunächst keine theologischen Studien, sondern die berühmten Karl-May-Festspiele gelockt: 2014 wurde »Unter Geiern – Der Geist des Llano Estacado« gegeben, 2015 steht »Im Tal des Todes« auf dem Spielplan. Im Kino werden immer teurere Blockbuster geboten, in denen die »Schauspieler« kaum noch eine Chance haben wirklich zur Geltung zu kommen, weil immer raffiniertere »special effects« alles dominieren. Hinter den Kulissen wird eifrig an einem »Duftkino« gearbeitet. Ein »sniffman«, ein »mobiles Duftgerät« von der Größe eines Walkmans, soll für geruchliche Untermalung sorgen. Ob sich diese Neuerung je durchsetzen wird, das sei dahingestellt. In Bad Segeberg indes ist ein solcher technischer Schnickschnack nicht erforderlich. Da galoppieren echte Pferde, manchmal auch zwischen den Zuschauern, da sorgt Pyrotechnik für echten Pulverdampf, da werden Fantasien von Karl-May-Lesern nicht in teurer 3D-Technologie geboten, sondern real umgesetzt. Mit den Karl-May-Festspielen, die Jahr für Jahr mehr Zuschauer anlocken, kann kein Kino mithalten.

Die Marienkirche von Bad Segeberg
1156 erfolgte in Bad Segeberg die Grundsteinlegung der Marienkirche. 1199 verweist erstmals eine päpstliche Urkunde auf den Sakralbau, der erst im dreizehnten Jahrhundert vollendet wurde. 1470 wurde das Gotteshaus erweitert. Im Osten wurde ein Chorraum hinzugefügt. 1522 wurde das Kloster Segeberg aufgelöst. Im Dreißigjährigen Krieg kam es zu erheblichen Beschädigungen. 

Das nördliche Querschiff und andere Gebäudeteile waren wohl einsturzgefährdet und mussten abgerissen werden. In den Jahren 1761 bis 1764 wurde das Südschiff abgerissen. Ein neues Schleppdach sollte Schutz bieten. In den Jahren von 1864 bis 1867 wurde die ursprüngliche Gestalt der Kirche rekonstruiert. So wurde das Gotteshaus wieder zur Basilika mit Querschiff.

Betritt man die Marienkirche zu Bad Segeberg heute, so wird in dem fast kühl-sachlichen Bau der Blick auf den Altar gelenkt, dessen farbenprächtiger Altaraufbau an die Marktkirche von Hannover erinnert. Anno 1573 wurden Altar und Retabel an die Stelle im Vorchor verbracht, wo er auch heute noch das Zentrum des Kirchenschiffs bildet.

Altar - der kostbare Aufsatz

Wer den Schnitzaltar geschaffen hat, ist nicht mit Sicherheit feststellbar. Er stammt aus dem frühen 16. Jahrhundert. Es könnte sich um ein frühes Werk des Bildhauers und Bildschnitzers Johannes Brüggemann (um 1480 geboren, etwa 1540 in einem Husumer Armenhaus verstorben) handeln.

Für die Anhängerschaft Jesu war es eine schlimme Zeit der Trauer nach dem Schock des gewaltsamen Todes Jesu. Jesus war von den Römern verurteilt am Kreuz gestorben und schließlich beigesetzt worden. Was geschah danach? Schon die frühe Christengemeinde glaubte: Jesus ist auferstanden! Was geschah nach der Grablegung Jesu? Was können wir der Bibel über das für den christlichen Glauben zentrale Ereignis entnehmen?

Der tote Jesus vor dem Kreuz
Die vier Evangelisten Johannes, Markus, Matthäus und Lukas berichten über die Ereignisse an der Grabstätte. (1) So kurz die Berichte  auch sind, so widersprechen sich die wenigen Verse doch in zahlreichen Punkten. Einig sind sich die vier Autoren nur darin, dass es Frauen waren, die als erste Jesu Grab besuchten. Aber wie viele waren es und welche Frauen? Schon da gehen die Meinungen auseinander!

Johannes: Eine Frau, nämlich Maria von Magdala.
Matthäus: Zwei Frauen, nämlich Maria von Magdala und die »andere Maria«.
Markus: Drei Frauen, nämlich Maria von Magdala, Maria (Mutter des Jakobus) und Salome.
Lukas: Mindestens fünf Frauen, nämlich Maria von Magdala, Johanna, Maria (Mutter des Jakobus) und »die anderen mit ihnen«. Drei Frauen werden namentlich genannt. Die »anderen mit ihnen« müssen mindestens zwei Frauen gewesen sein.

Wie viele Frauen eilten also ans Grab und wann? War es nur eine Frau oder waren es zwei, drei oder mehr? Und wann kamen sie zum Grab?

Johannes: Nachts, als es »noch finster war«.
Markus: Beim Sonnenaufgang.

Das Grab konnte mit einem gewaltigen Stein verschlossen werden. War der Eingang zum Grab frei oder offen?

Matthäus: Das Grab war geschlossen. Ein Engel musste den Stein erst wegwälzen. Nur Matthäus berichtet von »Wachen«, die einen Diebstahl des Leichnams Jesu verhindern sollten. Markus, Lukas und Johannes wissen nichts von diesem wichtigen Detail.
Markus, Lukas und Johannes: Das Grab war bereits offen.

Von den Toten auferstanden
Wen trafen die ersten Zeugen?

Matthäus: Den Engel des Herrn.
Markus: Einen Jüngling.
Lukas:  »Zwei Männer mit glänzenden Kleidern«.
Johannes: Zwei Engel.

Waren der Engel des Herrn von Matthäus und der Jüngling von Markus ein und derselbe? Waren die »zwei Männer« von Lukas die »zwei Engel« von Johannes? So uneins wie sich die Evangelisten über die Männer/ Engel sind, so uneins sind sie sich darüber, wo sie sich befanden und was sie genau taten.

Matthäus: Der eine Engel befand sich außerhalb des Grabes.
Markus: Der Jüngling saß in der Gruft und zwar rechts von Jesu Totenbahre.
Lukas: Die zwei Männer standen (vermutlich) in der Gruft.
Johannes: Die zwei Engel saßen in der Gruft und zwar je einer am Kopf- und Fußende von Jesu Totenbahre.

Einig sind sich die vier Evangelisten in einer Beobachtung:  Jesus, der Gekreuzigte, lag nicht mehr aufgebahrt im Felsengrab. Er war verschwunden. Verkündeten nun die Frauen, was sie beobachtet hatten? Selbst bei der Antwort auf diese wichtige Frage gibt es einen eklatanten Widerspruch! Es sieht nicht so aus, als ob die Frauen an Jesu Auferstehung geglaubt hätten. Sonst wären sie ja nicht über das Verschwinden des Leichnams erstaunt gewesen. Aber offenbar mussten sie erst über den Verbleibt des verschwundenen Jesus aufgeklärt werden. Im Evangelium nach Markus erfahren sie vom Jüngling im weißen Gewand (2): »Entsetzt euch nicht! Ihr sucht Jesus von Nazareth, den Gekreuzigten. Er ist auferstanden, er ist nicht hier.« 

Matthäus: Die Frauen teilten es »seinen Jüngern« mit großer Freude mit.
Markus: Die Frauen flohen entsetzt und »sagten niemandem etwas, denn sie fürchteten sich«.
Lukas: Die Frauen »verkündeten das alles den elf Jüngern und den anderen allen«.
Johannes: Maria Magdalena bleibt zunächst beim Grab.

Jesu Totenbahre ist leer. Was ist mit dem Gekreuzigten geschehen?

Matthäus: Maria von Magdala und »die andere Maria« erfahren vom Engel: Jesus ist auferstanden.
Markus: Maria von Magdala, Maria (Mutter des Jakobus) und Salome erfahren vom »Jüngling«: Jesus ist auferstanden.

Himmelfahrt Jesu
Lukas: Mindestens fünf Frauen, nämlich Maria von Magdala, Johanna, Maria (Mutter des Jakobus) und »die anderen mit ihnen« erfahren von den »zwei Männern«: Jesus ist auferstanden.

Johannes: Maria von Magdala vermutet, der Leichnam Jesu sei gestohlen worden. Maria glaubt zunächst nicht an die Auferstehung. Schließlich tritt ihr Jesus gegenüber, aber sie erkennt ihn zunächst nicht. Jesus selbst verkündet, er sei auferstanden. Nur bei Johannes erscheint Jesus am leeren Grab. Bei Matthäus, Markus und Lukas findet die Begegnung erst später, zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt, statt.

Man kann sich die Freude Marias gut vorstellen. Eben noch war sie zutiefst betrübt über den Kreuzestod Jesu. Jetzt erfährt sie: Er ist auferstanden! Begeistert will sie Jesus begrüßen. Der aber weist sie mit einer seltsamen Begründung zurück! Bei Johannes (3) lesen wir: »Rühre mich nicht an! Denn ich bin noch nicht aufgefahren zum Himmel!«

Nachzuvollziehen ist diese Begründung nicht. Maria darf Jesus nicht berühren, da er noch nicht gen Himmel gefahren sei. Aber nach der Himmelfahrt kann sie ihn nicht mehr berühren, da er dann ja im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr greifbar ist. Bei Matthäus (4) gibt es dieses Tabu nicht. Jesu Jünger, zu denen ganz offensichtlich auch Maria Magdalena gehört, dürfen ihn zur Begrüßung anfassen. Und das, obwohl er zu diesem Zeitpunkt ja auch noch nicht zum Vater gen Himmel gefahren war!

Blick in die Marienkirche
Der Theologe John Wenham gehört nicht gerade zu den kritischen Vertretern seiner Zunft. Für ihn ist die Bibel das Buch der Wahrheit. Aber auch er muss in seinem Buch »The Easter Enigma« (5)  konstatieren: »Nun wird die Geschichte von Jesu Auferstehung von verschiedenen Autoren erzählt, deren Berichte voneinander in einem erstaunlichen Maße abweichen. So sehr, dass  herausragende Gelehrte kategorisch festgestellt haben, dass sie nicht miteinander in Einklang gebracht werden können.«

Fußnoten

1) Das Evangelium nach Matthäus Kapitel 28, Verse 1-10, das Evangelium nach Markus Kapitel 16,1-11, das Evangelium nach Lukas Kapitel 24, Verse 1-12 und das Evangelium nach Johannes Kapitel 20, Verse 1-18
2) Das Evangelium nach Markus Kapitel 16, Vers 6
3) Das Evangelium nach Johannes Kapitel 20, Vers 17
4) Das Evangelium nach Matthäus Kapitel 28, Vers 9
5) Wenham, John: »Easter Enigma«, Grand Rapids 1984, S. 99

Die Marienkirche von Bad Segeberg
289 »Maria Magdalena?«
Teil 289 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein,                       
erscheint am 02.08.2015

Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Sonntag, 19. Juli 2015

287 »Das Geheimnis des Bluttuchs«

Teil 287 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein




Das Kirchlein von Urschalling
Das Kirchlein wirkt auf den ersten Blick unscheinbar. Wann genau der Grundstein gelegt wurde, ist nicht bekannt. Vermutlich wurde es im späten 11. Jahrhundert irgendwo im »Nirgendwo« am Chiemsee gebaut. Im späten 12. Jahrhundert gewann es an Bedeutung, als die Grafen von Falkenstein eine Kapelle für ihre »Zweitburganlage« suchten und sich schließlich für »St. Jakobus« entschieden.

Der herrlichen Malereien wegen reiste ich nach Urschalling. Die Fresken entstanden im 12., 13. Und 14. Jahrhundert. Zwischen dem 17. Und dem 19. Jahrhundert wurden die wertvollen Fresken wiederholt übertüncht und überkleistert. Warum? Störte man sich an der Dominanz der Frauen in den altehrwürdigen Darstellungen? Anno 1923 jedenfalls wurden sie durch einen Zufall wiederentdeckt. 1940 wurde mit ersten Restaurierungsarbeiten begonnen. Weitere aufwändige Kampagnen wurden in den folgenden Jahrzehnten durchgeführt, die »St. Jakobus« zu einer wichtigen Kirche machten, deren Malereien man wie ein Buch lesen kann.

Die mysteriöse Trinität (Urschalling)
Geradezu ketzerisch mutet die Darstellung der »Heiligen Dreifaltigkeit« für manche Zeitgenossen an. Wird die mysteriöse »Trinität« doch als Wesen mit drei Oberkörpern dargestellt: Gottvater, Sohn Jesus und in der Mitte – als Frau! – der »Heilige Geist«. Man müsste also konsequenter Weise von der »heiligen Geistin« sprechen, die im »Neuen Testament« vom Himmel kommt und über Jesus kommt (1). Im »Wörterbuch der feministischen Theologie« (2) lesen wir:

»Eine Sondertradition … hat sich um den Heiligen Geist gebildet: Schon das alttestamentliche Wort für Geist, ›Ruach‹, wurde in der weiblichen Form gebraucht, auch als Taubensymbol, zugleich Erossymbol, das auch den Göttinnen Aphrodite und Innana zugeordnet war, ist weiblicher Natur.«
Diese »Heilige Geistin« hat mich nach Urschalling an den Chiemsee geführt. Bei meiner nächtlichen Ankunft am damals gänzlich unbeleuchteten »Bahnhof« wäre ich fast vom abrupt endenden, ungesicherten Bahnsteig gestürzt. Nach einer erholsamen Übernachtung in einer kleinen, rustikalen Pension stand ich dann am Morgen allein im Kirchlein und staunte über die noch erhaltene Bilderflut an Wänden und Decke.

Nur wenige Stunden ist die einstige Wehrkirche geöffnet, dabei könnte ich tagelang im kleinen Gotteshaus von Bild zu Bild wandern und versuchen, die gemalten Darstellungen wie ein Buch zu lesen. Während ein geschriebener Text immer nur eine Lesart zulässt, können Gemälde auch vieldeutig sein.  Die »Heilige Geistin« zwischen Jesus und Gottvater bietet reichlich Raum für  Spekulationen. Im Gewölbe des Chors… eine wirklich mysteriöse Dreifaltigkeit mit weiblichem Anteil.

Das Antlitz Jesu von Urschalling

An der Nordwestwand des Chorjochs, über einem Fenster, breitet eine junge Frau ein Tuch aus. Darauf ist das Antlitz Jesu zu sehen. Wie das Bildnis aufs Tuch kam, das erzählt eine uralte christliche Legende, die schon seit dem 6. Jahrhundert im Abendland kursierte. Veronika wollte sich, so die Legende, von einem Maler ein Bildnis Jesu auf einem Tuch anfertigen lassen. Unterwegs traf Veronika Jesus, erzählte ihm von ihrem Vorhaben. Jesus ließ sich das Tuch geben und als er es zurückreichte, war darauf sein Antlitz zu sehen. In einer späteren, dramatischeren Form der Legende entsteht das Bildnis, als der geschundene Jesus zur Hinrichtungsstätte getrieben wird. Entkräftet von der Last des Kreuzbalkens bricht Jesus zusammen, Veronika reicht  ihm das Tuch. Dankbar trocknet Jesus sein Gesicht… und hinterlässt darauf das Abbild seines Antlitzes.

»vera ikon« (Marktkirche Hannover)
An der Nordwand des Chorjochs von Urschalling sehen wir Veronika, die das »Schweißtuch« mit dem Gesicht Jesu hält. Sie selbst tritt in den Hintergrund, das »vera ikon«, das »wahre Bild«, wird uns entgegengehalten. In der Marktkirche von Hannover, ebenso dem Heiligen Jakobus geweiht, wird das Geschehen auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte plastisch dargestellt. Jesus wankt förmlich unter der Last des Kreuzes. Um ihn zu verspotten, hat man ihm einen goldenen Königsmantel umgehängt. So sollte demonstriert werden, dass die Römer niemanden ungestraft davonkommen ließen, der sich als König der Juden bezeichnete. Ein römischer Soldat geht voran, zerrt Jesus an einem Strick hinter sich her.

Hinter Jesus ist eine Frau zu sehen, die der Prozession des Schmerzes folgt. Ich vermute, dass Jesu Mutter Maria gemeint ist. Begleitet wird sie von einem Mann, von dem nur ein kleiner Teil des Kopfes zu sehen ist. Es könnte sich um den Lieblingsjünger Jesu, also vermutlich um Johannes, handeln. Die beiden werden von einem weiteren römischen Soldaten angeschrien. Vorn links im Bild kniet eine junge Frau. Sie hat soeben das »Schweißtuch« erhalten. Im Verlauf der Jahrzehnte habe ich so manche Darstellung dieser Szene gesehen, nirgendwo war das Abbild Jesu auf dem Tuch so plastisch herausmodelliert wie im Schnitzwerk des Altars in der Marktkirche von Hannover. 

Das blutige Antlitz im Tuch ist genauso dreidimensional geschnitzt wie die Gesichter aller Akteure.Man könnte meinen, im Tuch liege ein abgeschlagenes Haupt... Wollte der Künstler betonen, dass seine Darstellung besonders realistisch sein soll, die Wirklichkeit in allen Einzelheiten wiederspiegelt?

Das Antlitz im Tuch (Marktkirche Hannover)
Eine Frage stellt sich nun: Ist die Geschichte vom »Schweißtuch der Veronika« nur eine für den Gläubigen erfundene, rein fiktive Geschichte ohne jeden realen Hintergrund? Michael Hesemann, er studierte Geschichte, Kulturanthropologie, Germanistik und Journalistik, ist überzeugt: Die Legende hat einen realen Hintergrund! Es hat existiert und es existiert noch heute. Bekannt ist die Reliquie als das »Schweißtuch von Oviedo«, auch »Santo Sudario von Oviedo« genannt. Das blutverschmutzte Leinentuch wird in der Kathedrale San Salvador in Oviedo, Spanien, aufbewahrt.

Es ist mehr als verblüffend: Es gibt Blutspuren auf dem sogenannten Schweißtuch von Oviedo, die den Verletzungen durch die Dornenkrone Jesu Christi zuzuordnen sind. Und die stimmen exakt mit jenen überein, die auf mysteriösen Turiner Grabtuchs ebenfalls von der Dornenkrone verursacht wurden.

Sollte es sich beim Bluttuch von Oviedo wirklich um eine echte Reliquie handeln? Michael Hesemann ist in seinem umfangreichen Werk über »Das Bluttuch Christi« (3) mit kriminalistischem Spürsinn eine überzeugende Indizienkette gelungen, vom Kreuz von Golgatha über die Abnahme des toten Jesu vom Kreuz bis hin zur Grablegung. Demnach umhüllten das »Schweißtuch von Oviedo« und das »Turiner Grabtuch« vor rund zwei Jahrtausenden Gesicht und Körper Jesu. Und in der Tat: Die Flecken auf beiden Tüchern rühren von denselben Wunden her. Wissenschaftlich exakt konnte der Tod des Mannes rekonstruiert werden, bis hin zur Grablegung.

Michael Hesemann (4): »Beide Tücher umhüllten den toten Körper desselben Mannes – und dieser Mann muss Jesus Christus gewesen sein. Selbst sein Antlitz konnte wissenschaftlich rekonstruiert werden. Stumme Zeugen der Passion beginnen jetzt zu reden.«

Mir kommt ein Zitat von Ralph Waldo Emerson (1803-1882) in den Sinn: »Selbstaufopferung ist das wirkliche Wunder, aus dem alle anderen Wunder entspringen.« Aber der vermeintlich wissenschaftlich geschulte Zeitgenosse lehnt den Glauben an Wunder ab. Dabei hat niemand einen so festen Glauben wie der Agnostiker. Ein Agnostiker glaubt, dass sein wissenschaftliches Weltbild Wunder ausschließt. Schade, dass er nicht erkennt, wie eng sein geistiger Horizont ist. »Wunder stehen nicht im Gegensatz zur Natur, sondern nur im Gegensatz zu dem, was wir über die Natur wissen.«, formulierte der Heilige Augustinus.

Leider halten Agnostiker, ob sie es zugeben oder nicht, ihr Wissen für allumfassend. Sie haben ein Defizit an Selbstkritik und leiden an Fantasielosigkeit.


Beisetzung Jesu (Marktkirche Hannober)
Fußnoten

(1) Evangelium nach Markus, Kapitel 1, Vers 11, sowie Evangelium nach Lukas, Kapitel 3, Vers 22 und Evangelium, sowie Evangelium nach Matthäus Kapitel 3 Vers 17
(2) Gössmann, Elisabeth, Moltmann-Wendel u.a. (Hrsg.): »Wörterbuch der feministischen Theologie«, Gütersloh 1991, S. 239
(3) Hesemann, Michael: »Das Bluttuch Christi/ Wissenschaftler auf den Spuren der Auferstehung«, München 2010
(4) ebenda, Text auf dem Buchcover hinten

Zur Lektüre empfohlen:

Badde, Paul: »Das Grabtuch von Turin oder das Geheimnis der heiligen Bilder«,
München 2010

Hesemann, Michael: »Das Bluttuch Christi/ Wissenschaftler auf den Spuren der Auferstehung«, München 2010

Schlömer, Blandida Paschalis: »Il Volto della Parola GESÙ/ Jesus - Das Gesicht
des Wortes«, Teramo 2010

Siliato, Maria Grazia: »Und das Grabtuch ist doch echt/ Die neuen Beweise/
Das Turiner Grabtuch ist 2000 Jahre alt«, Lizenzausgabe, Augsburg 1998

288 »Widersprüchliches in den Evangelien in Sachen Auferstehung«
Teil 288 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein,                       
erscheint am 26.07.2015

Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Sonntag, 12. Juli 2015

286 »Das Kreuz mit dem Prozess«

Teil 286 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein


Der gefesselte Jesus wird vor Hannas gebracht.

Was geschah mit Jesus, nachdem er im Garten Gethsemane verhaftet und abgeführt worden war? Die Aussagen der Evangelisten dazu sind widersprüchlich. Nach Lukas wurde Jesus in der Nacht von seinen Häschern gepeinigt (1): »Die Männer aber die Jesus gefangen hielten verspotteten ihn und schlugen ihn.« In der Nacht findet nach Lukas kein Verhör statt. Erst am Morgen wurde Jesus vor den Hohen Rat geführt.

Im Evangelium nach Johannes (2) gab es keine Wartezeit, vielmehr schaffte man Jesus offenbar umgehend in der Nacht und nicht erst am Morgen zu Hannas:  »Die Schar aber und ihr Anführer und die Knechte der Juden nahmen Jesus und banden ihn und führten ihn zuerst zu Hannas; der war der Schwiegervater des Kaiphas, der in jenem Jahr Hoherpriester war.«  Nach Befragung und Misshandlung wurde Jesus weitergereicht (3): »Und Hannas sandte ihn gebunden zu dem Hohenpriester Kaiphas.«

Jesus vor Kaiphas

Im Evangelium nach Markus wird der Sachverhalt so dargestellt (4): » Und sie führten Jesus zu dem Hohenpriester; und es versammelten sich alle Hohenpriester und Ältesten und Schriftgelehrten.«  Konform mit Markus geht Matthäus (5): »Die aber Jesus ergriffen hatten, führten ihn zu dem Hohenpriester Kaiphas, wo die Schriftgelehrten und Ältesten sich versammelt hatten.«

Im Evangelium nach Lukas (6) bleibt der Hohepriester anonym, nur sein Titel wird genannt. In seiner Apostelgeschichte (7) heißt der Hohenpriester – und das ist falsch – Hannas. Historisch korrekt ist das Evangelium nach Matthäus. Der Hohepriester war damals Kaiphas. Der Verfasser des Evangeliums nach Johannes nennt zunächst den richtigen Namen (2), nämlich Kaiphas. Doch wenige Worte später heißt der Hohepriester im Johannes-Evangelium plötzlich Hannas. Eindeutig wird – nach Johannes – Jesus zunächst von Hannas verhört, und der wird als »Hohepreister« bezeichnet (9). Wenige Worte später lesen wir wieder – historisch korrekt vom Hohepriester Kaiphas.

Jesus vor Herodes

Mögliche Erklärung: Hannas war Hohenpriester, wurde aber 15 n.Chr. abgesetzt. Führte er trotzdem seinen Titel weiter? Wurde also Jesus zunächst zum ehemaligen und dann zum aktuellen Amtsinhaber gebracht? Aber warum sollte der abgesetzte Würdenträger überhaupt konsultiert worden sein? Kam es den Verfassern der Evangelien auf historische Details nicht an? Oder waren sie ihnen gar nicht bekannt?

Wer ließ Jesus verhaften? Waren es die Juden, die in Jesus einen gotteslästerlichen Verbrecher sahen? Oder waren es die Römer, die Jesus als Widerstandskämpfer fürchteten? Oder arbeiteten Priesterschaft der Juden und römische Militärmacht Hand in Hand? Bei Johannes (10) machten sich Römer und Juden auf, um Jesus im Garten Gethsemane gefangen zu nehmen: eine »speira«, also eine Kohorte von 600 Mann und die »Knechte der Juden«.

Geißelung Jesu

Rom war die Besatzungsmacht, das »Heilige Land« unterstand Rom. Das empörte natürlich strenggläubige Juden. Ist es denkbar, dass sich die römische Besatzungsmacht herabließ, Jesus im Auftrag der Juden zu verhaften? Ist es wahrscheinlich, dass die römischen Truppen ausgerechnet zu Hannas brachten, den die Römer selbst rund fünfzehn Jahre zuvor abgesetzt hatten?

Ich hatte 1976 Gelegenheit, mit Rudolf Augstein über Jesu‘ Prozess und Hinrichtung zu sprechen. Rudolf Augstein (1923-2002), Spiegelherausgeber und profilierter Journalist, hatte 1972 ein penibel recherchiertes Buch über Jesus publiziert (11), das nicht nur in Deutschland heiße Diskussionen auslöste. Rudolf Augstein fand meine Bemühungen, den historischen Ablauf der letzten Lebenstage Jesu anhand der biblischen Texte zu rekonstruieren (12), »nicht wirklich amüsant«. Ich würde in den Schriften des »Neuen Testaments« eine Vielzahl von Behauptungen zum Ablauf der Geschehnisse finden. Jede davon sei mehr oder minder »unwahrscheinlich«. Sicher, es gebe für jede »Unwahrscheinlichkeit« eine »theologische Erklärung«, aber die Summe der »erklärten Unwahrscheinlichkeiten« ergebe »kein sinnvolles Ganzes«.

Richtig ist, dass die Faktenlage mehr als unsicher ist. Ist es denkbar, dass die römische Autorität Jesus den Juden überließ? Ist es denkbar, dass eine jüdisch-religiöse Gerichtsbarkeit ein Todesurteil verhängen konnte? Darüber streiten sich bis heute die Gelehrten. Leider geben die Schriften des »Neuen Testaments« weniger Nachprüfbares her als wir gerne hätten. Wer hat Jesus verhört und verurteilt? Wer ist damals im Hause des Kaiphas zusammengekommen? War es der »Große Sanhedrin«, bestehend aus Hohenpriester, Ältesten und Schriftgelehrten? Der »Große Sanhedrin« war so etwas wie eine juristische Institution im »Heiligen Land«. Aber fällte der »Große Sanhedrin« Urteile? War er befugt, Menschen wie Jesus zum Tode zu verurteilen? Die Meinungen der Experten gehen weit auseinander.

Jesus wird verspottet und gepeinigt

Joseph Gedalja Klausner (1874 -1958) war ein russischer Historiker und Religionswissenschaftler, postulierte in seinem Buch über Jesus von Nazareth (13), dass die Römer dem Sanhedrin die Strafgerichtsbarkeit weitestgehend entzogen haben. Demnach durfte der Sanhedrin Jesus nicht zum Tode verurteilen und schon gar nicht das Urteil vollstrecken lassen. Wer also machte Jesus den Prozess? Und warum wurde Jesus nach Römerart gekreuzigt, wenn er von den Juden verurteilt wurde? Hätte er dann nicht gesteinigt werden müssen? Und wenn Pilatus wirklich von der Unschuld Jesu überzeugt gewesen wäre, hätte er ihn dann trotzdem kreuzigen lassen?

Die neutestamentlichen Quellen bieten wenig wirklich Greifbares. Trotzdem schreiben Theologen üppige Wälzer. Der Neutestamentler Josef Blinzler (1910-1970) zum Beispiel überrascht mit seinem 530 Seiten dicken Opus über den »Prozeß Jesu« (14). Übertroffen wird der Gelehrte  von seinem Kollegen Willibald Bösen (1938 geboren). Der römisch-katholische Theologe war bis zum Ende des Sommersemesters 2003 Professor für Biblische Theologie und ihre Didaktik an der Universität Bielefeld. Auf immerhin 410 breitet er sich über den letzten Tag des Jesus von Nazareth (15) aus und verspricht alles zu enthüllen, so der Untertitel seines Opus »Was wirklich geschah«. Keine Frage bleibt unbearbeitet. Hing Jesus nackt am Kreuz? Oder trug er einen Lendenschurz oder ein Schamtuch? Nirgendwo im »Neuen Testament« findet sich ein Hinweis auf dieses Detail.

So kommt Willibald Bösen zur Erkenntnis (16): »Letztlich ist diese Frage nicht mehr sicher zu entscheiden.«

Jesus mit Dornenkrone wird vor seine Ankläger geführt

In einem Seminar zum »Neuen Testament« wurde auch diese Frage an der Universität von Erlangen erörtert, wo ich in den 1970er Jahren evangelische Theologie studierte. Einigung wurde nicht erzielt. »Jesus trug am Kreuz ein Schamtuch. Wenn dem nicht so gewesen wäre, hätten das die Evangelisten erwähnt!«, meinte unser Professor. »Jesus war ganz nackt am Kreuz!«, widersprach mutig sein Assistent. »Die Evangelisten wären sonst unbedingt auf ein Schamtuch eingegangen. Es war in ihren Augen aber nicht schicklich, die nackte Wahrheit zu erörtern. Jesus ganz und gar nackt, das passte nicht zu ihrem Bild vom Messias.«

Es ist schon erstaunlich, welche Detailfreude Willibald Bösen an den Tag legt, was den Prozess Jesu angeht. So fabuliert er, dass zunächst beim jüdischen Verhör (17) »eine Clique aus zehn bis zwölf maßgeblichen« jüdischen Würdenträgern anwesend war. Von diesen Männern folgten dann, so Bösen, »insgesamt vier bis fünf« (18) dem Delinquenten Jesus zu Pilatus. Auch wie lang der Prozess dauerte, behauptet Bösen zu wissen (19): »mit allen Wartezeiten fünf Stunden«. Wie der Wissenschaftler zu derlei Erkenntnissen kommt, bleibt ein Rätsel. Aus dem »Neuen Testament« jedenfalls kann er auch mit viel Fantasie diese Angaben nicht herausgelesen haben.

Pilatus gibt Jesus zur Kreuzigung frei

Nüchtern stellt das »Arbeitsbuch zum Neuen Testament« fest (20): »Der historisch gesicherte Grundbestand der Passionstradition erweist sich als relativ schmal. Unbezweifelbar ist die Tatsache der Verurteilung Jesu, ferner seine Kreuzigung und sein Tod, überaus wahrscheinlich ist die Beisetzung des Verstorbenen durch einen Fremden.«

Alles andere als nüchtern sind die 21 Felder auf dem Hochaltar zu Bremen. Sie sind ebenso wie die nach den vier Evangelisten benannten Bücher des »Neuen Testaments« beeindruckende Bekenntnisse zum christlichen Glauben. In unserer Zeit ist das so schlicht formulierte Gebot der christlichen Nächstenliebe wichtiger denn je, zumal es leider offenbar in weiten Teilen unseres Planeten nicht beherzigt wird. Wir leben leider in einer Welt des wachsenden Fanatismus, der grausame Gewalt als vermeintliche Befolgung religiöser Gebote predigt. Zu Beginn des dritten Jahrtausends nach Christus sind es fundamentalistische Islamisten, die Hass predigen. »Liebe deinen nächsten wie dich selbst!«, wenn wir alle, über die Konfessionen hinweg, dieses Gebot befolgen würden... wir kämen dem Paradies ein sehr großes Stück näher.

Niemand wird heute bestreiten, dass das Christentum zu Europa, zu Deutschland gehört. Wir sind im christlichen Abendland verwurzelt. Sollten wir da nicht alle zumindest das »Neue Testament« lesen? Zu unserem Erbe gehören auch viele sakrale Baudenkmäler aus frühen Zeiten, Kapellen, Kirchen und Kathedralen. Sie bieten jedem Zeitgenossen immer noch Zuflucht vor der lauten Hektik unseres Alltags... Stille im Lärm.

Fußnoten

(1) Evangelium nach Lukas Kapitel 22, Vers 63
(2) Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Verse 12 und 13
(3) Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Vers 24
(4) Evangelium nach Markus Kapitel 14, Vers 53
(5) Evangelium nach Matthäus Kapitel 26, Vers 57
(6) Evangelium nach Lukas Kapitel 22, Vers 54
(7) Apostelgeschichte des Lukas Kapitel 4, Vers 6
(8) Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Vers 13
(9) Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Vers 19
(10) Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Vers 12
(11) Augstein, Rudolf: »Jesus Menschensohn«, München 1972
(12) Handschriftliches Gedächtnisprotokoll des Gesprächs mit Rudolf Augstein,
verfasst von Walter-Jörg Langbein
(13) Klausner, Joseph Gedalja: »Jesus of Nazareth: His life, times, and teaching«, London 1947
(14) Blinzler, Josef: »Der Prozess Jesu«, 4. Auflage, Regensburg 1969
(15) Bösen, Willibald: »Der letzte Tag des Jesus von Nazaret/ Was wirklich geschah«, Freiburg 1999
(16) ebenda, Seite 288
(17) ebenda, Seite 175
(18) ebenda, Seite 215
(19) ebenda, Seite 240
(20) Conzelmann, Hans und Lindemann Andreas: »Arbeitsbuch zum Neuen Testament«, 14. Auflage, Tübingen 2004,S. 505

Zu den Fotos: 

Alle Fotos (Altar Marktkirche Hannover): Walter-Jörg Langbein


287 »Das Geheimnis des Bluttuchs«,
Teil 2867 der Serie

»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein,                       
erscheint am 19.07.2015


Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Montag, 6. Juli 2015

Kino: »Mollath - Und plötzlich bist du verrückt«

Ein Beitrag von Ursula Prem

>> Jetzt auch als Video verfügbar (amazon)

Die Herausforderung war eine gewaltige, und die beiden Jung-Regisseurinnen Leonie Stade und Annika Blendl haben sich ihr mit Bravour gestellt: In 93 Minuten erzählt ihr Film »Mollath – Und plötzlich bist du verrückt« die Geschichte des Justiz- und Psychiatrieskandals, der den Nürnberger Gustl Mollath siebeneinhalb Jahre lang seiner Freiheit beraubt hatte. Zu Unrecht, wie das Landgericht Regensburg im Jahre 2014 unmissverständlich klarstellte.

Gustl Mollath
Foto: U. Prem
Herausgekommen ist ein ebenso sensibles wie hintergründiges Porträt des Menschen Mollath, wie ein Mosaik zusammengesetzt aus seinen eigenen Statements und den atmosphärisch dicht gefügten Stellungnahmen anderer Personen. Dabei enthalten sich die Macher in erfreulicher Weise jeglicher Schwarz-Weiß-Schablone. Wie ein buntes Wimmelbild arrangiert der ebenso intelligent angelegte wie bildgewaltige Film verschiedene Situationen und Menschen um die zentrale Figur und macht auf unmittelbare Weise begreifbar, warum der Fall Mollath zu keiner abschließenden Lösung finden kann und wird: Das Mosaik muss an den Rändern zwangsläufig offenbleiben. Auf eine verbindende Klammer haben Blendl, Stade und Dramaturg Oliver Kahl dennoch nicht verzichtet: Die eindringliche Bildfindung vom einsamen Mondfahrer im Raumanzug erklärt auf emotionaler Ebene, was begrifflich nicht mehr fassbar ist.

Die auffallende Zurückhaltung im eigenen Urteil ist eine der vielen Stärken des Films: Blendl und Stade lassen die Dinge für sich selbst sprechen. Und so mag es der Mollath-Berichterstatterin des Magazins SPIEGEL, Beate Lakotta, ja zuerst gar nicht aufgefallen sein, wie sehr sie sich mit ihrem übergriffigen, pseudodiagnostischen Vokabular vor laufender Kamera selbst ins Abseits schoss, viel mehr noch als mit dem hinlänglich bekannten Ausfluss ihrer Feder, der im Laufe des Wiederaufnahmeverfahrens die publizistische Hauptstütze des gebeutelten psychiatrischen Systems darstellte. Da passt die Stimme des namenlosen SPIEGEL-Mitarbeiters aus dem Off wie die Faust aufs Auge, der seiner Kollegin zu ihrer »tollen Geschichte über den verrückten Franken« gratuliert. »Müssen wir jetzt alles noch mal machen?«, fragt Lakotta die Filmer im Anschluss. – Nein, muss man nicht. Denn gerade diese informelle Szene ist es, die das bezeichnendste Licht auf diese Art von Journalismus wirft. Und so ist es auch der untrügliche Instinkt für das Draufhalten im richtigen Moment, der die Macher des Films auszeichnet.

Das Plakat zum Film
Eine Fähigkeit, die auch Titelheld Mollath zu großer Offenheit animiert. Seine Ausführungen zum Zerwürfnis mit seinem Verteidiger Gerhard Strate, die tief ins Persönliche abgleiten, lassen seine frühere Erklärung wie ein blutleeres Lippenbekenntnis wirken. Hatte er am 23. Juli 2014 vor dem Landgericht Regensburg noch ausgeführt, er sei über die Mandatsniederlegung völlig überrascht und »am Boden zerstört«, da er in seine Anwälte »vertraue«, kommt der Film (ab ca. 1:13) den tatsächlichen Verhältnissen weitaus näher, wie ich sie auch schon in meinem Blogbeitrag vom 26. August 2014 dargelegt hatte. Und so kann ich nur müde darüber lächeln, wenn Mollath ausführt, normalerweise sei es »wünschenswert«, die Liste der zu beantragenden Zeugen »gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu machen«, doch er habe sich »nicht einmal trauen können, ihm das vorzulegen«, alles sei »auf den letzten Drücker und Larifari«: Ich kann mich gut daran erinnern, wie lange und mit steigender Dringlichkeit Rechtsanwalt Strate seinem Mandanten hinterhertelefoniert hatte, um mit diesem einen Termin zwecks Prozessvorbereitung zu vereinbaren. »Aber haben Sie das Vertrauen verloren?«, hakt die Gesprächspartnerin im Film nach. Mollaths Antwort spricht Bände: »Soll man die Wahrheit sagen? Um ein Vertrauen verlieren zu können, komplett, muss man es jeweils komplett gehabt haben, oder?« Und: Keine Enttäuschung sei es, dass Strate sich »so verhält, wie er sich verhält: Ich habe ihn schon seit Langem in seinem Menschsein erfasst. Und nicht nur ich, andere auch«.

Nun ist es natürlich schwierig, nach der Erfahrung einer siebeneinhalbjährigen vollständigen Entrechtung anderen Menschen zu vertrauen. Dass Strate des Vertrauens dennoch wert gewesen wäre, alleine schon wegen des hohen eigenen Risikos, das er mit der Veröffentlichung derart zahlreicher brisanter Dokumente auf der eigenen Website zugunsten seines Mandanten eingegangen war, hat dieser offenbar bis heute nicht verstanden. Ohne diese kompromisslose Strategie der Transparenz hätte Mollath den klebrigen Armen der Psychiatrie wahrscheinlich niemals mehr entkommen können.

Gerhard Strate
Foto: U. Prem
Strate reagiert gelassen auf die Ausführungen seines ehemaligen Mandanten:

»Es betrübt mich auch nicht, wenn er so etwas sagt. Weil ich schon weiß, und das wusste ich auch von Anfang an, dass Mollath ein nicht einfacher, manchmal etwas störrischer Charakter ist. Aber ohne dem hätte er auch nicht diese Widerständigkeit gehabt. Sonst, wenn er das nicht gewesen wäre, hätte er sich sehr schnell arrangiert. Und er arrangiert sich halt fast nie, oder nur in bestimmten Grenzen. Und nun ist es ihm halt misslungen, sich mit seinem Anwalt zu arrangieren. Schade.«

Und so mag ein wenig auch an einen modernen Don Quixote denken, wer die Schlussszene des Films betrachtet: Gustl Mollath auf dem Motorrad vor dem Hintergrund sich ruhig drehender Windräder. Hier zeigt Kameramann Eugen Gritschneder noch einmal seine ganze Kunst ebenso eindringlicher wie sensibler Bildgestaltung, die den gesamten Film auch zu einer visuellen Meisterleistung macht.


Die aktuelle Gesetzeslage, die dem Irrationalen in Gestalt der forensischen Psychiatrie auch im 21. Jahrhundert noch immer übermäßig viel Raum gewährt, wurde für Gustl Mollath zu einer Lebenskatastrophe. Wo Ärzte zu Richtern werden, regieren Chaos und Willkür. Dabei sind Juristerei und Psychiatrie schon von ihrem Wesen her grundsätzlich unvereinbar. Welch eindrucksvollere unmittelbare Demonstration könnte es für die Wahrheit dieser Erkenntnis geben, als den geifernden »Auftritt« des Psychiaters Dr. Weinberger bei der anschließenden Publikumsdiskussion, der sich an die von mir besuchte Kinovorstellung am 29. Juni 2015 in München anschloss! 

Seinen im Kino etwas unstrukturiert wirkenden Ausführungen, denen ich auf die Schnelle hauptsächlich hatte entnehmen können, dass einen Besuch der Website psychiatrie-und-ethik.de wagen möge, wer die Wahrheit wissen wolle, hat Weinberger dankenswerterweise auf ebendieser noch einmal schriftlich zusammengefasst. Dort heißt es:  

»Nach der Filmvorführung gab es eine kurze Diskussion, zu der u.a. auch Strate mit aufgerufen wurde. Aus dem Publikum heraus wurde spontan moniert, daß der Film die Rolle der Psychiatrie völlig ausspart – was hier verzeihlich ist. Diese Rolle ist, wie unsere Rundbriefe zeigen, so facettenreich, daß ein 90-Minuten dauernder Spielfilm sie nicht ausleuchten, die Arbeit nicht leisten kann. Auf die Mängelanzeige antwortete Strate, daß der Mangel in seinem Buch ausgeglichen werde, die Psychiatrie hier ausgiebig zur Sprache komme. Er und das Publikum bekamen darauf von mir zu hören, daß in dem Buch zur Psychiatrie zwar „viel“ stehe, nur leider wenig Richtiges. Gut sei, daß mit dem erneut beantragten Verfahren – der BGH hat immer noch nicht darüber entschieden – die Diskussion noch nicht beendet sei. Der Film leistet zu ihr jetzt einen Beitrag, seinen wertvollsten vielleicht, indem er die Diskussion neu belebt.«


Weinberger, der die Psychiatriekiste beim Regensburger Mollath-Prozess nur allzu gerne noch viel weiter geöffnet hätte, als die Strafprozessordnung es leider noch immer verlangt, hatte bereits in der heißen Phase des Wiederaufnahmeverfahrens versucht, psychiatrisches Öl ins juristische Feuer zu träufeln. Wie weit die Kluft zwischen Mandant und Verteidiger durch Weinbergers Wirken vergrößert wurde, lässt sich nur schwer abschätzen. Dass Mollath in einer glänzenden Phase des Prozesses ausgerechnet an dem Tage Strate aus heiterem Himmel öffentlich sein Misstrauen bekundete, als Weinberger und sein Kollege Dieckhöfer erst- und einmalig im Zuschauerbereich saßen, mag ja noch ein Zufall gewesen sein. Und ich wäre wohl ein Schelm, dächte ich Böses über meine erste persönliche Begegnung mit Weinberger in der anschließenden Verhandlungspause, als das Gericht über die Mandatsniederlegung der Verteidigung beriet: Dass in diesem langweiligen Prozess nun endlich einmal etwas los sei, verkündete mir ein über beide Ohren grinsender Weinberger, der sich diebisch über diese Entwicklung zu freuen schien. Einen weiteren Hinweis auf seinen Einfluss mag die Tatsache geben, dass ausgerechnet Gustl Mollath selbst nun das Lied der GEP von der »ordentlichen« Psychiatrie singt, die es anzustreben gelte: Der ausgewiesene Befürworter der Zwangspsychiatrie Dr. Friedrich Weinberger hat es damit vollbracht, die fundamentale Kritik eines über alle Maßen vom psychiatrischen System Geplagten auf das Level von idealisierendem Zukleistern herunterzudimmen. Schämt der Mann sich gar nicht? Sicher wird alles besser werden, wenn nur alle »ordentlich« arbeiten, nicht wahr? Weinberger revanchiert sich brav für Mollaths Dienste, indem er auf seiner Website Behauptungen kolportiert, die auch durch ihre ständige Wiederholung nicht wahrer werden. Diese wohl erschütterndsten Folgen von Weinbergers Wirken lassen für mich nur einen Schluss zu: Ein System, das solche Feinde hat, braucht keine Freunde mehr und wird sich künftig sicher aus ganz freien Stücken zu »ordentlicher« Arbeit entschließen.

»Mollath – Und plötzlich bist du verrückt« ist ab 9. Juli 2015 bundesweit in den Kinos zu sehen.
>> Weitere Infos
>> Kinotour - Termine

Projektdaten
Laufzeit 93 min
Drehformat Canon C 300
Vorführformat DCP, Blu-ray
Bildformat 16:9
Ton 5.1 Surround
Sprachfassung Deutsch
Untertitel Englisch
Fertigstellungsjahr 2015
Produktion Man on Mars Filmproduktion
Bayerischer Rundfunk (Redaktion Natalie Lambsdorff)
Hochschule für Fernsehen und Film München
Verleih Zorro Film GmbH
Presse Lindenfels Public Relations
Teamliste
Regie Leonie Stade & Annika Blendl
Kamera Eugen Gritschneder
Buch Annika Blendl, Leonie Stade, Oliver Kahl
Schnitt Nina Ergang
Musik Jochen Schmitt-Hambrock
Produzenten Leonie Stade, Annika Blendl, Michael Schmitt


Weiterführende Bücher zum Thema:
>> »Der Fall Mollath« von Gerhard Strate
>> »Das Recht im Irrenwesen« von Eduard August Schroeder


Update 13. Juli 2015:

Ein dringender Aufruf:


Die noch immer schwelende Frage nach den gesellschaftlichen Hintergründen des Justizskandals um Gustl Mollath sollte jetzt endlich ins Zentrum gerückt werden. Zur weiteren konkreten Aufklärung bedürfte es jedoch der Beweisunterlagen, die Gustl Mollath (laut seiner Aussage vom 11. Juni 2013 vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages) beim Ehepaar Serge und Beate Klarsfeld in Frankreich sowie beim Autor Jean Ziegler in der Schweiz deponiert hatte. Er fügte zwar hinzu, es sei ungewiss, ob das Material dort noch vorhanden wäre: Doch warum sollten derart renommierte und als aufrecht bekannte Persönlichkeiten diesbezüglich schludrig sein?

Wer noch (oder einmal wieder) Kontakt zu Gustl Mollath haben sollte, möge ihn deshalb dringend bitten, nun für die Rückholung des Materials zu sorgen und es, wo möglich, im Internet der Allgemeinheit zur intensiven Auswertung zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank!

Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Sonntag, 5. Juli 2015

285 »Jesus und das Fest der Essener«

Teil 285 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein


Foto 1: Das Heilige Abendmahl in der Marktkirche

Der Marktkirchen-Altar von Hannover, zwischen 1470 und 1485 vollendet, erzählt in einer Art sakralem »Comicstrip« einen Teil der Geschichte Jesu. Ausgelassen wird ein erheblicher Teil von Jesu »Biografie«, der sonst in christlichen Kirchen in unzähligen Gemälden, Fresken und Holzschnitzereien gern opulent präsentiert wird. Es fehlen die Darstellungen idyllischer Stallszenen von Bethlehem, es gibt keinen Hinweis auf die »Heiligen Drei Könige« oder den »Stern«, der die Männer aus dem Morgenland führte. Kein einziges Bild geht auf den Kindermord ein, den Herodes angeordnet haben soll, weil er befürchtete der Messias würde ihn vom Thron des Königs stoßen und sich selbst zum Regenten ausrufen lassen. So etwas hatten doch angeblich die Propheten geweissagt. Und die »Heiligen Drei Könige« waren doch von weither angereist, um den neuen Herrscher zu huldigen.Selbst ins winterliche Weserbergland sind die Heiligen Drei Könige gekommen, auf dem Altarbild von Hannover sucht man sie vergebens...

Foto 2: Keine Spur von den 3 Königen auf dem Altar

Es fehlt auch jegliche Darstellung der Wundertaten Jesu, die ja für die Gläubigen beweisen, dass Jesus der lang ersehnte Messias war. Kennzeichen des Messiastums waren doch Wunder. Wunder galten als das typische Merkmal des Messias schlechthin. Zu Jesu Zeiten gab es nicht wenige Zeitgenossen, die predigend durch die Lande zogen. Jeder konnte behaupten, der von den Propheten geweissagte Messias zu sein. Wer von den selbsternannten Kandidaten aber keine Wundertaten vorzuweisen hatte, wurde nicht ernst genommen.

Die Geschichte Jesu, die uns der Altaraufsatz der Marktkirche wie ein Buch lesen lässt, beginnt sehr spät in der Biografie Jesu: mit dem Einzug Jesu auf einem Esel in Jerusalem. Meine Empfehlung: Besuchen Sie die Marktkirche von Hannover, besichtigen Sie das Gotteshaus, natürlich nicht während eines Gottesdienstes. Treten Sie vor den Altar, nehmen Sie sich Zeit und studieren Sie sorgsam die 21 geschnitzten Bilder des Altaraufsatzes, eines nach dem anderen. Dazu benötigen Sie wirklich viel Zeit, denn die meisterhaften Künstler haben unzählige Details verewigt, die man sonst leicht übersieht. Von einem der Plätze auf den Kirchenbänken aus können Sie sich nur einen groben Überblick verschaffen, selbst wenn Sie weit vorne sitzen.

Foto 3: Abendmahl von Kirchbrak
Das dritte Bild von links in der oberen Reihe zeigt die »Entlarvung des Judas durch Jesus«. Die Situation wird im »Neuen Testament« mehrfach beschrieben. Jesus hat eben verkündet, dass ihn einer der anwesenden Jünger »verraten« wird. Nach den Evangelisten Matthäus (1) und Markus (2) fragten alle Jünger, einer nach dem anderen: »Herr bin ich’s?« Sollten es wirklich jeder Jünger zumindest für möglich gehalten haben, dass er Jesus ans sprichwörtliche Messer liefern würde? Das spricht nicht wirklich für einen besonders innigen Glauben an die Rolle Jesu.

Jesus und seine Gefolgsleute fühlten sich dem alten religiösen Brauch des Pessachfestes  sehr verbunden. Nach Markus (3) erkundigten sich seine Jünger »am ersten Tage des Pessachfestes, da man das Osterlamm opferte: Wo willst du, dass wir hingehen und dir das Osterlamm bereiten, dass du es essest?«  Nach Markus feierten Jesus und seine Jünger am ersten Tag des Pessachfestes. Nach Johannes war er zu diesem Zeitpunkt längst tot. Die exakten Ausführungen des Johannes (4) lassen keinen Zweifel zu: Jesus wurde am Tag vor dem Pessachfestes gefangen genommen, vor den jüdischen Hohen Rat gebracht und befragt, schließlich von Pilatus zwei Mal verhört, verurteilt, blutig geschlagen und gegeißelt, gekreuzigt, vom Kreuz abgenommen und ins Grab gelegt.

Die Darstellung des Evangeliums nach Markus scheint eindeutig falsch zu sein. Denn dann hätte der Prozess an einem der heiligsten Feiertage stattgefunden. Das ist undenkbar. Jüdische wie römische Autoritäten müssen daran interessiert gewesen sein, dass der Prozess und  die Hinrichtung Jesu vor dem Pessachfest stattfanden. Man musste mit etwa zwei Millionen Pilgern in Jerusalem rechnen. Römische wie jüdische Autoritäten haben sicher alles vermieden, was zu Aufruhr hätte führen können. Die Römer wussten, wie verhasst sie im Volk waren. Die Hinrichtung Jesu hätte leicht der Anlass zu einem Volksaufstand werden können, musste also aus Sicht der Besatzungstruppe vor dem Fest stattfinden. Die jüdischen Autoritäten waren an strenge Vorschriften gebunden. Im jüdischen Gesetzbuch heißt es (5): 

»Deshalb richtet  man nicht am Vorabend des Sabbats oder eines Feiertages.« Deshalb kann auch die Darstellung nach dem Evangelium des Johannes eigentlich nicht stimmen: Jesus muss früher verurteilt und hingerichtet worden sein. Aber wann? Gibt es eine Erklärung für die Widersprüche zwischen Markus, Johannes und den Vorschriften der Mischna (jüdische Sammlung der Gesetzesüberlieferung) ? Sie findet sich versteckt im »Neuen  Testament«.

Im Evangelium nach Markus (6) befiehlt Jesus seinen Jüngern: »Geht in die Stadt, dort wird euch ein Mann begegnen, der einen Wasserkrug trägt.« Dem sollen sie folgen. Der Mann werde sie zum Haus der Pessachfeier bringen. Wasserholen war aber zu Jesu Zeiten reine Frauensache. Es gab nur eine Ausnahme: Zur Gemeinschaft der Essener waren keine Frauen zugelassen. Bei den Essenern holten also Männer Wasser vom Brunnen. Jesus hatte immer wieder Frauen in seinem Gefolge. Wieso feierte er dann das letzte Pessachfest vor seiner Kreuzigung nur mit Männern? Zelebrierte Jesus das heilige Ritual also bei Essenern?

Foto 4: Hier wurden die Heiligen Texte der Essener gefunden.

Bei den Essenern gab es strenge Vorschriften über die Rangordnung der Mitglieder. In der Gemeinderegel von Qumran wird genau festgelegt, wer bei Tisch wo sitzen darf. Über eben diese Frage (7) gab es bei Jesu letztem Pessachfest Streit.

Feierten Jesus und seine Jünger also bei Essenern? Die Essener rechneten nicht wie die offiziellen Priester des Judentums nach dem Mondkalender, sondern nach dem Sonnenkalender. Die Essener feierten also früher, einen Tag vor den orthodoxen Juden. Richtete sich Jesus nach dem Kalender der Essener? Anscheinend! Dann erlebte Jesus den ersten Tag des Pessachfestes der Essener (Markus!) und starb vor dem Pessachfest der orthodoxen Juden (Johannes!). Die Bibelautoren begingen also einen entscheidenden Fehler! Sie verwechselten die Feier der Essener mit der der orthodoxen Juden!

Wenn Sie die 21 Bilder des Altars in der Marktkirche von Hannover nacheinander betrachten, läuft vor Ihrem Auge so etwas wie ein Film ab. Sie erleben die Darstellung einer kurzen Phase von Jesu Leben, beginnend mit dem Einzug Jesu in Jerusalem. Von diesem Moment bis zum Tod am Kreuz vergingen maximal nur wenige Tage, eher nur Stunden.  Auf den »Einzug in Jerusalem« folgt die Vertreibung der Geldwechsler aus dem Tempel. Gehen wir davon aus, dass sich Jesus wirklich bei seinen Landsleuten so unbeliebt gemacht hat. Vor dem Pessachfest müssen Hunderttausende Juden in der Heiligen Stadt gewesen sein. Jesu rabiates Auftreten im Tempel konnte sehr leicht zu einem Aufstand führen, mussten die Römer befürchten. Von diesem Moment an musste Jesus jederzeit mit seiner Verhaftung durch die Römer rechnen, zum Beispiel beim »letzten Abendmahl«. Die Römer konnten sich auf ein gut organisiertes System von Spitzeln verlassen. Wenn sie Jesus für einen potentiellen Aufrüher hielten, dann wussten sie gerade in den Tagen des Pessachfestes genau, wo sich Jesus mit seinen Jüngern aufhielt.

Foto 5: Jesus wäscht seinen Jüngern die Füße

Auch bei der berühmten »Fußwaschung« (8) hätte jederzeit eine Spezialeinheit der Römer auftauchen können, um Jesus und seine engsten Vertrauten zu verhaften.

Wenn Sie die einzelnen Bilder des Altars studieren, können Sie sich strikt an die Texte der Evangelisten halten. Dann werden Sie mache Szene wiedererkennen. Aber sind die 21 Schnitzereien vom Altar wirklich nur Illustrationen zu einigen Texten aus den Evangelien? 

Fotos 6 und 7: Spazieren Sie in Gedanken durch das Bild..

Wie gesagt: Nehmen Sie sich Zeit und spazieren Sie in Gedanken durch die einzelnen Szenen. Haben Sie keine Angst vor eigenen Gedanken, die durchaus im Widerspruch zu den Evangelien stehen können. Bitte betrachten Sie sorgsam die Darstellung der Fußwaschung. Jesus wäscht einem der Jünger, vermutlich Petrus, die Füße.

Aber fällt Ihnen eine zweite Jesusgestalt auf? Der »zweite« Jesus gleicht dem ersten wie ein Zwilling dem anderen. Segnend hebt der zweite Jesus die Hand, so wie wir es aus schier endlos vielen sakralen Darstellungen kennen. Ein Beispiel von schier unendlich vielen: Der segnende Jesus vom Altarbild von Kirchbrak. Zwei Jesusse?? Was könnte das bedeuten? Gibt es versteckte Botschaften in sakralen Kunstwerken, die wir bis heute nicht wie ein Buch lesen können?


Fotos 8 und 9: Zwei »Jesusse« bei der Fußwaschung?


Fußnoten

Foto 10: Jesus segnet...
(1) Siehe Evangelium nach Matthäus Kapitel 26, Vers 22
(2) Siehe Evangelium nach Markus Kapitel 14, Vers 19
(3) Evangelium nach Markus Kapitel 14, Vers 12
(4) Siehe besonders:
Das Evangelium nach Johannes Kapitel 18, Vers 28
(5) Siehe »Traktat Sanhedrin«, Mischna 4,1
(6) Das Evangelium nach Markus Kapitel 14, Vers 13
(7) Siehe: Das Evangelium nach Lukas Kapitel 22, Vers 24
(8) Evangelium nach Johannes Kapitel 13, Verse 1-20

Zu den Fotos:

Foto 1: Das Heilige Abendmahl in der Marktkirche. Detailaufnahme Walter-Jörg Langbein
Foto 2: Keine Spur von den 3 Königen auf dem Altar. Foto Walter-Jörg Langbein
Foto 3: Abendmahl von Kirchbrak. Foto Walter-Jörg Langbein
Foto 4: Hier wurden die Heiligen Texte der Essener gefunden:
wiki commons (talk/ contribs)
Foto 5: Jesus wäscht seinen Jüngern die Füße.
Detailaufnahme Walter-Jörg Langbein
Fotos 6 und 7:Spazieren Sie in Gedanken durch das Bild..
Detailaufnahmen Walter-Jörg Langbein
Fotos 8 und 9: Zwei »Jesusse« bei der Fußwaschung?
Detailaufnahmen Walter-Jörg Langbein
Foto 10: Jesus segnet...Detailaufnahme Kirchbrak, Foto
Walter-Jörg Langbein


286 »Das Kreuz mit dem Prozess«
Teil 286 der Serie
»Monstermauern, Mumien und Mysterien«                         
von Walter-Jörg Langbein,                       
erscheint am 12.07.2015
 


Besuchen Sie auch unser Nachrichtenblog!

Donnerstag, 2. Juli 2015

Buchtipp: »Das Recht im Irrenwesen« von Eduard August Schroeder

Buchvorstellung von Ursula Prem (Hg.)

Wie schwer es sein kann, aus den Fängen der forensischen Psychiatrie zu entkommen, machte der Fall Gustl Mollath in nie da gewesener Weise transparent. Wie rechtlos die Räume sein können, in die einer geworfen wird, dem derartige Segnungen des Humanismus (»Therapie statt Strafe«) zuteilwerden, hätten sich zuvor nur wenige Menschen vorstellen können. § 63 StGB als das Haupteinfalltor ärztlicher Willkür im deutschen Rechtssystem macht es möglich: Kaum ein Gericht wird ohne günstiges psychiatrisches Gutachten jemals wieder auf die Entlassung des Untergebrachten erkennen, der Arzt ist faktisch zum Richter geworden.

Dass der Jurist Eduard August Schroeder schon vor 125 Jahren mit seinem Buch »Das Recht im Irrenwesen« den Finger auf dieselbe Wunde gelegt hat, ohne dass sich seitdem im Ergebnis viel verändert hätte, macht (nicht nur) den Fall Mollath als Teil eines historischen Kontinuums begreifbar, das da lautet: Vor Gericht sind eben nicht alle gleich. Bis heute vermeint das Rechtssystem, nicht ohne die Aussonderung Einzelner auskommen zu können. Die erstaunliche Langlebigkeit derart archaischer Rechtsvorstellungen veranlasste mich zu der nun vorliegenden Neuausgabe des Buches, da seine Lektüre dabei hilft, die Ursachen der unhaltbaren Zustände zu verstehen. Sie liegen unmittelbar in der inakzeptablen Machtfülle der damals noch »Irrenärzte« genannten Psychiater begründet, über die der Autor schreibt:

»Der Arzt vermag zu befreien, er vermag auch zu verurteilen. Wen er als geisteskrank erklärt, gilt durch den ärztlichen Ausspruch allein als solcher und verliert seine persönliche und wirtschaftliche Freiheit, sein ganzes sittliches Dasein – er verliert mehr als der Verbrecher.  
Das ist eine gefährliche Macht. Durch sie wurde der ärztliche Stand stark; wie viele mag sie angesehen, wie viele reich gemacht haben? Das bleibt ein Geheimnis, wie jenes der Erwerbung des Reichtums der Klöster und Bischöfe! Nur dann und wann dringt eine Vermutung in das Volk; ein Roman, ein Drama, eine Anekdote beschäftigt für Augenblicke die erstaunende Menge mit dem Gedanken – der Arzt ist ja auch Richter.
Warum aber die Gerichte mit dem ärztlichen Missbrauch der Amtsgewalt insbesondere auf dem Gebiete des Irrwesens meines Wissens noch niemals beschäftigt worden sind, werde ich an anderem Orte besprechen; es ist das Kapitel, welches Gambetta zu seinem Gesetzentwurfe veranlasst hat. 
Der ärztliche Stand strebt diese seine Macht zu erhalten, ja zu erweitern, und dieses Streben mag ja bei der Mehrheit ein edles sein, indem sie meint, durch dieselbe schneller und besser in ihrem eigentlichen Berufe wirken zu können. Aber selbst wenn diese Anschauung richtig wäre, so ist sie dennoch vom Standpunkte des Rechtes falsch und verwerflich, weil einerseits die persönliche Freiheit weit über der Gesundheit steht und weil andererseits durch eine solche Machtverquickung durch Irrtum oder Absicht ein Unrecht sehr leicht möglich ist. 
Aber auch im Allgemeinen spielt das Interesse des ärztlichen Standes eine große Rolle auf dem Gebiete des Irrenwesens. Je mehr es Geisteskranke gibt, desto mehr Irrenärzte kann es geben. Es liegt also im Interesse des Standes, die Grenzen, innerhalb welcher ein Mensch für geisteskrank erklärt werden kann, recht weit auszudehnen; es liegt ferner im Interesse dieses Standes, dass der so gewonnene Geisteskranke auch einer Zwangsbehandlung unterworfen wird, dass die Aufnahme in eine Anstalt, die Entlassung aus derselben von ihm in erster Linie abhängig sei, und wir haben gesehen, dass es nach heutigem Irrenrechte auch tatsächlich überall so und hie und da erst eine gesetzliche Erschwernis gegen diese Interessen des ärztlichen Standes in einer oder der anderen Richtung aufgestellt worden ist.« 
(Quelle: »Das Recht im Irrenwesen«, Neuausgabe, S. 32/33)

Seit Erscheinen der Originalausgabe im Jahre 1890 hat sich das Rechtssystem gravierend verändert. Die vom Autor genannten gesetzlichen Erschwernisse gegen die Umtriebe der forensischen Psychiatrie sind heute zahlreicher geworden. Ja, sie blühen derart üppig auf geduldigem Papier, dass Betroffene gar nicht wissen, an welche der hilfreichen Stellen sie sich zuerst wenden sollen: an das Gericht, den Landtag, das Sozialministerium oder an die nächste Besuchskommission? – Gustl Mollath hatte all das getan. Auch mehrfach. Seine Beschwerden blieben ohne Folge, Anträge oft unbeschieden. Deshalb ist die Situation heute sogar noch schwieriger als zu Zeiten von Eduard August Schroeder, da sich das rechtlose Wesen der Psychiatrie ganz offen darbot. Nur schwer vorstellbar hingegen ist die emotionale Achterbahnfahrt, die einer durchmacht, der viele Jahre lang zwischen Hoffnung und Verzweiflung pendelt. An die Stelle früherer Rechtlosigkeit ist somit ein wirres Konstrukt scheinbarer Rechte getreten, was jedoch am Endergebnis nicht viel verändert hat.

Unter der Überschrift »Vergebliche Beschwerdeführung« schreibt Schroeder:

»Ich bin bei jenem Kapitel meiner Arbeit angelangt, welcher im Irrenwesen den Gipfelpunkt des Unrechtes bezeichnet, aber auch zuverlässig zuerst die Einsicht in das allgemeine Rechtsbewusstsein tragen wird, dass es im ganzen Rechtsleben der Gegenwart keinen einzigen Teilbezirk gibt, in welchem die Willkür so ungestraft walten darf, ja, dass es bereits seit Jahrhunderten kein Rechtsgebiet gegeben hat, welches das Unrecht mehr begünstigt hätte als das heutige Irrenrecht; denn lange schon und überall in Kulturstaaten war es doch, oft allerdings nach mühevollen, jahrelangen Kämpfen, dem unschuldig Verurteilten möglich, sich zu rehabilitieren, oder wenigstens hat es die Nachwelt getan. 
Im heutigen Irrenrechte ist das eine wie das andere geradezu unmöglich. Auf keinem Gebiet des Rechtes passen Jherings Worte so vortrefflich wie hierher: »Nicht das Ungemach, in das man gerät, ist das Drückende und Verletzende dabei, sondern das bittere Gefühl, dass das gute Recht mit Füßen getreten werden kann, ohne dass es dagegen eine Hilfe gibt.« 
Für den unter dem Verdacht der Geisteskrankheit zu einer Freiheitsstrafe und den damit verbundenen üblen Folgen Verurteilten gibt es keine Hilfe: Jede Beschwerdeerhebung war noch immer erfolglos 
(Quelle: »Das Recht im Irrenwesen«, Neuausgabe, S. 90)

Dass sich nicht nur dieser Abschnitt des 1890 erschienenen Buches liest, als hätte der Autor den Fall Mollath gekannt, liegt ausschließlich in einem einzigen Fakt begründet: Die systemische Ursache wurde bis zum heutigen Tage nicht beseitigt. Noch immer agieren Ärzte als Richter. Möglich macht es heutzutage unter anderem der unsägliche § 63 StGB mit den ihm sekundierenden §§ 20 und 21. Die dort geregelte Möglichkeit der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit schlägt sämtlichen Grundprinzipien des Urteilens ohne Ansehen der Person ins Gesicht: § 63 StGB gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!





Hier weiterlesen

Related Posts with Thumbnails

Labels

Walter-Jörg Langbein (641) Ursula Prem (275) Freitagskolumne (155) Sylvia B. (104) Osterinsel (79) Tuna von Blumenstein (37) Peru (34) Gerhard Strate (33) g.c.roth (32) Karl May (27) Nan Madol (27) Für Sie gelesen (23) Maria Magdalena (22) Jesus (20) Karl der Große (19) Make Make (19) Bibel (18) Externsteine (18) Rezension (18) der tiger am gelben fluss (17) Autoren und ihre Region (16) Apokalypse (15) Vimanas (15) Atlantis der Südsee (13) Weseke (13) Blauregenmord (12) Der Tote im Zwillbrocker Venn (12) Nasca (12) Palenque (12) meniere desaster (12) Krimi (11) Pyramiden (11) Forentroll (10) Hans Schindler-Bellamy (10) Malta (10) Ägypten (10) Mexico (9) National Geographic (9) Straße der Toten (9) Lügde (8) Thriller (8) Briefe an Lieschen (7) Der hässliche Zwilling (7) John Frum (7) Kinderbuch (7) Märchen (7) Sphinx (7) Tempel der Inschriften (7) Winnetou (7) Marlies Bugmann (6) Monstermauern (6) Mord (6) Satire (6) altes Ägypten (6) 2012 - Endzeit und Neuanfang (5) Atahualpa (5) Dan Brown (5) Goethe (5) Hexenhausgeflüster (5) Lyrik (5) Mexico City (5) Vorsicht Liebensgefahr (5) ABC Walpurgisnacht (4) Atacama Wüste (4) Bildungssystem (4) Cheopspyramide (4) Ephraim Kishon (4) Europa (4) Grundschule (4) Kinderkrimi (4) Leonardo da Vinci (4) Machu Picchu (4) Menschenrechte (4) Sacsayhuaman (4) Schule (4) Teutoburger Wald (4) große Pyramide (4) Alphabet (3) Hathor (3) Hexen (3) Javier Cabrera Darquea (3) Meniere (3) Mondpyramide (3) Mysterien (3) Ruth Westheimer (3) Sakrileg (3) Shakespeare (3) einmaleins lernen (3) Österreich (3) Bestatten mein Name ist Tod (2) Bevor die Sintflut kam (2) Bildungspolitik (2) Das Sakrileg und die heiligen Frauen (2) Lexikon der biblischen Irrtümer (2) Markus Lanz (2) Vincent van Gogh (2) Vorlesebuch (2) Walpurgisnacht-Reihe (2) forensische Psychiatrie (2) Interview Markus Lanz (1)