Freitag, 6. September 2013

Gustl Mollath: Keiner ist gröber als Kröber

Eule
Bild: La-Liana / Pixelio
Freitagskolumne von Ursula Prem

Die Diskussion um die inzwischen öffentlich verfügbaren psychiatrischen Gutachten, die im Laufe der Jahre über Gustl Mollath erstellt wurden, reißt nicht ab. Immer mehr Bürger überzeugen sich auf der Website von Rechtsanwalt Gerhard Strate mit eigenen Augen von der überaus subjektiven Natur derartiger Schriftstücke. Nach den Betrachtungen über das Gutachten von Klaus Leipziger am vergangenen Freitag möchte ich mich heute mit den Einlassungen von Hans-Ludwig Kröber beschäftigen, welche offensichtlich gleich zwei strategische Zwecke zu erfüllen hatten: Zum einen bestätigte Kröber die Vorurteile von Klaus Leipziger, zum anderen sollte er das zwischenzeitlich erstellte Gutachten aushebeln, das im Auftrag des Vormundschaftsgerichts Straubing am 26.9.2007 von Dr. Hans Simmerl erstattet worden war.


Der Tabubruch des Dr. Simmerl


Dr. Simmerl, so viel ist klar, hatte eine offensichtliche Tabuzone betreten, als er Gustl Mollath im Rahmen des Betreuungsverfahrens Geschäftsfähigkeit bescheinigte, sich ansonsten mit einer Diagnose aber eher zögerlich zeigte und ausführte:

»Eine endgültige diagnostische Zuordnung ist aus Sicht des Unterzeichners aber weiterhin strittig«  
und 
»Eine therapeutische Option besteht derzeit allerdings eher nicht.« [Gutachten Simmerl, S. 38/39]

Ein Schlag ins Gesicht für die umfangreichen Mutmaßungen von Klaus Leipziger, der vorsichtshalber die gesamte Zutatenpalette von »sich zuspitzender paranoider Symptomatik (Wahnsymptomatik)« über »paranoide Schizophrenie« oder alternativ auch eine »schwere andere seelische Abartigkeit« in seinem Mollath gewidmeten Leipziger Allerlei verkocht und konstatiert hatte:

»Die genannten möglichen Differentialdiagnosen der beim Angeklagten festgestellten komplexen wahnhaften Symptomatik mit zumindest sicher feststellbaren massiven affektiven Veränderungen stellen ungeachtet ihrer Ätiologie ein schweres, zwingend zu behandelndes psychiatrisches Krankheitsbild beim Angeklagten dar.« [Gutachten Leipziger, S. 28]

Das Gutachten von Dr. Simmerl, welches sich auf die Betreuungsakte des Amtsgerichtes Straubing sowie eine persönliche Untersuchung im BKH Straubing stützt, scheint das erste offizielle Dokument zu sein, das Gustl Mollaths Sicht der Dinge überhaupt Raum gibt. Zwischen Seite 9 und Seite 32 protokolliert Dr. Simmerl in geordneter Weise dessen Schilderungen und kommt auf Seite 34 zu dem Schluss:

»Herr Mollath schilderte bei der ausführlichen Exploration umfangreich, detailversessen, aber jederzeit nachvollziehbar u. geordnet seine subjektive Sicht der in den letzten Jahren vorgefallenen Ereignisse, die schließlich zur Unterbringung im Maßregelvollzug führten. Er wirkte dabei psychomotorisch ruhig, im Affekt adäquat u. ließ auch kritische Nachfragen zu. Er war ebenso dazu in der Lage einige seiner Thesen kritisch zu hinterfragen u. einzuräumen, dass er sich in gewissen Ausnahmesituationen in seinen Überzeugungen „etwas verrannt“ haben könnte.«

Dr. Simmerl führt weiterhin aus, dass er den Wahrheitsgehalt von Mollaths Aussagen nicht mit letzter Sicherheit beurteilen könne und konstatiert:

»Es kann allerdings festgestellt werden, dass die Schilderungen des Betroffenen nicht bizarr, völlig unrealistisch oder „kulturfremd“ waren. Diese Kriterien, die für schizophrenietypische Wahnideen genannt werden, sind mit Sicherheit nicht erfüllt. Auch ansonsten fand sich bei der Untersuchung keinerlei Hinweis auf eine psychotische Symptomatik. Insbesondere keine Affektstörungen, keine formalen Denkstörungen u. auch keine kognitiven Beeinträchtigungen.« [Gutachten Simmerl, S. 36]

Die Strafe für den Abweichler 


Mit seinem Untersuchungsergebnis, so viel ist klar, dürfte Dr. Simmerl sich im Kreise seiner Kollegen kaum Freunde gemacht haben, wagte er es doch, den dramatisch klingenden Diagnoseclustern von Klaus Leipziger eine nahezu konträre Auffassung entgegenzusetzen, was in Psychiaterkreisen als schlechter Stil gilt: Eine einmal gestellte Diagnose, so das ungeschriebene Gesetz, muss auf Biegen und Brechen aufrecht erhalten werden, andernfalls wäre es unmöglich, die schwankenden Planken der Psychiatrie weiterhin als Fels in der Brandung zu verkaufen. Ganz klar: Nun musste eine Allzweckwaffe her, ein Gutachter mit großem Namen, der den Sündenfall wieder glattbügeln würde. Diese war in Gestalt von Hans-Ludwig Kröber schnell gefunden: Der »Psychiatriepapst« der Berliner Charité machte seinem Namen alle Ehre und erstattete nicht nur ein »kriminalprognostisches Gutachten« nach Aktenlage, das Leipzigers Version stützte, sondern verwies Abweichler Simmerl ganz nebenbei an seinen Platz.

Die von ihm getroffene Auswahl der »psychiatrisch relevanten Akteninformationen« liest sich ebenso willkürlich und verkürzt wie die Darstellung von Leipziger. So reitet Kröber darauf herum, dass Mollath »anscheinend zumindest ein Schuljahr wiederholt« habe, da dieser erst 1977 das Abitur gemacht habe [S. 4]. Auch zieht er eine Stellungnahme der Psychiaterin Krach (Erlangen) heran, welche ausschließlich auf Angaben von Mollaths Ex-Ehefrau beruhte: Frau Krach hatte Gustl Mollath nie gesehen. Kröber zitiert hieraus:

»Mit großer Wahrscheinlichkeit leide dieser [gemeint ist Mollath] an einer ernst zu nehmenden psychiatrischen Erkrankung, in deren Rahmen eine erneute Fremdgefährlichkeit zu erwarten sei. Sie habe der Ehefrau empfohlen, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.« [Gutachten Kröber, S. 8]

Die angebliche Wirrheit der Schriftsätze, die der faktisch unverteidigte Mollath bei Gericht eingereicht hatte, kolportierte Kröber ebenso, wie die Ausführungen des »Sachverständigen« Thomas Lippert, der Mollath nur aus der Hauptverhandlung kannte, nie persönlich mit ihm gesprochen, jedoch verkündet hatte, dass eine gravierende psychische Erkrankung vorliege, deren Prognose ungünstig sei, da keinerlei Krankheitseinsicht vorliege. Den »Erkenntnissen« aus dem Leipziger-Gutachten schließlich widmet Kröber mehr als vier Seiten, in welchen er Beobachtungen und Diagnosen einfach nur wiedergibt.




Wenn Kröber sich selbst begutachtet hätte ...


In einem Porträt über Kröber schrieb die FAZ am 24.8.2009:

»„Das war ein richtig heißer Sommer“, erinnert er sich: Schlägereien mit der Polizei, Ärger wegen unangemeldeter Demos. „Am Ende hatte ich zehn Strafverfahren“, sagt Kröber. „Neun davon habe ich gewonnen, das zehnte hat dafür gesorgt, dass ich den Traum, an einer Uniklinik zu arbeiten, für lange Zeit aufgeben musste.“ Es sei um Widerstand gegen die Staatsgewalt gegangen, es habe einen Eintrag im Bundeszentralregister gegeben, und der Verfassungsschutz habe ihn im Auge behalten.«

Das Feeling für friedliches politisches Engagement hingegen scheint dem solcherart Vorbestraften wohl weniger gegeben zu sein: Verständnislos referiert er ab Seite 15 über Mollaths Flugblätter, dessen Engagement bei Friedensdemonstrationen und gegen den Waffenhandel. Wie, so fragt man sich unwillkürlich, hätte der alte Kröber wohl den jungen Kröber und dessen fast schwärmerische Erinnerungen an den »richtig heißen Sommer« im Jahre 1976 beurteilt, in welchem der erklärte Maoist sich offenbar gar nicht erst mit Flugblättern abgab, sondern gleich richtig zur Sache ging? Welchen Diagnosestempel hätte solch ein Heißsporn von ihm bekommen? Säße der eventuell noch immer in der Psychiatrie für seine damaligen Taten?

Im BKH Straubing jedenfalls, so führt Kröber aus, sei es erforderlich gewesen,

»die Zimmerfenster zu verschließen, um Herrn Mollath daran zu hindern, Mitpatienten gegen die Therapie zu beeinflussen. Er sei wiederholt angehalten worden, sich mit eindeutig provokanten und antiinstitutionellen Äußerungen zurück zu halten.« [S.18]

Muss dem geborenen Revolutionär Kröber bei derartigen Ausführungen nicht selbst das Blut in Wallung geraten? Was hätte der junge Kröber damals über ein Mitglied des »Establishments« gedacht, das derartige Zwangsmaßnahmen wegen »antiinstitutioneller Äußerungen« so lakonisch zur Kenntnis nimmt?

Ab Seite 19 jedenfalls folgt die Rache des psychiatrischen Establishments, zu dem Kröber heute ohne jede Frage zählt. Persönlich setzt er dazu an, seinen wenig willfährigen Kollegen Dr. Simmerl auf Linie zu bringen und scheut dabei auch vor Verdrehungen und Halbwahrheiten nicht zurück:

»Allerdings vermochte Herr Dr. Simmerl am Ende der Exploration nicht zu sagen, ob die von Herrn Mollath vorgetragenen Sachverhalte der Realität entsprechen oder nicht, zumal er diese Angaben eben nicht mit Akteninhalten abgeglichen hatte. Insofern hat Herr Dr. Simmerl offenbar schließlich die Lesart bevorzugt, dass die Angaben von Herrn Mollath nicht wahnhaft, sondern wahrheitsgetreu seien, insbesondere also die Annahme, dass Mollaths einstige Ehefrau in großem Umfang an Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz beteiligt gewesen sei. [...] In diesen Beschuldigungen vermochte Herr Dr. Simmerl keine wahnhaften Inhalte zu erkennen, wenn er diese auch letztlich nicht ausschließen wollte.«

Tja, wenn Herr Dr. Simmerl das nicht »vermochte«, dann wird er sicher unfähig sein, wie das Wort wohl suggerieren sollte. Auf Seite 28 kommt Kröber nochmals auf den Kollegen zurück und ätzt:

»Herr Dr. Simmerl hat im Rahmen seines Gutachtens verdeutlicht, dass er sehr beschränkte Aktenkenntnis hat und insbesondere die psychiatrischen Vorbefunde nicht oder kaum zur Kenntnis genommen hat, weil er möglicherweise auch von deren Existenz auch nicht wusste, wiewohl der Proband ja bereits in der psychiatrischen Unterbringung war und von daher anzunehmen war, dass es dazu Befunde geben müsste. Es gibt speziell keinerlei Auseinandersetzung mit dem Gutachten von Dr. Leipziger. Stattdessen stützte sich Herr Dr. Simmerl recht weitgehend auf die Angaben des Untergebrachten selbst und wollte es offenbar durchaus für naheliegend halten, dass die Ehefrau des Untergebrachten in große kriminelle Geldverschiebegeschichten mit der Schweiz verwickelt war, dass die Beschuldigungen von Herrn Mollath mithin wahr sind und dieser insbesondere im Stande sei, über finanzielle Angelegenheiten realistisch zu urteilen. Bei Kenntnis der Sachlage vermag dieses Gutachten Dr. Simmerl durchaus Verwunderung zu erwecken.«

Auf Seite 29 schließlich führt er den endgültigen Streich gegen den vorwitzigen Kollegen:

»Der Sachverständige jetzt hat über die zivilrechtlichen Fragestellungen nicht zu urteilen, hätte allerdings dem Vormundschaftsgericht angeraten, zur Frage der Geschäftsfähigkeit vielleicht doch einen kompetenteren Sachverständigen anzuhören, der sich gerade in einer Fragestellung wie hier stärker anhand der aktenkundigen Fakten rückzuversichern bemüht.«

Die von Kröber monierte »sehr beschränkte Aktenkenntnis« des Dr. Simmerl ist eine grobe Verkürzung: Dr. Simmerls Auftrag war es gewesen, ein Gutachten zum Thema Geschäftsfähigkeit zu erstellen. Hierzu lagen ihm mit der Betreuungsakte alle nötigen Unterlagen vor, deren Inhalt er ab Seite 2 zusammenfasst. Des Weiteren berichtet Dr. Simmerl auf Seite 9 von einem dicken Aktenordner, den Mollath zum Gespräch mitgebracht habe, um seine Ausführungen mit »Gerichtsschreiben« zu belegen.

Dr. Simmerls wahres Vergehen, so Kröbers Suggestion, bestand jedoch in der Missachtung der »Diagnosen« seiner Kollegen. Warum kritikloses Übernehmen und Abschreiben, in Doktorarbeiten hoch verpönt, ausgerechnet in psychiatrischen Gutachten Standard sein soll, sagt der Psychiatriepapst jedoch nicht. Es lässt sich allerdings sehr einfach logisch erschließen: Kröber weiß ganz genau, dass die Psychiatrie aus eigener Kraft zu keinem exakten Erkenntnisgewinn in der Lage ist. Wären die Übernahmen vorheriger Diagnosen ausgeschlossen, gar wissenschaftliche Blindstudien gutachterlicher Standard, würde sich die Widersprüchlichkeit dieser Pseudowissenschaft schnell und glasklar enthüllen, wodurch die Geschäftsgrundlagen wegbrächen. Wer diese Spielregeln nicht verinnerlicht, wird es auf dem Karussell der Karrierepsychiater deshalb nicht sehr weit bringen.



Dr. Hanna Ziegert: Zu ehrlich für eine Psychiaterin?


Dies musste dieser Tage auch die Psychiaterin Dr. Hanna Ziegert erfahren, die sich in der Sendung »Beckmann« allzu weit aus dem Fenster gelehnt und erklärt hatte:

»Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde.«

Viele Gutachter seien darauf angewiesen, bei den sie beauftragenden Staatsanwaltschaften nicht in Ungnade zu fallen, führte sie weiters aus, und: Die Auswahl der Gutachter richte sich auch schon mal nach dem gewünschten Ergebnis. Die Quittung bekam sie postwendend: Wie die Süddeutsche Zeitung gestern meldete, wird sie seit der Sendung von der Staatsanwaltschaft München I als Gutachterin wegen angeblicher Befangenheit abgelehnt. Wie unabhängig also können Gutachten sein, wenn die wirtschaftlichen Erwägungen der Psychiater den Inhalt bestimmen? Wie viel hat wohl die katholische Kirche für das Gutachten unter Mitarbeit von Hans-Ludwig Kröber bezahlt, dessen Studienleiter Norbert Leygraf am Ende über die Pädophilie bei Priestern konstatierte:

»Die vorgeworfenen sexuellen Übergriffe wurden aus Beweggründen begangen, die sich überwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen und nur in wenigen Fällen Folge einer spezifischen Psychopathologie waren.« [Quelle: DBK] 
»[...] die Bischöfe im Vatikan, die sich mit diesem Thema beschäftigten, waren die klügste und aufmerksamste Gruppe, vor der ich zum Thema sexueller Missbrauch jemals gesprochen habe«

flötete Kröber denn auch mit engelsgleichem Stimmchen im Interview mit CICERO. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.


Kröber empfahl Zwangsbehandlung für Gustl Mollath


Dass er auch anders kann, zeigt er auf Seite 29 seines Gutachtens über Gustl Mollath, wo es heißt:

»Gerade die Einsichtsunfähigkeit im Hinblick auf seine Erkrankung würde es natürlich sinnvoll erscheinen lassen, ihn auch gegen seinen Willen zu behandeln, um eine schließlich irreversible Verfestigung seines Wahns eventuell noch abwenden zu können. [...] Kritisch ist dabei einzuräumen, dass es kaum möglich sein wird, ihn dauerhaft gegen seinen Willen medikamentös zu behandeln; möglicherweise wäre aber nach einer anfänglichen medikamentösen Behandlungsphase soviel Effekt zu erzielen, dass er sich schließlich zu einem kooperativeren Verhalten entschließen könnte.«

Ja, einen Effekt hätte die schon 2005 dokumentierte Überlegung zur »Bedarfsmedikation« mit Haldol sicher gemacht, denn die Liste der Nebenwirkungen ist lang: Psychotische Störungen zählen ebenfalls dazu, ein Leiden also, welches das Mittel eigentlich zu bekämpfen vorgibt. Dass Mollath es durchgängig schaffte, sich einer Zwangsbehandlung zu widersetzen, verdankt er nicht zuletzt auch Dr. Simmerl, der es gewagt hat, Gustl Mollath gegen den Willen seiner Kollegen Geschäftsfähigkeit zu bescheinigen, und der sich nur wenig später genau für diese Entscheidung von Hans-Ludwig Kröber als inkompetent vorführen lassen durfte.

Mit dem Vorschlag, Gustl Mollath durch eine »medikamentöse Behandlungsphase« zu einem »kooperativeren Verhalten« bewegen zu wollen, enthüllt Kröber wohl ungewollt das totalitäre Wesen der Zwangspsychiatrie: Wie hätte er auch ahnen sollen, dass eines Tages alle Welt sein Gutachten lesen würde, nachdem er seine ärztliche Schweigepflicht offensichtlich Jahrzehnte lang als eine Sonderform des Aussageverweigerungsrechts missverstanden hatte. So durfte er auch hoffen, dass kein Normalsterblicher jemals das Ende seiner Ausführungen über Gustl Mollath lesen würde:

»In seinem Alltagsverhalten scheint Herr Mollath allerdings nicht besonders gefährlich zu sein, so dass die Überlegung der Klinik einleuchtet, ihn in ein regional zuständiges Krankenhaus des Maßregelvollzugs zu verlegen.«

Fazit: Nach 30 Seiten verschwurbelter Ausführungen mit tendenziösem Unterton, angereichert mit ein wenig gepflegtem Kollegenmobbing gegen Dr. Simmerl, will Starpsychiater Kröber schließlich auf Seite 31 erkannt haben, dass Gustl Mollath doch kein besonders gefährlicher Mensch ist. Warum ihn dann weiter festhalten und gar noch zwangsbehandeln, um einen »nicht besonders gefährlichen« Menschen kooperativ zu stimmen? Geht’s eigentlich noch gröber, Herr Kröber?


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Kommentare:


  1. Liebe Ursula, vielen Dank für Deinen Beitrag.

    http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-weg/hans-ludwig-kroeber-im-seelenleben-der-verbrecher-1642925.html
    Zitat: „Ich habe schon sehr früh gelernt, zu unterscheiden, wer Patient war und wer nicht, wer krank war und wer gesund“, erzählt er.« Zitatende
    und
    Zitat: »„Irgendwann war die Politik wichtiger geworden als das Studium. Wir wollten besser sein als unsere Elterngeneration. Eine kommunistische Gesellschaft schaffen“, sagt er. „Im Nachhinein geniere ich mich für diese politische Verblendung.“ 1974 trat Kröber in den Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW) ein, eine maoistisch orientierte sogenannte „K-Gruppe“. 1976 kandidierte er für die Bundestagswahl.« Zitatende

    Zur allgemeinen Erbauung habe ich hier einen Link über diese heiße Zeit des Herrn Kröber, dort finden sich auch jede Menge Flugblätter:
    http://www.mao-projekt.de/BRD/NRW/MUE/Muenster_Erster_Mai.shtml
    Seinen Namen konnte ich allerdings nicht finden, was nichts zu bedeuten hat. Diese »politische Verblendung« war damals schon eine Lachnummer und man musste schon sehr simpel gestrickt sein, um diesen chaotischen Haufen auch noch zu folgen! Aber unter den Blinden ist der Einäugige König.

    Zitat: »„Das war ein richtig heißer Sommer“, erinnert er sich: Schlägereien mit der Polizei, Ärger wegen unangemeldeter Demos.« Zitatende

    Jetzt muss ich dazu schreiben, dass ich auch Mitte der 1970er meine heiße Zeit in Münster erlebt habe. Das »Delirium« konnte ich noch vor dem Umbau erleben. Straßenschlachten habe ich nicht mitbekommen. Ich wüsste auch nicht, dass mir jemand davon berichtet hätte. Dass die Revolution hinterm »Gummi-Bhf.« abging, muss ich wohl verpasst haben.

    Was allerdings durchaus Thema war, und auch immer wieder nicht nur an irgendwelchen Tresen angesprochen wurde, war der Radikalenerlass, der aber schon seit 1972 im Gespräch war. Wie kam es, dass dieser Erlass überhaupt keinen Zugang in die Gedankenwelt des Studenten Kröber gefunden hatte?

    Zitat: »„Am Ende hatte ich zehn Strafverfahren“, sagt Kröber. „Neun davon habe ich gewonnen, das zehnte hat dafür gesorgt, dass ich den Traum, an einer Uniklinik zu arbeiten, für lange Zeit aufgeben musste.“ Es sei um Widerstand gegen die Staatsgewalt gegangen, es habe einen Eintrag im Bundeszentralregister gegeben, und der Verfassungsschutz habe ihn im Auge behalten. „Es war schwer, überhaupt eine Arztstelle zu bekommen.“« Zitatende

    Bei allem Respekt, Kröber wusste genau, was er tat. Es so zu schildern, als sei er in »irgendetwas hineingeschliddert«, kann ich ihm nicht abnehmen und werde das auch nicht tun.

    Er konnte sich doch darauf verlassen, dass Papa es schon richten wird, was der ja auch getan hat.

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    1. So um diese Zeit (1976) waren die K-Gruppen allerdings ideologisch schon ziemlich bankrott und kamen heftig ins Schwimmen, die jeweils neuesten Schlenker aus China nachzuvollziehen. ("Beethoven kritisieren, Konfuzius verurteilen!" und ähnlicher Schwachsinn.) - Sehr viel weniger lustig war, dass sie damals ganz vehement das Pol Pot-Regime (in Kambodscha) gegen die "bösen Gerüchte" in Schutz nahmen, als die Wahrheit über die grauenhaften Massenmorde allmählich ans Licht kam. - Das hat mich wirklich nur noch angeekelt.

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    2. Sehr geehrte Frau Prem,

      so sehr ich Ihr Engagement für Herrn Mollath durch Ihre Beobachtungen und Analysen schätze, so muss ich Ihnen doch in einem Punkt massiv widersprechen.
      Ich nehme folgendes Zitat von Ihnen zum Anlass:
      „Kröber weiß ganz genau, dass die Psychiatrie aus eigener Kraft zu keinem exakten Erkenntnisgewinn in der Lage ist. Wären die Übernahmen vorheriger Diagnosen ausgeschlossen, gar wissenschaftliche Blindstudien gutachterlicher Standard, würde sich die Widersprüchlichkeit dieser Pseudowissenschaft schnell und glasklar enthüllen, wodurch die Geschäftsgrundlagen wegbrächen. Wer diese Spielregeln nicht verinnerlicht, wird es auf dem Karussell der Karrierepsychiater deshalb nicht sehr weit bringen.“

      Die Psychiatrie ist keine Pseudowissenschaft!!!
      In der Psychiatrie haben wir es in der Regel mit Erkrankungen des Gehirns zu tun, sei es infolge von Stoffwechselstörungen, Degeneration, Tumoren, Infektionserkrankungen etc. Es gibt klare Definitionen der Erkrankungen und gutachterliche Richtlinien. Und weil es klare Definitionen und gutachterliche Richtlinien gibt, kann man solche Schlechtachten wie von den Herren Leipziger, Kröber, Pfäfflin und co auch entlarven. Dazu braucht es mitunter noch nicht einmal medizinischen Sachverstand. Es zeigt sich schon dem medizinischen Laien, dass die Schlechtachten denkunlogisch sind. Der Punkt ist, dass für den Großteil der Bevölkerung die Psychiatrie ein unbekanntes Wesen ist. Und weil das so ist, kann man die, die davon wenig verstehen, auch hinters Licht führen. Mir scheint dieser Missbrauch der Psychiatrie ein beliebtes Mittel der Politik/Behörden etc. zu sein, um unliebsame Menschen mundtot zu machen. Dazu braucht es natürlich auch Psychiater, die sich dazu hergeben. Im Allgemeinen genießt der Psychiater, auch unter den ärztlichen Kollegen kein Ansehen. Die sind so verrückt wie ihre Patienten. Ist es da nicht verlockend, wenn man durch gewisse Gefälligkeiten zur unantastbaren Koryphäe wird? Und wenn man einmal da mitmacht, dann kommt man aus diesem Teufelkreis nicht mehr raus. In einem Interview bei telepolis meinte Hans-Ludwig Kröber: Urteile sind soziale Einigungen über einen bestimmten Sachverhalt. Norwegen lebt einfach besser mit der Vorstellung, dass Breivik nicht verrückt, sondern böse ist.“
      Diesen Ausspruch kann man so verstehen, dass man manchmal Urteile/Gutachten so gestalten muss, wie es am besten ist. Fragt sich nur für wen? Ein Unrechtbewusstsein scheint hier zu fehlen.
      Diese Falschgutachten fallen in der Regel dadurch auf, dass sie sehr auf die Akteninhalte fokussiert sind. Die sind dann schon so manipuliert, dass der Betroffene sehr auffällig wirkt. Schön ist auch der Ausspruch, dass angeblich ohne Kenntnis der Akteninhalte keine Diagnose zu stellen sei. Man stelle sich mal folgendes Szenario vor: da gibt es einen schwerkranken psychiatrischen Patienten, der aus seinem brennenden Haus gerettet wurde und der psychiatrischen Behandlung bedarf. Dann kommt der Psychiater daher und sagt, es tue ihm leid, man werde ihn leider nie mehr behandeln können, weil seine Unterlagen verbrannt seien und man nun keine Diagnose mehr stellen könnte. Wer soll das glauben, dass ohne Kenntnis der Akteninhalte keine Diagnose zu stellen ist?

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    3. Fortsetzung
      Auffällig bei den Falschgutachten ist auch, dass man, um die Wahrheit, die ein Betroffener erzählt, zu unterdrücken, sie als wahnhaft hinstellt. Und wenn er dann noch auf den Wahrheitsgehalt seiner Angaben beharrt, dann ist er bewiesener Weise realitätsfremd und krankheitsuneinsichtig. Dazu bemüht man gerne die Diagnose der wahnhaften Störung. Der medizinische Laie weiß überhaupt nicht, was das sein soll. Er kennt nur den Begriff Wahn. Die wahnhafte Störung ist eine Erkrankung die letztendlich noch nicht ausreichend erforscht und fundiert ist. Der Erkrankte leidet nur unter einer wahnhaften Auffassung, ist aber ansonsten völlig unauffällig und kommt im Alltag gut zurecht. Die Erkrankung ist extrem selten! Sie kann nur als Diagnose gestellt werden, wenn alle anderen Erkrankungen, die das Symptom eines Wahnes aufweisen, definitiv ausgeschlossen wurden. Dazu gehört natürlich die paranoide Schizophrenie, ein Wahn infolge von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, aber auch ein Wahn infolge einer organischen Hirnveränderung.
      Schaut man nun die Diagnosen bei Herrn Mollath an, die von Herrn Leipziger in den Raum gestellt wurden, so findet man überhaupt keine Hauptdiagnose. Er spricht immer nur von Differentialdiagnosen. Aber um eine Differentialdiagnose zu stellen, muss es erst einmal eine Hauptdiagnose geben, ehe man von möglichen Alternativen spricht. Eine wahnhafte Störung konnte er lege artis überhaupt nicht stellen, wenn er sich an die Definition laut ICD 10 und die gutachterlichen Richtlinien gehalten hätte. Die Definition nennt er noch nicht einmal im Gutachten.

      Beschämend sind auch die Versuche von Herrn Leipziger, Herrn Mollath eine paranoide Psychose anzudichten. Er hält es für möglich, dass akustische Halluzinationen in Form von Stimmen vorliegen, weil in Herrn Mollaths Unterlagen von Tinnitus zu lesen war und er angegeben hatte, dass er auf sein Gewissen, seine innerliche Stimme höre. Wenn ein Patient akustische Halluzinationen in Form von Stimmen hört, dann handelt es sich nie um die eigene Stimme. Es sind fremde Stimmen. Der Laie sagt immer nur, dass der Verrückte mit sich selbst redet. Der Schizophrene redet aber mit „Fremden“. Hier nutzen die Schlechtachter das falsche Laienwissen, um ihre Falschdiagnosen zu verschleiern.

      Wenn ein Herr Kröber oder auch ein Herr Pfäfflin nicht in der Lage zu sein scheinen, dass Falschgutachten von Herrn Leipziger zu erkennen, dann stellt sich die Frage, ob sie fachlich inkompetent sind oder ob sie bewusst handeln. Stutzig macht einen auch, dass als neuer Gutachter für Herrn Mollath Herr Leygraf ausgeguckt worden war. Dieser hat zahlreiche Bücher mit Herrn Kröber verfasst. Man kann gespannt sein, wie so ein Gutachten ausfallen könnte.

      Der Fachverband der Psychiater (PGPPN) ist auch keine Hilfe. Er hat öffentlich bekundet, dass die Koryphäen, also die forensischen Psychiater, dazu gehören auch die, die am Fall Mollath mitgewirkt haben, dringend bei der Reform des § 63 StGB mitwirken sollen. Wundert das einen, wenn man weiß, dass Herr Kröber
      Sprecher des Referats "Forensische Psychiatrie" der psychiatrischen Fachgesellschaft "Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)"ist?

      Mir ist es als Psychiaterin ein dringendes Anliegen, dass mit diesen Falschgutachten Schluss gemacht wird. Die Herren müssen von ihrem hohen Ross geholt werden. Daher habe ich mir unter www.psychiatrie-missbrauch.de eine kleine Satire gegönnt.

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    4. Sehr geehrte Frau Petra Kutschke,

      ich konnte ihre Satire nur halb lesen, mußte aufhören, zumindest voerst. Ist ihnen ernst-satirisch klar, "die" greifen Ihre "Vorschläge" doch glatt auf, "die" nehmen das als Steilvorlage. Die berechtigte Angst der Bevölkerung wird sich mit Ihrer Satire nur steigern. Diese kann wohl nur von Psychiatern gewüdigt werden. Ihr Hinweis zum Schluß auf DGPPN lässt eigentlich alle Warnglocken schrillen. Denn ausgerechnet Herr Kröber ist in DGPPN für Forensik zuständig. Mit dem neuen Gesetz, da Richter eine Zwangsmedikamentierung bestimmen können, somit die frühere Entscheidung des BVerfG per Gesetz ausgehebelt wurde, hätte es nie einen Fall Mollath gegeben. Wie werden sich die Beteiligten ärgern, da das Gesetz zu spät kam, Herr Mollath nicht rechtzeitig "zur Vernunft" gespritzt werden konnte. - Ich sehe noch die angstvollen, besorgten Augen eines Anthroposophen vor mir, der mich 1989 auf der Geschlossenen besuchte und vor Medikamenten warnte, die den Menschen nach außen als verrückt erscheinen lassen. Dann hilft kein Richter, Niemand, Unterwerfung unter die Weißkittel ist angesagt. Als der Psychiater mich medikamentieren wollte, sagte ich nur, er wisse sicherlich nicht, zu welchen Komplikationen das Medikament mit meinen Yoga-Übungen führen wird. Da hatte ich ruhe und dann weigerten sich alle Pfleger, mich abzuspritzen. Da ich die Verantwortlichen von DGPPN schon vor Jahren auf meinen Fall, die Erfahrungen aufmerksam machte, hätten die schon längst reagieren können. Insofern ist der Fall Mollath indirekt nun ein Segen oder ein Fluch, je nachdem die Politiker die Gesetze nun formulieren werden. Ich traue den Politikern, auch den Reformern nicht !!!
      Denn sie wissen doch gar nicht, was ein Mensch ist, sie sind einfach nur blind.

      Nebenbei, vor ein paar Jahren las ich von einer Veranstaltung in Berlin, da Psychiater vorschlugen, den Begriff "Schizophrenie" abzuschaffen. Leider kamen die Reformer nicht zum Zug, denn "Schizophrenie" das ist das soziale Todesurteil, wie es Herr Mollath und ich mit derselben Verdachtsdiagnose erfuhren.

      Gibt es nun keine echte Reform, mit Abschaffung der so diskriminierenden Begrifflichkeit "Schizophrenie",
      dann bleibt mir nichts anderes übrig,
      als Psychiatrie insgesamt zu "verteufeln", weil es die Kaste der Psychiater nicht anders verdient. Wenn ein führender Psychiater mir zwar die Festschrift zur Psychiatrie im Nationalsozialismus zuschickt, zu dem Mißbrauch der Psychiatrie in der Gegenwart schweigt, muß ich mich an den Schamanen, an den Zauberer in mir wenden, aber halt, da gibt es ja wieder eine psychiatrische Diagnose, von wegen magischem Weltbild. Es ist irgendwie ein Teufelskreis.... . Satire oder Ernst?!

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    5. @Ernst Saeler
      Danke!
      Übrigens, meiner Meinung nach können die sich ihre Forschung zur NS-Zeit sonstwohin stecken, solange sie mit Begriffen wie "seelische ABARTIGKEIT(!)" hantieren. Das ist dunkelbraune Sprache.
      A.B.

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    6. @Ernst Seler
      Bitte entschuldigen Sie den Tippfehler.

      Wer über Psychiatrie und NS nachlesen möchte, tut das natürlich bei Ernst Klee!
      (Nur für die Mitleser. Sie kennen den sicher schon.)

      Herzliche Grüße
      A.B.

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    7. @A.B.

      ach was soll´s, Tippfehler sind doch das geringste Problem im Umgang miteinander. Ihr Hinweis auf Ernst Klee lässt seine Filme erwachen. Er hat sich ja ganz aus sich heraus mit der Psychiatrie beschäftigt, wurde anerkannt.

      Es kann ja blöd klingen, aber als Herr Dr. Vogl mich auf der Geschlossenen unerwartet zu sich bat, ansprach, Sie werden bald entlassen, das Ganze im Aufenthaltsraum der Pfleger, da konnte er einem Leid tun, da er in einer Zwickmühle war. Seine "Angriffe" hatten keinen Erfolg erbracht, weder seine Beschimpfungen, noch die angedrohten Schläge... ...und mir fällt jetzt erst beim Schreiben auf, er machte dies wohl, dieses "Vertrauensgespräch", als "Abbitte". Während wir so sprachen, da kam die Assistenzärztin Frau Dr. Bachl hereingeplatzt. Unter Tränen sprach sie von Schwierigkeiten mit einem Patienten. Hatte sie mich nicht erkannt?! Der Stationsarzt sagt, dann nehmen Sie dieses Medikament, worauf sie sagt, davon haben wir zu wenig. Da dachte ich mir, was für ein "Saftladen", sie haben nicht einmal ihre Medikamente vorrätig. Dabei schaute mich der Stationsarzt immer schnell an, wie ich auf die Szene reagiere. Schon merkwürdig, da greint die Assistenzärztin vor sich hin, es flossen Tränen und ich weiß bis heute nicht, war das inszeniert, denn fast wollte ich etwas sagen, zu dem Theater, doch schwieg ich lieber. Das fand alles im Bezirkskrankenhaus Regensburg statt, das sich nun Bezirksklinikum nennt. Doch eine Namensänderung ändert nicht die Gesinnung.

      Übrigens für Regensburg, Psychiatrie interessant:

      "Elly Maldaque gilt heute als das erste Todesopfer der Nationalsozialisten in Regensburg. Ihr Tod wird als Folge der verhängnisvollen Zusammenarbeit von Staat und Nationalsozialisten gesehen."

      http://de.wikipedia.org/wiki/Elly_Maldaque

      Die Lehrerin starb in der Nervenheilanstalt.

      Auch herzliche Grüße

      E.S.

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    8. @Ernst Seeler
      Wieder so vieles, was ich erst noch sacken lassen muss. - Das ist hilfreich, um die Maschine aufzubrechen.

      Leipziger war zu feige für ein solches Entlassungsgespräch!
      * * *

      Vielleicht ist Kröbers Selbstbild der gütige Leiter des Umerziehungslagers in Bertoluccis "Der letzte Kaiser"? - Für die Maoisten war dieser Film ein riesengroßes Thema. - "Humane" Gehirnwäsche, Zwangsanpassung, darum kreist hier ja wohl alles.

      Vielen Dank und nochmals herzliche Grüße
      A.B.

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    9. @UP & Autorin

      Mir gefällt Ihre "Hintergrundbeleuchtung" zu Dr. "Gröber" und ich hoffe, seine beschriebene "links"extremistische Vergangenheit ist authentisch. Diese passte aus zwei Gründen zu seiner Psychiaterkarriere. Erstens haben extremistische - gewaltbejahende - Einstellungen linker wie rechter und jeder Couleur ähnliche, nazistische Ursachen. Zweitens ist mir scheinend ein solch gar strafrechtlich geahndeter Karrierebeginn eine gute Sicherheit für die unbedingte und lang anhaltende Willfährigkeit im Sinne der eigentlich Herrschenden. Die Thematisierung dessen hier und wünschenswert natürlich auch in weiteren Medien könnte ein Gröber-Fallstrick werden. Dieser Freifall wäre dann ganz schadlos für den Rest der Kaste weil losgelöst vom eigentlichen Vergehen - der psychiatrischen Bewertung und Beurteilung von Menschen.

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    10. @Dian
      Aber hallo...
      Darf ich Sie vorsichtig daran erinnern, dass das damals die Zeit war, als man noch von echten Nazi-Lehrern unterrichtet wurde? - Ein gewisser Bedarf, sich mal anderweitig weltanschaulich umzutun, bestand da schon. Immer vorausgesetzt, dass man seine Jugend nicht in der Tiefschlafphase verbracht hat.

      Ich erinnere auch mal an ein Ex-KSV-Mitglied, das da wegen "Versöhnlertums", sprich Verweigerung von Doppeldenk und charakterlicher Nichteignung als Sektenanhänger, gleich wieder rausgeflogen ist.

      Bei Kröber liegt der Fall gänzlich anders. Eine plausible gedankliche Auseinandersetzung oder irgendetwas an Reflektion gibt es da nicht. Es wird nur schlicht als biographischer Lapsus eingestanden, als Jugendsünde. Das ist bestenfalls formale Selbstkritik in der das Ich nicht vorkommt. Und weil solche rituellen Bußakte allen totalitären Weltanschuungen gemein sind, schleppt sich das ungebrochen fort.

      Liebe Dian, so einfach wie Sie sich das zurechtmalen, ist das nicht.
      Nichts für ungut. Musste ich leider so sagen.

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  2. "Eine einmal gestellte Diagnose, so das ungeschriebene Gesetz, muss auf Biegen und Brechen aufrecht erhalten werden, andernfalls wäre es unmöglich, die schwankenden Planken der Psychiatrie weiterhin als Fels in der Brandung zu verkaufen."


    Das ist zunächst hervorragend formuliert. Man möchte nur noch ergänzen: Und weil ohnedies Doktoren von Doktoren abschreiben war die Erde jahrhundertelang eine ScheibeUnd weil ohnedies Doktoren von Doktoren abschreiben war die Erde jahrhundertelang eine Scheibe.
    Allerdings kann man den Fall Kröber(s)auch aus einem anderen Blickwinkel hinterfragen. Immerhin las ich irgendwo, dass H.L. Kröber durchaus auch Freilassungen entgegen dem Wunsch der Beantrager einer Unterbringung veranlasst haben soll. Was könnte ihn geritten haben? Bekannt ist, dass Gustl Mollath zunächst einer Exploration durch Dr. Kröber zugestimmt hatte, diese aber aufgrund unangekündigten Erscheinens desselben schliesslich verweigerte. Insofern muss die Frage in den Raum gestellt werden, ob Kröbers Gutachten nicht die völlig unverhältnismässige neurotische Reaktion auf eine narzisstische Kränkung war, die den Forensiker-Papst zum forensischen Drohnen-Piloten degenerieren liess. Aufgrund des Karlsruher Urteilsspruchs wird wohl auch gegen Hans Ludwig Kröber zu ermitteln sein. Dabei sollte herauszubekommen sein, ob der Fall Kröber(s) ein Kriminalfall oder ein Behandlungsfall ist.

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    1. Ja, für Kröber dürften harte Zeiten ins Haus stehen, zumal es sein könnte, dass mit Ulvi Kulac alleine im BKH Bayreuth ein zweiter Mensch dank Kröbers Intervention aus zweifelhaften Gründen in Haft sitzt. Auch hier wird endlich zu überprüfen sein, wie es sein kann, dass ein "führender Forensiker" wie Kröber völlig unkritisch blieb: Hier wurde offensichtlich ein verbal Unterlegener in stundenlangem Verhör und ohne anwaltlichen Beistand zu einem Geständnis gebracht, dem Kröber dann flugs den Stempel der Glaubwürdigkeit aufdrückte.

      Mein Eindruck ist: Viele Jahre der ihm zugedachten Lobhudelei mögen bei Hans-Ludwig Kröber in Bezug auf seine eigene Person eine Art "magisches Weltbild" verfestigt haben: Er stellt nicht fest, was wahr ist, sondern zur Wahrheit wird das, was er feststellt. Dies ist in etwa vergleichbar mit einem Menschen, der mit erhobenen Armen auf eine elektrische Tür zuläuft und sich einredet, diese öffne sich aufgrund seiner Zauberkräfte. Probieren Sie es einmal aus: Das Machtgefühl kann durchaus berauschend sein, wenn man es schafft, die wahren Fakten für einen Augenblick auszublenden ... :-)

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    2. Eine schizotypische Störung gemäss ICD 10 F 21 wäre als Differenzialdiagnose natürlich auch noch in Erwägung zu ziehen. ;)

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    3. :-)) Da stimme ich Ihnen absolut zu, jedoch mit einer Einschränkung. Unter ICD 10 F 21 heißt es u.a. laut Wikipedia:

      "Seltsame Glaubensinhalte und magisches Denken, die das Verhalten beeinflussen und im Widerspruch zu (sub)kulturellen Normen stehen."

      Leider standen diese Glaubensinhalte bisher nicht wirklich im Widerspruch zu vorherrschenden kulturellen Normen. Die meisten Menschen haben Ärzten dank fleißiger Lektüre der Apothekerzeitschrift unbesehen geglaubt und eventuell gegebenen Wahn eifrig geteilt. Doch das ändert sich gerade, weshalb die nächste Ausgabe des ICD konsequenterweise den Psychiatriewahn mit aufnehmen und sich zeitgleich selbst abschaffen müsste. :-)))

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  3. Ich denke es ist passend hier nun endlich und notwendig den Kreis zu erweitern und einen Blick auf die begutachtende Medizin insgesamt zu werfen.So bleibt zwar im Gegensatz zum Strafrecht und wie bei Mollath zur Maßregel z.B. im Sozialrecht eine nicht ganz so erheblich einschneidende existenzielle Entrechtung der Begutachteten durch unbegründbaren Freiheitsentzug oder gar Zwangsmedikamentation festzustellen, jedoch wiegen die anderen Entrechtungen durch "systembefangene" medizinische Karrieristen wie soziale Abschneidung und pauschale Überstülpung von fiktiver Leistungsfähigkeit, die tatsächlich jedoch nicht existiert nicht weniger schwer, wenn die Folgen Entstehung von Krankheiten, Verschlimmerung von Krankheiten oder gar Suicide sind. So ist auch im Sozialrecht - wenn es um Erwerbsminderungsrenten, ALG oder Unterhaltspflichten geht unbestreitbare Tatsache, das gutachtende Mediziner jeglicher Coleur auf Basis von Aktenlagen, Voreingenommenheit und den eigenen ökonomischen Bedingungen Gutachten konträr gegen Realitäten fassen, um dem Auftraggeber, der allgemeinen Norm und der eigenen Karriere nicht im Weg zu stehen.
    Sozialgerichte fundamentalisieren diese Praxis, indem wie bei Mollath gegenläufige oder Eigengutachten (z.B. der behandelnden Ärzte)pauschal erst gar nicht beachtet, der angeblichen Fehlerhaftigkeit unterworfen oder pauschal als befangen erklärt werden.Ausführungen der Betroffenen selbst wird ohnehin erst gar nicht gefolgt "weil sie ja nicht Qualifiziert sind"!!! - das ist die Arroganz der Unbetroffenen die glauben, Krankheiten und ihre Auswirkungen kann man erlernen.
    Nach umfangreicher Erfahrung hierzu ist nichts anderes festzustellen, als das nahezu sämtliche Gutachter in Sozialgerichtsverfahren Gefälligkeitsgutachten im Sinne der staatlichen Institutionen ausstellen, weil sonst der Mollath Effekt einträte - diese Gutachter - ob gerichtliche oder amtseigene zur Anspruchsabwehr - würden bei Zuwiderhandlung von Auftragsvergabe abgeschnitten werden und im Gegensatz zu Frau Ziegert sind Mediziner, die allein vom Therapieren leben müssen regelmäßig mit den Kassensätzen heute kaum zum Überleben in der Lage. Das "System" hat das alles schon schön und effektiv in seinem Sinne eingereichtet - die vorgebliche "Überbelastung" der Gerichte die zu mitunter jahrzehntelangen Prozesstiraden gereicht, ist ebenso gewollt weil absichtlich nicht bekämmpft. So könnte man ja eine direkte persönliche haftung für Fehlentscheidungen von Amtsträgern einführen, so das jene dreimal überlegen, ob sie pauschal oder vorsätzlich falsch entscheiden. Aber das wird natürlich nicht gemacht und so ist der amtsarrogante eindeutig rechtswidrige Federstrich natürlich trotzdem in Sekundenschnelle ohne jegliche Folgen ausgeführt!Infolge der durch Überbelastung der Gerichte abgeschnittenen zeitnahen effektiven tatsächlichen Rechtsverfolgung (grundgestzlich gesichert) geben dann auch die Standhaftesten unter den "Querulanten" vorzeitig auf oder müssen aufgeben, weil anders als gesetzlich fundiert regelmäßig im Sozialrecht nicht im Zweifel für den wirtschaftlich Schwächeren (Fürsorgepflicht)sondern immer für den wirtschaftlich Stärkeren (staatliche Institutionen)geurteilt wird - Es ist eindeutig ein System darin erkennbar. Ich habe in den letzten 7 jahren über 10 Gutachten über mich ergehen lassen müssen - sämtlichst alle kennzeichnet das gutachterliche Verhalten wie im Fall Mollath - Abschreiben, Pauschalieren, Ignorieren, Vorverurteilung, Voreingenommenheit, Unterstellungen, Behauptungen, Lügen, Unlogik, Unsachlichkeit, interne und externe Widersprüche bei trotzdem jedesmal vollständig gleichem Ergebnis im Sinne der Klagabwehr.

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  4. zu Kröber fällt mir folgende Geschichte ein, die sich vor einigen Jahren , in einer bewußt nicht genannten Psychiatrie ereignete. Als Einführender für Zivildiener in dieser Anstalt erbat der Chefarzt von mir , die jungen Männer doch kurz begrüssen zu dürfen. Dabei versuchte er einen Witz anzubringen und fragte sie, was wäre der Unterschied zwischen Patient und Psychiater......die jungen Männer, meistens Medizin - und Psychologie -Studenten waren verwundert.....daraufhin antwortete der Chef, der Arzt hätte den Schlüssel und lachte dabei, wir jedoch nicht.......übrigens dieser Psychiater wurde frühpensioniert, was ich für o.a. Gutachter wie Kröber bzw. Leipziger auch empfehlen würde, wenn nicht gar Berufsverbot......

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  5. Sie haben hervorragend die gedanklichen Schnitzer der Gutachten herausgearbeitet. Erschreckend ist doch, wir, die wir juristische Laien, keine Psychiater sind, erkennen die so groben Fehler und ganze Heerscharen von Juristen, besonders das Bayerische Justizministerium erkennt die so, so objektiven Fehler nicht. Herr Mollath sprach gestern davon, er sei kein Verschwörungstheoretiker. Recht hat er, denn es war und ist ein Komplott, welches stattgefunden hat. Dies aufgrund der vorliegenden Texte aufzuzeigen, erübrigt sich. Wäre das Vorgehen gegen Herrn Mollath kein Komplott, dann gäbe es keine funktionierende Justiz. Also lieber ein Komplott im Einzelfall, als alle beteiligten bisherigen Richter und die Justizministerin als vollkommen unfähig erachten zu müssen?! Was ist schlimmer. Daneben sei bemerkt, es tut gut, wie in kürzester Zeit in dem Antlitz von Herrn Mollath das an ihm begangene Unrecht der sieben Jahre fast ganz verschwunden ist, wie verändert die Kraft, da er nicht mehr "bitten" muß, doch bis zum Ende des Lebens lieber in einem Gefängnis zu leben, als in der Psychiatrie.

    Ihre Analyse der Gutachten, sehr geehrte Frau Ursula Prem, müsste den Psychiatern Angst bereiten: es ist nun ersichtlich, wie "Psychiatrie" sich willig zur Verfügung stellt, anregt, Menschen ihr individuelles Denken zu nehmen. - Der Psychiater Herr Dr. Vogl gleich nach meiner Begrüßung im Bezirkskrankenhaus Regensburg (Zwangseinweisung), also ohne Untersuchung: "Ich gebe Ihnen ein Medikament, damit Sie anders denken".

    Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat kürzlich ein Gesetz verabschieden lassen, das in Zukunft jedem Richter gestattet, einen Menschen gegen seinen Willen zwangsmedikamentieren zu lassen. Fast wäre es noch gelungen, Herrn Mollath doch noch zwangsabzuspritzen, denn Bayerische Richter hätten das böse Spiel mit Herrn Mollath weiter fortgesetzt. Ich erachte Frau Leutheusser-Schnarrenberger aus persönlicher Erfahrung mit ihr, als scheinheilig, wenn sie öffentlich bekannt gibt, sie will sich mit Herrn Mollath nach Abschluß der Verfahren persönlich treffen. Noch vor Monaten verkündete sie öffentlich, der Fall Mollath darf kein Justizskandal werden und hat ein neues psychiatrisches Gutachten gefordert. Ich war stets gegen eine psychiatrische neue Begutachtung von Herrn Mollath, denn das Denken der Psychiater ist leider einseitig, der Mensch geht ihnen verloren (bezieht sich auf "staatliche" Psychiater).

    Interessant, Herr Strate war Maoist, Herr Kröber war Maoist... .

    Danke für Ihre Analyse.
    Eigentlich müsste der gesamte Bayerische Richterverein vor Scham in den Boden versinken!
    Wer dessen Presseveröffentlichungen im Fall Mollath las, kann nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erkennen, in Bayern funktioniert der Justizapparat nur im Sinne der Bayerischen Staatsregierung (auch aus eigener Erfahrung).

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    1. "Ich gebe Ihnen ein Medikament, damit Sie anders denken", was für eine entsetzliche, menschenrechtsverletzende, gegen jede Errungenschaft der Aufklärung gerichtete Aussage!

      Wir werden auf allen Ebenen alle verfügbaren Kräfte brauchen, um das entsetzlich wuchernde Geschwür der Zwangspsychiatrie ein für allemal auf den Müllhaufen der Geschichte zu befördern, denn es ist weder menschengemäß, noch ist es mit der Anti-Folterkonvention und dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf körperliche Unversehrtheit zu vereinbaren.

      Ich hoffe dringend, dass sich noch sehr viele Menschen daranbegeben werden, die öffentlich vorliegenden Gutachten pars pro toto zu analysieren, aus möglichst vielen unterschiedlichen Blickwinkeln, juristisch, medizinisch, philosophisch oder sprachlich, um das Unbegreifliche begreifbar zu machen. Ich selbst werde mich am kommenden Freitag den beiden verbliebenen Gutachten widmen: Dem von Friedemann Pfäfflin und dem von Dr. Friedrich Weinberger.

      Dass Herr Kröber damals Maoist gewesen ist, finde ich mehr am Rande interessant: Entlarvend ist für mich eher der fast schwärmerische Tonfall, mit dem er vom "heißen Sommer" berichtet, Schlägereien mit der Polizei inbegriffen. Später in seinem Leben musste er seine Faszination für das Gewalttätige über Dritte ausleben, seine "Patienten" nämlich, in deren "Abgründe" er mit Begeisterung blickt, um so seinen Anteil an den dunklen Seiten des Daseins auf ganz legale Weise genießen zu können. Wie sehr muss ein harmloser Mensch wie Gustl Mollath diesen Kröber doch gelangweilt haben, wofür er sich dann in seinem "Gutachten" ausgiebig revanchierte ...

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    2. Zur sprachlichen Analyse bei Kröber

      Gustl Mollath wird über den ganzen Text mit herabsetzenden Begriffen belegt. Und dann gibt es da plötzlich ein einzigen Satz über P3M, der ist so richtig vollgestopft mit überhaupt allen positiven Attributen, dass er schier zerplatzt.

      (Die Seitenzahlen hab ich grad nicht, aber das dürfte Ihnen sofort aufgefallen sein.)

      Herzliche Grüße
      A.B.

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    3. Ergänzung:
      Entsprechend aufbereitet wären diese Texte exemplarisch für eine Analyse der nicht-öffentlichen Herrschaft durch Sprache, Rhetorik des Verdachts. - Denkbares Thema für eine Projektarbeit.

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  6. @UP
    Klasse Ihre "Zerlegung" des Kröber-Gutachtens.
    Die Entscheidung des BVerfG vom 28.8.2013 stellt ihm, seinem Kollegen Leipziger, Frau Beate M usw. ein miserables Zeugnis aus.
    Um die Unterschiede und gleichzeitig die Übereinstimmungen von Komplott, Intrige und Verschwörung zu verstehen, ist ein Blick auf die Seiten:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Komplott
    http://de.wikipedia.org/wiki/Intrige
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwörung

    zu werfen.

    Diese 3 Themen passen zu den genannten Psychiatern und auch zu den in Sachen Mollath tätigen Richtern, Staatsanwälten, Ärzten und nicht zuletzt zu Beate M.

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    1. Die Verfassungsgerichtsentscheidung bezieht sich, was die Gutachter angeht, vor allem auf das Werk des Friedemann Pfäfflin und den gerichtlichen Umgang damit. Sie wird deshalb nächste Woche in meine Betrachtungen mit einbezogen werden, wenn es um die Gutachten Pfäfflin/Dr. Weinberger geht.

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  7. Mir drängt sich ein Wortspiel auf: Grob, grober, Kröber! Nachdem Ursula Prem das Kröber-Gutachten inhaltlich zerpflückt hat... muss ich konstatieren: Schon rein äußerlich wirkt dieses "Gutachten" mehr als merkwürdig... rein sprachlich! Zu meiner Zeit hätte man auf so einen Aufsatz allein schon wegen des sprachlichen Unvermögens eine 6 bekommen. Ich bin davon überzeugt, der Herr Gutachter von der Post hätte das sehr viel besser hinbekommen. Äußerlich und innerlich...

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  8. Wenn die Sache nicht so Ernst wäre, trotzdem ein großes Kompliment an Frau Prem für dieses Werk "grober, Kröber".

    Die Juristen sprechen ja auch immer unter ihresgleichen von herrschender, überwiegend und ganz überwiegend herrschender Meinung, abseits steht dann die Mindermeinung, die man aber nur einem fehlgeleiteten Juristen zubilligt.

    Wo bitte steht im Grundgesetz, dass das Volk von einer herrschenden Meinung "beherrscht" wird?

    Noch gilt das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm sowie der Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes innerhalb der Normenhierarchie. Richter haben dort nur ihren ihnen zugewiesenen Platz auszufüllen und nicht verfassungswidrig überpositives Recht zu erfinden und stellvertretend für den Gesetzgeber Recht zu sprechen.

    Nun noch einen Wermutstropfen bezüglich der Nummer da aus Karlsruhe geschüttet.

    Bamberg und Bayreuth sind in Sachen Verhältnismäßigkeit gerügt worden. Das bedeutet, dass am 08.08.2006 für Karlsruhe keine Zweifel an einer rechtmäßigen Unterbringung geherrscht haben können, denn sonst kann man nicht später nach der Frage der Verhältnismäßigkeit forschen.

    Doch nun hat ja Nürnberg am 06.08.2013 das Urteil vom 08.08.2006 aufgehoben, so dass sich die frage der Verhältnismäßigkeit für Karlsruhe damit gar nicht mehr stellen durfte, jedenfalls nicht mit Blick auf eine nochmalige Prüfung durch Bayreuth und Bamberg, denn ohne die Entscheidung vom 08.08.2006 gibt es keine rechtmäßige Unterbringung die hätte verhältnismäßig sein können und müssen oder auch nicht.

    Es wird allerhöchste Zeit, dass der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland endlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes eingeführt wird und zwar für alle drei Gewalten verbindlich und Schluss ist mit dem Bedarfsrecht auf der Basis von Willkür und Allmacht, denn die unverletzlichen Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht gegenüber alle drei Gewalten. So steht es immer noch im Art. 1 Abs. 3 GG und die Würde des Menschen ist immer noch unantastbar.

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    1. Nun bin ich ja nicht mal annähernd eine Juristin, aber ich glaube, da muss ich doch eine Lanze für das Verfassungsgericht brechen: Die Verfassungsbeschwerde, datiert am 11.1.2012, zielte eben auf die Unverhältnismäßigkeit ab, wenn ich die Ausführungen auf Seite 3 richtig verstehe:

      http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf#page=3

      Dort heißt es unter anderem: "Die weitere Unterbringung des Bf. [Beschwerdeführers] muss als eklatant unverhältnismäßig angesehen werden [...]"

      Wie alle anderen Gerichte auch, wird das Verfassungsgericht wohl nur behandeln können, was auch auf dem Tisch liegt, nehme ich an.

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    2. Kein Jurist zu sein ist nicht ehrenrührig aber in all diesen und anderen Fällen nur zu glauben,ist zu wenig, denn der Gesetzeswortlaut und Wortsinn sowie die Normenhierarchie hat jeder Bundesbürger sich anzueignen. Wer hier den Schwarzkitteln vertraut, wird genauso hinters Licht geführt wie von den Weißkitteln.

      In der Bundesrepublik Deutschland harrt das Bonner Grundgesetz bis heute noch immer seiner Erfüllung, weil die 1949 an den start getretenen Figuren alles andere als lupenreine Demokraten gewesen sind.

      Ungültige Gesetze, verfassungs- und konventionswidrige Nicht-Richter, verfassungs- und konventionswidrige Strafbefehlsverfahrensvorschriften, NS-Gesetze, usw. sind die Erblast, die die Bevölkerung, die im Rechtssystem Bonner Grundgesetz geboren und aufgewachsen ist, heute noch verfassungswidrig zwischen die Beine geworfen bekommt, anstatt die Regeln des Rechtsstaates konsequent anzuwenden.

      Ein Großteil aller Amtsträger ist straffrei, wenn sie zugunsten des Staates Straftaten gegen den Bürger begehen. Wann endlich wird das bemängelt und für Abhilfe gesorgt?

      Und Karlsruhe wird seit 1951 mit nicht im Sinne des Art. 94 Abs. 2 GG verfassungskonform mit Richtern besetzt, stattdessen wählt ein Richterwahlausschuss die Richter, die der Bundestag zu wählen hätte. Damit sind die Senate nie ordnungsgemäß besetzt gewesen und auch im Fall Mollath nicht. Ein solches Urteil ist keinen Cent wert, aber es wird kritiklos hingenommen.

      Wo ist das Oberste Bundesgericht, dass 1968 verfassungswidrig aus den Art. 92 und 95 GG gestrichen wurde, obwohl es die Ewigkeitsgarantie gemäß Art. 79 Abs. 3 GG verboten hat, diese Verfassungsänderung?

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    3. In der Entscheidung des BVerfG steht:
      "Mit den entsprechenden Rügen verfolgt der Beschwerdeführer kein weitergehendes Anfechtungsziel."

      Mit der Verfassungsbeschwerde vom 11.1.2012 hätten die wissenschaftlichen Mitarbeiter nach Einholung der Akten in kürzester Zeit (nach Strate und Prantl) die Rechtsbeugungen erkennen können. Wenn Sie Frau Prem als Laie so glasklar die Gutachten zerlegen, für jeden denkerisch nachzuvollziehen, dann hätten das alles auch die Verfassungsrichter, die Mitarbeiter erkennen können. Nichts hindert die Obersten Hüter des Rechts bei so viel Rechtsbeugung von sich aus die Notbremse zu ziehen und Herrn Mollath per Einstweiliger Verfügung sofort aus der Forensik zu entlassen.

      Diese Kritik am BVerfG muß einfach sein. Und es ist eh fraglich, was die Bayerischen Juristen wieder anstellen, wetten?!

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    4. Als juristischer Laie muss ich zwar erst lesen, was in den Jura-Blogs dazu an Expertise kommt, aber dass das unbegründete mündliche "Hochzonen" (G. Wolff) so nicht durchgeht und die Strenge der geforderten Kriterien gelten generell(!), bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung entsprechend allerdings in noch besonders verschärften Maße. - So habe ich das verstanden.
      A.B.

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    5. Ich möchte die Aufmerksamkeit besonders auf eine sehr wichtige Feststellung der BVerfG-Entscheidung richten.

      Frau Merk (Presse-Erklärung) meinte, man hätte jetzt Rechtsklarheit. - Was sie aber NICHT erwähnt, sind ihre früheren Aussagen (mit TV-"sound-bites" belegbar), es würde jedes Jahr die Notwendigkeit weiterer Unterbringung SORGFÄLTIG GEPRÜFT.

      Der BVerfGE ist aber direkt zu entnehmen, ES WURDE tatsächlich ÜBERHAUPT NICHT GEPRÜFT!

      Das ist DER zentrale Punkt dieser Entscheidung! Es wurde nicht geprüft, sondern nur floskelhaft BEHAUPTET, dass geprüft worden sei.

      Der Rest ist Bekräftigung/Wiederholung der bisherigen BVerfG-Entscheidungen. (Für die bayerische Justiz braucht es das schon. Die können nur Gehorsam zur Parteilinie, Recht und Gesetz ist nicht so ihr Ding.)
      * * *

      Nadelstiche!!! - Heribert Prantl nannte solche BVerfG-Entscheidungen früher einmal "Nadelstiche für die Freiheit".

      Weil sich die bayrische Justiz in unbeirrbarer Verfassungsfeindlichkeit ("Mia san mia!") nur jeweils nach direkt an sie ergangenen Entscheidungen des höchsten Gerichts im Einzelfall widerwillig fügt, ansonsten die Grundsatz-Rechtsprechung der höhsten Gerichte konsequent missachtet, könnte man in Karlsruhe auch eine Nähmaschine aufstellen und täglich 24 Stunden lang das Pedal voll durchtreten.

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    6. Beate Merk über
      - die verfassungswidrigen Urteile (LG Bayreuth, OLG Bamberg)
      - wissenschaftliche - & unwissenschaftliche Gutachten
      - bayrische Richter und
      - Créme de la Créme (mit original falschem Akzent)

      siehe bspw.:
      Bericht an den Rechtsausschuss des Bay. Landtags v. 08.03.2012, Lt-Drs. 16/10732, Seiten 10 ff.

      Download hier:
      http://www.swr.de/report/-/id=10583088/property=download/nid=233454/19px9cp/index.pdf

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  9. "Wir werden auf allen Ebenen alle verfügbaren Kräfte brauchen,...."

    Sie haben recht.
    Mich hielt in den letzten Monaten das innere Bild, das nun Realität wurde: die Türen der Psychiatrie haben sich für Herrn Mollath geöffnet.

    Trotz des Einsatzes von Herrn Strate schien es über Monate, als würde das Bild nicht Realität werden. Aber so, wie ich mich immer darauf verlassen kann, die inneren Bilder werden wahr (Zeitpunkt bleibt meist offen), so ist es wahr, die Gegenkräfte werden sich nun umso massiver formen (etwa Beate Lakotta, oder die Schriftsteller "Ein Kranker wird Held").

    "Psychiatrie" ist wie die letzte Bastion fehlender Vernunft. Der Grund ist, weder Justiz, Politik, noch Psychiatrie wollen das Ewige im Menschen anerkennen. Ein Wesenskern der unabhängig von Religion, Glaube und Staat existiert, ein Ideal in uns, den auch Kunst nur umkreist..... .

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    1. "Massiv formieren"? Beate Lakotta? - Es ist wirklich schön, dass Sie Ihren Humor nicht verloren haben, Herr Seler! :-)))

      Frau Rückert von der ZEIT machte zumindest einen schüchternen Ansatz, gut versteckt in dem Versuch eines "Streitgesprächs" mit Gerhard Strate. Der Schuss ging nach hinten los, weil dadurch die wahren Absichten dieser Fraktion noch deutlicher sichtbar geworden sind.

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    2. Ich denke, dass es Kröbers Groupies bald ziemlich peinlich sein wird, sich bei ihren Hintergrundgesprächen in diesen großen Welterklärer verguckt zu haben.

      Dazu müssen sie erst realisieren, dass sie diesmal nicht die exklusiven Hintergrundinfos gesteckt bekamen, um als Expertinnen aus zweiter Hand zu brillieren, sondern dass ihr väterlicher Freund recht eigennützige Absichten hatte, wobei sie kläglich versagt haben.

      Schweigen und Verdrängen ist angesagt. Ihr weiteres Schicksal ist ein Boulevard-Thema wie Heidemann und Kujau.

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  10. Wir haben es bei der Psychiatrie mit einer intellektuell und moralisch verwahrlosten Branche zu tun, die sowohl auf Logik wie auch auf Menschenrechte pfeift. Wie dort intern der Fall Mollath diskutiert wird, läßt sich hier nachlesen (Kotztüte bereithalten, insbesondere ab S. 14, wenn es um die von Strate ins Netz gestellten Gutachten geht):

    http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.0

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    1. Kotztüte allerdings...ich sehe auf 36 Seiten schizophrene paranoide Gedankensysteme, Mollath, seine Verteidiger und Unterstützer und alle,die offensichtlich und unbestreitbar berechtigte Kritik an den Zuständen der Psychiatrie und der Justiz erheben wären gefährliche niedere intellektfreie Wesen, die nicht die Berechtigung haben Transparenz herzustellen und dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen..alles was dort dümmlich niedergeschrieben steht hat die Realität in Form des BVG zwischenzeitlich als Wortmüll von krankhaft gestörten und verblendeten Psycho-Fanatikern auf die Halde geworfen, aber Realitäten und Tatsachen werden diese kleine bemitleidenswerte Gemeinde so wenig beeindrucken, wie so viele im Fall Mollath involvierte Gutachter und Juristen - auch da mußte erst Strate und das BVG nachhelfen... diese belustigende paranoide Verschwörungsgemeinde auf psiram geht ja sogar soweit wirklich alle - auch Pro-Mollath Politiker und Staatsanwälte in einen dem Wahlkampf geschuldeten Verschwörungstopf zu werfen - das ist ja grade das Wahnhafte solcher "echten" Wahnkranker - Realitäten nicht zu erkennen und wirklich alles auf große Verschwörungen zu schieben - dann ist jetzt das BVG wohl der Pate??
      Diese Menschen in diesem Forum sind lächerlich und tun gut daran, ihre Identitäten nicht zu veröffentlichen - wahrscheinlich tragen sogar genau diese Personen Verantwortung für Wohl und Gesundheit von Menschen - Gnade uns allen Gott...

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    2. Hallo sol1, danke für den Hinweis auf das Psiram-Forum. Dort habe ich mich jetzt mal eingelesen: Also die Kotztüte brauchte ich zum Glück nicht. Ich finde die verzweifelten Versuche dieses wackeren Häufleins, zu retten, was zu retten ist, eher amüsant. :-))

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    3. auch ich brauchte keine Kotztüte.

      wenn ich lese "sondern die Mechanismen dieses "Massenwahns" ", dann wissen wir wenigstens, demnächst kommt der Amtsarzt auch zu uns, wenn die Psychiater die Macht über Deutschland innehaben. Die Diskussion der Leute, der Spezialisten: als säßen sie auf einer Insel und könnten alle Bewohner unseres Landes lustig nach ihrem Sinn bewerten. Was mich aber schon sehr, sehr wundert, welcher Unsinn von DGPPN verbreitet wird:

      8.8.2013

      "In der aktuellen Debatte um den Fall Gustl Mollath wird die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen mit der „Besserung und Sicherung“ von psychisch kranken Straftätern verwechselt. Diese Verwechslung ist schwer wiegend: Im Verlauf eines Jahr erleidet in Deutschland schätzungsweise jeder dritte Erwachsene eine psychische Erkrankung. Immer mehr dieser Betroffenen suchen professionelle Hilfe im psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem."

      http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/307/der-fall-mol.html

      Das hätte die Dachorganisation der Psychiater wohl gerne, gleich in jedem Jahr jeder dritte Erwachsene wird psychisch krank. So viel Pillen kann die Industrie doch gar nicht herstellen... ...und alles fließt dann ins Abwasser, welch schauderlicher Gedanke.
      Gemeint ist wohl, im Laufe eines Lebens erleidet jeder Dritte Erwachsene, aber da forsche ich nun nicht nach, wie es die Psychiater denn gerne hätten.

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    4. @Ernst Seler
      Ja, den Teufel werden die Menschen tun, sich in einer Lebenskrise freiwillig solchen Leuten auszuliefern.
      Zu lange Trauer ist neuerdings auch eine Krankheit, also sagen Sie's bloß niemandem, dass Sie sich immer noch über Mollaths Freiheit freuen. Vielleicht ist das ja dann auch schon eine Krankheit. ;-)

      Übrigens, die psiram-Heinis sind doch wohl diejenigen, die die tumbe Bevölkerung belehren wollen, dass die das mit dem Klima und der Atomkraft vollkommen übertrieben sieht. Da frage ich mich nur, warum die wegen ein paar unangepasster Mitbürger so hysterisch sind.

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    5. Die Kranken auf PSIRAM merken ja nicht einmal, das sie selbst offenbar die Minderheit darstellen, während sie feststellen, das der Fall Mollath die Massen in seinem Sinne so sehr bewegt, das sie gleichzeitig Massenwahn oder politische Massenziele unterstellen. Diese kleine verrückte Gruppierung dort unterstellt mit extrem krankhaft-diffusen Äußerungen nun wohl auch dem BVG Wahnkrankheit, nachdem also höchstgerichtlich festgestellt wurde, das eine Gemeingefährlichkeit Mollath´s NICHT gegegeben sein kann, weil dessen entsprechende Unterbringung unverhältnismäßig ist. Wenigstens scheint auch von dieser Sekte PSIRAM keinerlei Gemeingefährlichkeit auszugehen, so das man diese Menschen wohl nicht forensisch unterzubringen braucht. Belassen wir es also beim Belächeln so viel "qualifizierter" Blödheit als Ausdruck krankhafter Arroganz menschlicher Erhebung über alles andere und alle anderen im Wahn, alles besser zu wissen. Hoffentlich sind das dort keine Therapeuten oder Gutachter mit der Macht, eben doch gemeingefährlich handeln zu dürfen...

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    6. Ich nehme stark an, dass die sich auch in der Wikipedia tummeln und dort filibustern und obstruieren. Das Muster, wie derjenige argumentiert, der letzthin im Wolff-Blog aufgekreuzt ist, sieht mir sehr danach aus.

      Ja richtig, "gar nich injurieren". Wenn mir einer so blöd kommt, auf dessen Urteil ich nichts gebe, dann lasse ich den per Schäfermatt gewinnen. Aus den besten Gegenzügen etwas zu lernen, dafür muss er schon meine Achtung haben.

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  11. Liebe Frau Ursula Prem,

    da wäre ich schon froh, wenn das Humor wäre, es ist leider ernst! Es bleibt offen, ob die Leute den Mut haben, mit offenem Visier zu kämpfen, oder die Attacken des Unrechts aus dem Hinterhalt kommen.

    ZEIT, das war ein bewußter Angriff auf Herrn Strate, den er als Bogenschütze eiskalt abservierte. Alleine der Titel war merkwürdig. Frau Lakotta wird sicherlich einen vereidigten Zeugen auftreiben, der die Schläge an der Mutter bestätigen wird?! Wir müssen mit allem rechnen. Nachdem das BVerfG nun entschied, hat, wie ich heute Nacht im Radio von einem Sprecher des Oberlandesgerichtes hörte, die bayerische Justiz kein Verständis für das BVerfG-Urteil, da Mollath ja bereits frei sei und warum solle das Gericht nochmals... ... . Deswegen hat das BVerfG vorsorglich das berechtigte Interesse von Herrn Mollath festgeschrieben. Die Verfassungswidrigkeit von zwei Jahren Gefangenschaft steht nun fest. Deswegen kann schon sein, die bayerischen Richter reagieren jetzt erst recht bockig auf Karlsruhe. Und da brauchen wir wahrlich Humor.

    So viel Dummheit, Arroganz, ja fast echte Idiotie, wie dies durch die veröffentlichten Gutachten zum Ausdruck kommt, eine Waffe, welche der Bogenschütze Herr Strate gezielt, gewagt und gekonnt einsetzte.
    Täuschen wir uns nicht, die 40 Psychiater werden zusammenhalten wie Pech und Schwefel, auch wenn eine der Ihren schon wegen "Verrat" in die Schranken verwiesen wurde, wie Frau Ziegert. Aber diese Psychiaterin hat möglicherweise ihr eigenes Opfer in Bayreuth sitzen, auch seit Jahren.... .

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    1. Bis jetzt war das, was Lakotta & Lapp in dieser Richtung kolportiert haben, nur leerer Bluff mit vorgeblichem Quallenschutz. (Hier an der Küste haben wir sehr was gegen schleimige Quallen! Die sind in diesem Sommer echt 'ne Plage.)

      Im Ernst: vor Gericht wird niemand mehr mit windigen Lügengeschichten durchkommen. Herr Dr. Strate hätte auch noch ein paar Fragen an die, und spätestens bei der Vereidigung wird's dann brenzlig.

      P3M kann zwar selbst die Aussage verweigern, die LaLas aber nicht, wenn ich das richtig sehe. Sollten die als Zeugen drankommen für die Stories, die sie nach P3Ms Erzählungen über die verschwunden-gefundene Habe etc. zusammengekleckst haben, wird es sehr ungemütlich.

      Die Zeit der üblen Verleumdungen, als Gustl Mollath sich nicht wehren konnte, ist auch vorbei und wird sicher noch ein Nachspiel haben.
      A.B.

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  12. Sehr schoen Frau Prem!
    Es erinnert mich an Kroebers emotional mit gewissem Belastungseifer und ohne serioesen Funken Selbstkritik vorgetragene Beschreibung Analyse” des PsychiatieKollegen Postel bei Maischberger, die man auch als eine, projektive, durch authentisch Eigenes Erleben erhaertete Charaterstudie lesen kann:
    Warum betruegen? fragt Maischberger:

    Kroeber: “Das Erleben der Performance, das man Macht hat, das man Einfluß hat, andere in ein Drama versetzt, wo man manipuliert… mit wilden Sachen, die doch gar nicht gehen koennen.. und wie toll man ist, wie stark man ist, wie einflußreich man ist.. das macht die Leute wieder rueckfaellig..
    und..einmal noch zum Porschehaendler gehen ..
    … solche, die immer wieder den Kontakt und den Auftritt suchen… und
    "Reue habe ich mir abgewoehnt (zu erwarten)…" “….ueber Vater und Mutter traurig und gluecklos, man kommt doch nicht zum eigentlichen Erfolg."
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=nw5DbvjFvWU

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  13. Die neuen Dokumente
    ... bitte hier entlang:

    Gabriele Wolff
    "Der Fall Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen"

    http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/

    Text der Entscheidung und eine Erklärung der Verteidigung dazu auf Dr. Strates Dokumentenseite unten:

    http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html

    oder direkt:

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BVerfG-Entscheidung-2013-08-26.pdf

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-09-06.pdf

    Alles wie immer in bekannter Zuverlässigkeit.
    :-)
    A.B.

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  14. Leider wird seit 64 Jahren in der Bundesrepublik der Wald vor lauten Bäumen nicht gesehen. Vor allen Dingen werden die Berufe der Weiß- und Schwarzkittel absolut überbewertet.

    Entgegen den absolut unverletzlichen Grundrechten lassen sich bis heute Weißkittel in ihren Ärztekammern zwangsweise verpflichten Mitglied zu sein. Das Gleiche gilt für die bundesdeutsche Anwaltschaft.

    Der Parlamentarische Rat hatte ausdrücklich in mehreren Sitzungen darüber beschlossen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Kammerzwang mehr geben werde dürfen, da ansonsten die Grundrechte leerlaufen würden. Der Richter und Chefprotokollführer des parl. Rates Kurt-Georg Wernicke hat es treffen in seinem Kommentar zum Bonner Grundgesetz 1949 !!! wie folgt zusammengefasst:

    »Mit dem dort [Art. 2 Abs. 1 GG] statuierten Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist die Freiheit zum Handeln in den verschiedensten Lebensbereichen gewährleistet (vgl. insbesondere Art. 2, Erl. II 1 a, e). Dieses – umfassende – GR. der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt damit auch die Freiheit der Willensentschließung eines jeden Einzelnen zur Bildung bzw. zum Beitritt zu Vereinigungen. Für diese allgemeine persönliche Freiheit ist auch kein Gesetzesvorbehalt, wie er z.B. bei Art. 2 II besteht, aufgestellt, sondern bestehen lediglich die in Art. 2 I Halbsatz 2 aufgerichteten Schranken (vgl. Art. 2, Erl. II 1 b, d). Zwang ist daher unzulässig. (Für das gleichgelagerte Problem der negativen Koalitionsfreiheit vgl. noch Erl. II 3 e.) Dieses Ergebnis ist von weittragender Bedeutung. Es sind nämlich alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., mit dem BGG. unvereinbar. Die »Selbstverständlichkeit«, mit der sich die bisherigen Zwangsmitgliedschaften – unangefochten – weiter behaupten, muß überraschen. – (Vgl. noch Schindler in DÖV. 1950, Heft 16, S. 485, Ziff. VIII).«

    Hier die entsprechende einschlägige Expertise:

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Kammerzwang

    Nelson Mandela, der 25 Jahre im Gefängnis saß, hat gesagt, dass man selbst frei sen muss, um andere befreien zu können. Heißt im Umkehrschluss bezüglich der Weiß- und Schwarzkittel, dass diese Personen alles andere tun, als sich für ihre Mandanten wirklich absolut einzusetzen. Für beide Berufsgruppen gilt, das eigene Hemd sitzt ihnen näher als des Patienten oder Mandanten Hose.

    Und was zu der Dritten Gewalt in Gestalt der bundesdeutschen Rechtsprechung bis heute zu sagen ist, steht nachlesbar und sogar für jedermann verständlich hier im Detail nachzulesen:

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Gesetzlicher_Richter

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Hilfsrichter

    https://grundrechtepartei.de/Expertise:Verfassungsbeschwerde

    Immer wieder noch gilt es ins Gedächtnis zu rufen, dass das NS-Terrorregime nicht nur 12 Jahre Existenz, sondern 1000 Jahre Existenz immer wieder verkündet hat. Diesbezüglichen Recherchen lassen mehr und mehr den Schluss zu, dass eine Vielzahl von NS-Tätern nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als Schreibtischtäter zu vollenden versucht haben, was der "verlorene Krieg" 1945 abrupt unterbrochen hat.

    Mit besten Grüßen

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    1. Och nö!
      Ich sag ja nicht, dass das alles falsch wäre, aber es kommt mir bekannt vor, siehe:

      http://www.ein-buch-lesen.de/2013/08/gustl-mollath-leipzigers-allerlei-die.html?showComment=1377963242080#c1990514081765493726

      und etliche folgende...

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  15. @anonym

    Sie fahren ja schweres Geschütz auf!
    Habe gegoogelt, dies gefunden:

    »Wir betreten auch verfassungsrechtliches Neuland. Wir ändern keinen Grundgesetzartikel, aber wir ändern die innere Verfasstheit unserer Republik. Manche sprechen von einer stillen Verfassungsänderung.«

    Rainer Brüderle -29. Juni 2012
    http://grundrechtepartei.de/Willkommen

    Habe letztes Jahr gezielt die kleine Schrift verbreitet:

    "Die Bundesrepublik Deutschland
    Ein Rechtsstaat
    löst sich auf

    Der Mensch
    im Fadenkreuz
    der Justiz

    wenn Psychiatrie
    sich zum Erfüllungsgehilfen
    der Politik macht"

    Der Text entstand Herbst 2012,anlässlich des Falles "Mollath".

    Enthalten ist eine frühere kleine Schrift desselben Jahres "Der Rechtsstaat in Auflösung".

    Anlaß war ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes, im Jahr 2012 zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren, Einsatz mit Waffen. Nur ein Verfassungsrichter erkannte, oder hatte den Mut ein Sondervotum zu erstellen. Daraus der Satz:

    „Wer hieran etwas ändern will, muss die zu einer Verfassungsänderung erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für sich gewinnen, was Anfang 2009 nicht gelungen ist. Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.“

    „Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung.“

    Verfassungsrichter Herrn Gaier, Sondervotum, Beschluß Aktenzeichen 2PBvU 1/11

    Können wir erahnen wie es den Richtern, dem Bundesverfassunsgericht zumute ist, wenn "wir" uns gegenseitig aufklären und leider erkennen müssen, wir trudeln tatsächlich in einen Abgrund des Rechts. Da Frau Prem Ihren Beitrag freigeschaltet hat, ist ihr sicherlich die Dramatik bewußt, auch ihre Verantwortung. Die emotionale Aufwallung vieler Menschen durch das Schicksal von Herrn Mollath wurde letztlich zu einer Gefahr für die Damen und Herren Richter. Es braucht nur die erste beschwichtigende Presseerklärung des Bayerischen Richtervereins gelesen werden, im Fall Mollath.

    So und jetzt freu ich mich schon auf die Presseerklärung von Herrn Strate, seine Schriftsätze sind ein gedanklicher Lichtblick im Dschungel des Rechts, besonders für Bayern.

    Gruß in die Runde





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    1. @Ernst Seler: Die "Erklärung der Verteidigung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013" ist bereits online:

      http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-09-06.pdf

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    2. Danke für den Hinweis, hatte das schon im Auge gehabt, wollte aber zuerst den (für mich) erschütternden Satz des Sondervotums des Richters Herrn Gaier veröffentlichen.
      Nach dem Lesen der Erklärung von Herrn Strate ergibt sich das Bild, die ursprüngliche Verfassungsbeschwerde wurde April 2013 ergänzt, das BVerfG hat dann sehr, sehr schnell reagiert. Es bleibt die Frage, ab wann hat das Verfassungsgericht Akteneinsicht vorgenommen.

      Am 15.11.2012 ging ein öffentliches Schreiben an das BVerfG:

      "Sehr geehrter Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Herr Voßkuhle,
      aufgrund der Entscheidung des BVerfG hinsichtlich des militärischen Einsatzes der Bundeswehr im Inneren,
      gibt es berechtigte Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht sich noch auf dem Boden der Verfassung bewegt (s. Anhang).
      Wie zu erfahren ist, hat sich der Anwalt von Herrn Mollath an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
      ........
      Der Fall Mollath zeigt nun eindeutig, wie die staatliche Psychiatrie sich willig mißbrauchen lässt.
      Ich gehe davon aus - leider - Herr Mollath wird aus "Staatsräson" als gemeingefährlich bis zu seinem Lebensende eingesperrt bleiben?! Werden "Sie" den Mut haben, die Machenschaften der Bayerischen Staatsführung aufzudecken?
      "Psychiatrie" und das "Richterwesen" werden massiv weiter Schaden erleiden, bleibt Herr Mollath im "psychiatrischen Gefängnis", weil die Justizministerin, unfähig in ihrem Amte, möglicherweise persönlich in den Fall verwickelt ist?!
      Menschenrechte werden nicht nur in China oder Russland mißachtet, sondern auch mitten in Bayern, in München.
      ....... "

      Ich habe mir erlaubt, auch russische, chinesische Regierungsstellen und Medien zu informieren. Tatsächlich hat ja ein chinesischer Professor sich laufend für den Fall Mollath interessiert. Die doch klare Sprache des BVerfG jetzt ist auch dem Umstand geschuldet, der Fall Mollath findet mittlerweile unter internationaler Beobachtung statt.

      Inzwischen hat das BVerfG meine mail-Adresse gesperrt.

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  16. Toller Auftag an den bayrischer Rechtsstaat. Da dürfen dieselben Azubis mit Gummihammer, Spachtelmasse und 'ner Dose Lack die Sache ausbessern. An der nächsten Kurve kracht alles wieder zusammen. Den Wählern gefällt das, falls die Stimmung wirklich so lustig sein sollte, wie Stimmungskanone Gottlieb vom BR das mit dem Stimmungbild gezeigt hat.
    Da würde ich schon mal für den 16. den Möbelwagen bestellen und in den Geltungsbereich des Grundgesetzes übersiedeln.
    Gute Nacht, du Land der Bayern.

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    1. Die Stimmung nach Gottlieb:
      CSU 48% mit (10% Vorsprung vor allen Oppositionsparteien zusammen) = absolute Mehrheit der Mandate. FDP draußen, immerhin.

      Ergo CSU-Alleinregierung oder womöglich Große Koalition mit Justizminister Franz Schindler. - Wahlkampf verpennt.

      Stimmung! Freibier für alle. Und jetzt Polonaise "Ja, da kommt Freude auf".

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    2. Scrollen Sie zum Trost mal auf folgender Seite runter zum Jahr 2008 und vergleichen Sie die damaligen letzten Umfragewerte mit dem tatsächlichen Wahlergebnis:
      http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/bayern.htm
      An die langen Gesichter in jener Wahlnacht kann ich mich noch sehr gut erinnern ...

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    3. Das bedeutet, dass die bayrischen Justizopfer weiterhin so lange schmoren dürfen, bis sie alle bayrischen Instanzen durchlaufen haben und endlich in Karlsruhe angekommen sind. - Falls sie einen guten Anwalt haben.

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    4. Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber die letzte Ölung hat sie schon.

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    5. Na gut. Klammer zu und abwarten. Solche Stimmungsbilder sind nicht zuletzt auch Teil der Meinungsmache.

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  17. Offener Brief an Prof. Kröber.

    Der bei ARD-Maischberger symbolisch in die
    Runde von Betrügern und Psychiatrie-Doktor-Hochstapler wie Gerd Postel "eingereiht" wurde.

    26.8.13

    ARD Maischberger Talk-Runde der Betrüger und Hochstapler
    Mollath-Justiz-Skandal-Fall
    Hessischer Falschgutachten-Fall Steuerfahnder und RANotar
    FAS 9.12.12 Mollath und Mike
    Vorläufer
    Frankfurter Rundschau
    Interview zum Fall Breivik

    Sehr geehrter Herr Professor Dr. Kröber,

    mit Interesse habe ich Ihr von RA Dr. Strate ins Internet gestelltes „Gutachten“ gelesen.

    In 40-jähriger Anwaltstätigkeit ist mir ein solches Machwerk von Vermutungs-Zirkelschlüssen, Verwirrungs-Denk-Akrobatik und Plagiatur, heißt kritikloser Abschrift von anderweitigen „gutachterlichen“ Unsinnigkeiten und Fantastereien nicht
    untergekommen.

    Sie sind an Ihren respektlosen Phrasen
    „Bei Kenntnis der Sachlage vermag dieses Gutachten Dr. Simmerl durchaus Verwunderung zu erwecken“ aufzuhängen :

    Bei Kenntnis der Sachlage vermag dieses Gutachten Dr. Kröber durchaus Verwunderung zu erwecken !

    Es gibt speziell keinerlei – kritische - Auseinandersetzung mit dem Gutachten
    von Dr. Leipziger : Ihrerseits !

    „weil Herr Mollath sehr viel über seine Denkweise und seine Wahrnehmungen abschirmt und nicht erkennbar werden lässt“
    lassen sich weder seine Denkweise noch seine Wahrnehmungen gutachterlich feststellen und erkennen.

    Schlechtachterlich durch Sie aber fantastisch unterstellen und als Wahnvorstellung
    von Ihnen - dem Gericht „unterjubeln“.

    „Dass der Proband keinerlei Krankheitseinsicht zeigt, ist typisch für die vorliegende Erkrankung.“

    Typisch für einen geistig gesunden „Probanden“ ist, dass er keinerlei KrankheitsEinsicht
    in eine nicht vorliegende Krankheit haben kann.

    Nach gesumdem Menschenverstand – der dem Psychiatrie-Stand fern zu liegen scheint - ist fehlende Krankheits-Einsicht gleichwertiges Indiz für fehlende Krankheit oder Krankheit.

    Typisch für die Psychiatrie, die Sie und Dr. Leipziger verkörpern ist, dass derjenige der als Eingesperrter oder Ausgesperrter wagt Kritik an dem autoritären diktatorischen Willen und Selbstbestimmung unterdrückenden letztendlich Menschen verachtenden System übt und sich nicht zum Kooperations-Objekt erniedrigen lässt, wird als paranoider Querulant nieder bzw. fertig gemacht.

    Wenn Mollath wie Snowden in die Welt gesetzt hätte, dass die Amis über die NSA die Intim-Daten der ganzen Menschheit ausspähen, hätten Sie und Dr. Leipziger ihm Größenfantasie- Wahn sonders gleichen angehängt.

    Weil das Ihnen genau so unglaublich vorgekommen wäre wie der deutschen Regierung, die davon nichts wissen will.

    „In seinem Alltagsverhalten scheint Herr Mollath allerdings nicht besonders gefährlich zu sein“.

    Weshalb plädierten Sie dann, ihn vom Alltag fernzuhalten und in der Psychiatrie gefangen zu halten ?

    Aus lauter Jux und Schwarzmalerei-Dollerei ?

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  18. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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    1. @Michael Balser: Vielen Dank für Ihren Kommentar. In den letzten beiden Absätzen sehe ich jedoch eventuelle juristische Schwierigkeiten für mich als Seitenbetreiberin. Ich habe Teil II deshalb gelöscht und kopiere ihn im Folgenden ohne die beiden letzten Absätze wieder ein:

      ***

      Fortsetzung offender Brief an Prof. Kröber :

      „In seinem Alltagsverhalten scheint Herr Mollath allerdings nicht besonders gefährlich zu sein“.

      Weshalb plädierten Sie dann, ihn vom Alltag fernzuhalten und in der Psychiatrie gefangen zu halten ?

      Aus lauter Jux und Schwarzmalerei-Dollerei ?

      U.a. RAF-Häftlinge – für die Sie seinerzeit in Sturm- und Drang-Jahren verständnisvolles Mitgefühl empfunden haben sollen – die in Hunger-Streik getreten sind, wurde deswegen
      kein Fremd-Gefährdungs-Wahn angedichtet.

      Für Sie als Nachplapperer von Dr. Leipziger reicht schon Kernseifen-Wasch-Streik aus, um daraus menschliche Verdreckung-Verwahrlosung mit der Allgemeingefahr der wandelnden Umwelt-Verschmutzung diagnostisch zu konstruieren.

      Ihnen sei Dank, dass Sie und Dr. Leipziger den Bürgern die Augen geöffnet haben, dass der Psychiatrie-Berufsstand eine unkalkulierbare Allgemeingefahr für die Bürger von jung und alt darstellt :

      Der Kinder mit Ritalin-Stößen psychopharmaka-drogen-süchtig macht,
      Alte ans Gitter-Bett fesselt mit Zwangs-Ruhe-Spritzen zur Rentabilitäts-Steigerung der Alters-WegPflegeheime durch Personal-Reduktion.

      Erdogan hat Deutschland vorgehalten, dass Assimilation von Türken im Land ein Verbrechen an der Menschlichkeit ist.

      Assimilation von Normalen als lästige Querdenker in der Psychiatrie durch Psychopharmaka-Zwang ist ein ungleich größeres Verbrechen an der Menschlichkeit.

      Wenn Mollath nicht in Assimilations-Streik getreten wäre, wäre er nicht frei, sondern verraten, verkauft und in Ihrer Psychiatrie-Vorstellung verschwunden geblieben bis zum
      Nimmerleinstag.
      Während Sie den Schlaf der Selbstgerechten im Beischlaf mit Dr. Leipziger pflegen.

      Der sich im Selbstverteidigungs-Interview auf die ärztliche Schweigepflicht herausredet, um keine Abartigkeits-Geheimnisse seines Probanden, heißt Versuchskaninchen auszuplaudern.
      Um sich so aus der Schlinge zu ziehen, weil es gar keine Abartigkeiten gibt, die er ausplaudern könnte.
      Also ist Schweigen angesagt.

      [edit]

      Mit freundlichen Grüßen
      Michael Balser

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  19. Das BVerfG verpackt langatmig in Watte des
    Pudels Kern so, dass er darin verschwindet :

    Dass sich Gutachter und Gerichte voller Verzweifelung versucht haben unrealistische jetzt vom Verfassungs-
    Gericht völlig untaugliche Allgemein-Gefahr- und
    Wahn-Indizien aus den Fingernägeln in die
    Schreibfeder zu saugen.
    Weil weit und breit keine realistischen und tauglichen Gefährlichkeits- und Tatwiederholungs-Indizien von Anfang an zu sehen und aufzutreiben waren.
    Weshalb sich Gutachter und Gericht eben allgemeine
    realitäts-fremde Gefährlichkeits-Phrasen aus den
    Fingern saugen mussten, weil sonst nichts greifbar
    war zur heutigen UnBegreiflichmachung fürs
    VerfG.
    Wo gar kein Gefahr-Dreck ist, kann der Staubsauger
    noch so hochtourig gefahren werden, wo nach wie vor nichts ist kann er auch nichts in Turbolader-Drehzahl aufsaugen.

    Warum schiebt dann das VerfG die Justiz-Dreck-Akte wieder zurück auf den unteren Richtertisch mit dem
    Ansinnen, die Richter sollten weiter mit
    Staubsauger-Augen nach versteckten Gefährlichkeits- und Wahn-Indizien Ausschau halten, heißt Mollath-Hirn-Ausspähung auf gut Glück betreiben ?

    Um der Versager-Gerichtsbarkeit ein Schlupfloch zu eröffnen zur Fehlurteils-Gesichtswahrung, beim intensivierten Staubsaugen doch noch ein
    winziges Gefährlichkeits-Wahn-Mollath-Härchen in der trüben Justiz-Suppe aufzustöbern.
    An dem sich die Fehlgerichtsbarkeit "abseilen" kann in die justiz-behördliche Unschuldsvermutungs-Watte-Kiste.
    Die ihr das BVerfG präsentiert hat mit den in Watte gepackten Richterschaft- und Gutachter-Versagen in Gefährlichkeits-Prognose-Träumerei(Traumata).

    Michael Balser
    Hessisches Justiz-Psychiatrie-Repressalien-Opfer
    unter politischer CDU-FDP-Anwälte-Connection-
    Verantwortung - Justiz-Minister Hahn FDP, Ministerpräsident Bouffier CDU (strafbefehl-verurteilter anwaltsberuflicher "Parteiverräter")
    wegen anwaltsberuflichem "paranoiden Querulantentum"
    entsprechend RAe Strate und Kleine-Cosack

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  20. Ich kann als hessischer (Ex)AnwaltNotar ein
    Psychiatrie-Repressalien-Horror-Buch schreiben.

    Der ich wegen Gender-Familiengerichts-Kritik bezüglich Psycho-Gutachten-Missbrauch zum Aussitzen von Kindervätern, die ihr Grundrecht auf den Umgang
    mit dem eigenen ehelichen Kind nach der Scheidung
    verfolgen, über die Notaramtschiene der
    Begutachtung durch den hessischen "Staats"-Psychiater Dr. Thomas Holzmann - wie mehrere Steuerfahnder -
    unterworften wurde.
    Der mir mit gleichlautenden Phrasen "paranoide
    querulatorische Entwicklung" untergeschoben hat.

    Jetzt wird zivil-gerichtlich versucht mir die
    "freie Willensbestimmung wegen krankhafter Geistes-Störung" durch weitere Psychiatrierungs-Repressalien auszuschließen als Schadensersatz-Kläger gegen
    Land Hessen und dessen Lügen-Gutachter.

    Die foltergleiche Psycho-Repressalie zum Mundtotmachen lästiger Kläger betreibt der
    Landgerichts-Vorsitzende Christoph Hefter.
    Dessen Kammer dem Kindsmörder Gäfgen Psycho-Folter-Entschädigung "zugeschustert" hat als "furchtbarer Prädikats-Examens-Juristen-Repräsentant.

    Dem die Examen-Prüfungskommission des Justizminsteriums unter Minister-Präsident Koch in die Kindsmörder-UntersuchungsHaftanstalt geeilt ein Prädikats-Examen "zugeschustert" hat.

    Das sind "Hessische Psycho-Folter-Horror-Geschichten" reif für einen Snowden-Whistlebloser-Bestseller.

    Den unter meinem Namen keiner verlegen will.
    Noch nicht mal die Schöne Unseld-Witwe und Suhrkamp-Verlag-Fürstin.

    Ich und der freien Willensbestimmung nicht mächtig :
    Da lachen ja die Hühner wie Merk und Leutheusser-
    Schnarrenberger mit dem FDP-Hahn
    - sich ins Fäustchen der Justiz-MinisterINNEN-Faktoten bezw. KomikerINNEN der Komiker-Nation
    (Zitat BuKanzlein Merkel).

    Über die das Volk klammheimlich mit der Hand vorm Mund sich schon halbtot lacht.

    Michael Balser mbalser@t-online

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  21. Liebe Frau Prem,
    es ist zwar nicht direkt zum Thema dieser Kolumne, aber vielleicht schreiben Sie ja in einer späteren etwas dazu. - Ich habe in einem Bericht in den Dokumenten gelesen, dass Gustl Mollath Bücher vorenthalten wurden. Es hieß da irgendwas davon, dass die "Weitergabe angehalten" werden "musste" wegen seiner Widersetzlichkeit/Protesthaltung. - Die genaue Formulierung weiß ich nicht mehr, und eine richtige Begründung stand da auch nicht. - Ich meine, das war in Straubing.

    Nun meine Frage: War das etwa juristische Ratgeberliteratur (womöglich gar das Grundgesetz?), oder ähnliche Bücher, die er dringend brauchte (für die Revision)? - Haben Forensik-Häftlinge überhaupt Zugang zu solcher Literatur? Steht solche in der Knastbibliothek? (Gibt es Vorschriften darüber?)

    Meiner Meinung nach sollten die entsprechenden Texte verpflichtend vorhanden und für jeden Forensikhäftling frei zugänglich sein. Desgleichen Verzeichnisse der Fachanwälte etc.
    ---

    Mit der Antwort eilt es nicht. Sie werden sicher noch auf solche Dinge zurückkommen, wenn es um die Konsequenzen und Forderungen geht.
    Herzliche Grüße
    A.B.

    PS: Sollte es bei den nicht ausgehändigten Büchern nur um normale Schmöker gegangen sein, wäre auch das schon schlimm genug. Ungehinderter Zugang zu selbstgewählter Lektüre ist m.E. ein Menschenrecht (kulturelle Teilhabe).

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    1. (Obwohl ich tagelang herumgesucht habe, kann ich das Zitat leider nicht mehr finden. Schade. - Die Dokumente sind dermaßen umfangreich, dass es für einen einzelnen kaum noch zu bewältigen ist.

      Wenn die Foristen sich dann auch noch ausgerechnet im Wolff-Blog meterlang in Geplänkel mit einem sophistischen Troll verzetteln, bin ich der Verzweiflung nahe. Jeden Tag über hundert Kommentare mit inzwischen netto null Inhalt.

      Dabei wollte ich eigentlich endlich die ganzen Kommentare aus der Anfangszeit dort auswerten auf die zahlreichen faktischen - und Datierungs-Fehler in den amtlichen Originaldokumenten, die Frau Wolff dort mitgeteilt hatte. - Wir bräuchten dringendst einen Leitfaden, der all das übersichtlich zusammenfasst.)
      A.B.

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    2. Sie meinen sicher die Begebenheit im BKH Straubing, wo Gustl Mollath ein Exemplar des Grundgesetzes abgeben musste, mit der Begründung, die Lektüre tue ihm nicht gut. Der Vorgang ist mir bekannt, doch die Quelle finde ich leider auf die Schnelle auch nicht wieder. Was eine übersichtliche Darstellung sämtlicher verfügbarer Dokumente angeht, so denke ich über die mögliche Struktur einer solchen Systematik schon länger nach, bin jedoch noch zu keinem schlüssigen Ergebnis gekommen.

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  22. @A.B.

    Dank Ihrer Nachfrage erfahren wir durch Frau Prem den Vorgang mit dem Grundgesetz. Es ist nun eine solche Blamage für alle Psychiater, wie der Vorfall nun allgemein bekannt wird. Eigentlich müssten sich Psychiater melden und das Verhalten ihrer Kollegen mehr als hinterfragen. Ob sogar eine Straftat damals vorlag... ...es ist davon auszugehen.

    Mir wurde gestern dieses Video mit Pauli und Beckstein zugesandt:

    https://www.youtube.com/watch?v=iCQtWMCyJUY

    Zufällig saß zu jener Zeit unter Beckstein Herr Mollath bereits in der Psychiatrie fest. Das Video entlarvt, wie für die CSU die Psychiatrisierung von Menschen, öffentlich, ein "Brauchtum" darstellt, welches sie, das darf etwas ketzerisch geschrieben werden, sogar vom Grundgesetz als "Religionsfreiheit" schützen lassen wird?!
    Wer die Rede von Herrn Mollath in München in der ganzen Länge sah, konnte einen Satz von ihm hören, der leise auf sein persönliches Weltbild schließen lässt und den Zuhörer zu erkennen gibt, warum er durchgehalten hat. Schauen wir in die Zukunft. Vielleicht lässt sich erst mit einem Abstand gedanklich formulieren, was durch den "Fall Mollath" sich eigentlich ereignet hat, für alle beteiligten Berufsgruppen, den beteiligten Menschen.
    Wer diesen link auf gustl-for-help las:
    http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a62

    zur Kenntnis nimmt, nun hat sich auch ein Richter des Bundesverwaltungsgerichtes zu Wort gemeldet, wird annehmen, Frau Beate Lakotta vom Spiegel wird in Zukunft nichts mehr über Herrn Mollath schreiben, sie hat sich sprichwörtlich ihre Finger beim Schreiben verbrannt..... ...auch Frau Rückert von ZEIT.

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  23. Liebe Psychiater

    ich haben mit Entsetzen die drei Gutachten von den angeblichen Psychiatrieprofessoren Leipziger, Kröber, Pfäfflin gelesen. Ich habe viele - natürlich auch sehr schlechte - natur- und ingenieurwissenschaftliche Arbeiten und Gutachten gelesen, dabei aber nicht einizige Arbeit gesehen, die - wie jedes der drei Gutachten - ausschließlich aus parawissenschafliches Geblubber besteht.

    Es wurden nicht nur - wie Petra Kutschke oben ausführt - wesentliche gutachterliche Richtlinien verletzt. Es wurden jegliche wissenschaftliche Grundsätze ausgehebelt! In den drei Gutachten gibt es keinen einzigen Hinweis darauf, daß Gustl Mollath in irgend einer Form geistig gestört sein könnte. Stattdessen haben Leipziger, Kröber, Pfäfflin

    1) allein ihren GLAUBEN an das, was geschehen sein könnte, als Wahrheit dargestellt

    2) und alle von diesem Glauben abweichenden Darstellungen von Gustl Mollath als krankhafte Wahrnehmung dargestellt

    Es wurde in keinem der Gutachten irgendein Versuch unternommen, Nachweise dafür zu erbingen,

    a) daß das von Gustl Mollath Vorgetragene nicht der Wahrheit entsprechen KÖNNTE

    b) geschweige denn, daß es AUF JEDEN FALL nicht der Wahrheit entspricht

    Erst der Nachweis von b) würde - zusammen mit weiteren Bedingungen - die Vermutung einer geistigen Störung begründen können.

    Inzwischen wissen wir alle, daß Gustl Mollath die Wahrheit gesagt hat und seine angeblichen geistigen Störungen lediglich das Produkt der Wahnvorstellungen von Leipziger, Kröber und Pfäfflin sind.

    Der Begriff "Pseudowissenschaft" von Ursula Prem ist
    wohlmeinend. Tatsächlich ist die Psychiatrie tot. Es gelingt ihr bis heute nicht, minimale wissenschaftliche Standards zu etablieren. Man könnte sich mit geistigen Störungen wissenschaftlich auseinandersetzen. Sie tun es aber nicht. Petra Kutschke hat oben sehr schön (seit langem bekannte) Kriterien für Falschgutachten aufgeführt. Und trotzdem prodziert Kröber - wie in der wissenschaftlichen Community seit langem bekannt sein dürfte - diese
    Falschgutachten am laufenden Band. Die inzwischen veröffentlichten Gutachten belegen darüberhinaus, daß Leipziger, Kröber, Pfäfflin nicht einmal zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Lage sind.

    Im den Fällen Gustl Mollath und Ulvi Kulac war weder die Justiz noch die Psychiatrie seriös und Sie können deswegen ja mit dem Finger auf die Justiz zeigen. Dann wird aber insbesondere die bayerische Justiz - allein um gegen die "Einmischung" des BVerfG zu protestieren - weiterhin Gesunde wie Gustl Mollath oder Ulvi Kulac in die psychiatrischen Gefängnisse einsperren oder dort belassen.

    Es ist ihre Pflicht insoweit mit EINER Stimme so zu sprechen,

    i) als daß alle Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin nicht mehr als Rechtsgrundlage für irgendeine (bestehende) Einweisung herangezogen werden können und insoweit rechtlich als nicht existent betrachtet werden müssen

    ii) als daß (derzeit) die Einhaltung von wissenschaftliche
    Mindeststandards bei der Erstellung von psychiatrischen Gutachten nicht gewährleistet ist

    Mit dem Problem ii) wird die Gesellschaft/Justiz eine Zeit lang leben müssen (bis entsprechende Mindeststandards vorhanden sind). Wenn dieser Punkt nicht klar kommuniziert wird, werden weiterhin viele Gesunde in Psychiatrien krepieren, für die SIE verantwortlich sind.

    Wie sehr sich die Psychiatrie inzwischen (wieder) zum Spielball der einer NS-ähnlichen Justiz gemacht hat, zeigt die Staatsanwaltschaft München indem sie Dr. Hanna Ziegert als Gutachterin mit der absurden Lüge ablehnt, daß sie befangen sei.

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+++ Aus aktuellem Anlass +++
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